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Wiener Linien: Kuriose Autobusstation

Wiener Linien: Kuriose Autobusstation published on

Text: Pepo Meia
Kein barrierefreier Zugang zur Busstation der Linien 11A, 11B, 5A in 1200 Wien, Engerthstr./Traisengasse – Doppelhaltestelle (Richtung Engelsplatz).

Trotz Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), welches am 1. Jänner 2016 in Kraft tritt, aber auch offensiver Sensibilisierungsmaßnahmen der Medien bzgl. Barrierefreiheit, sind noch immer Autobusstationen für Rollstuhl-, Rollatorennutzer und mobilitätseingeschränkte Personen nur erschwert zu benützen.
Wie auf den Fotos erkennbar, ist die Zufahrtsmöglichkeit zur Busstation in 1200 Wien, Engerthstr./Traisengasse für diese Bevölkerungsgruppe viel zu schmal, da die Baumscheiben gepflanzter Bäume die Zufahrt fast unmöglich machen.

 

Bilder auf denen zu sehen ist, wie nahe dei Baumringe zu den Haltestellen Häuschen stehen

Problematik beim Ein- und Aussteigen
Die Buslenker, die oft gestresst sind, müssen die Rollstuhl-Rampe manuell bedienen und haben oft das Problem, die Einstiegsstelle bei den „Wartehäuschen“ genau anzufahren. „Rollis“, aber auch blinde oder sehbehinderte Menschen, können oft nicht ein- oder aussteigen. Die Zufahrtsmöglichkeit der Betroffenen zur ausklappbaren Autobus-Rampe ist manchmal unmöglich. Der Buslenker muss nochmals einsteigen, um die Rampe besser zu positionieren.
Problemlösung: Eine Bodenmarkierung am vorderen Ende der Busstationen wäre sinnvoll, da der Buschauffeur oft mit freiem Auge nicht abschätzen kann, wo er stehen bleiben muss.

In den Beförderungsbedingungen Wiener Linien, gültig ab 1. Oktober 2015, kann man in Punkt 2 bzgl. Rollstuhlbeförderung folgendes nachlesen:
Wenn Sie unsere Fahrzeuge und/oder Anlagen mit Ihrem Rollstuhl benützen, beachten Sie, dass dieser folgende Ausmaße nicht überschreiten darf:
Breite: max. 800 mm, Länge: max. 1.250 mm, Wendekreis: max. 1.500 mm
Gewicht (inkl. FahrerIn und Gepäck): max. 250 kg
Der Durchmesser der Räder muss so beschaffen sein, dass Sie den Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigrand bzw. die Klapprampe problemlos alleine bewältigen können.
Der Rollstuhl muss über eine funktionierende Feststelleinrichtung verfügen.
Nutzen Sie mit Ihrem Rollstuhl ausschließlich die dafür gekennzeichneten Einstiege. Stellen Sie Ihren Rollstuhl an den dafür vorgesehenen Aufstellplätzen in der vorgesehenen Richtung ab und fixieren Sie ihn.
Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass wir Sie nur nach vorhandenem Platzangebot befördern können.
Über die Zulässigkeit der Mitnahme von Gegenständen, Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern entscheiden im Zweifelsfall unsere MitarbeiterInnen.
Anm. BMIN-Red.: In den Beförderungsbedingungen werden keine exakten Maßangaben bezügl. der Räder angegeben. Es kommt auf die Bauweise der jeweiligen Station an, wie breit der Spalt ist.

Laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) müssen bis 1. Jänner 2016 Öffentliche Gebäude, Öffentliche Verkehrsmittel, private Unternehmen, aber auch Theater oder Restaurants für körperlich beeinträchtigte Menschen ohne Hindernis barrierefrei zugänglich sein. Ausnahmen gibt es für den Bund – bei Bundesgebäuden – hier gilt die Übergangsfrist bis Ende 2019.

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