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Blinde und hochgradig sehbehinderte Personen und Elektro-Autos im Straßenverkehr einer Großstadt

Blinde und hochgradig sehbehinderte Personen und Elektro-Autos im Straßenverkehr einer Großstadt published on

Text: Gertrude Sladek
Elektrofahrzeuge sind aufgrund ihres geringen Geräuschpegels – vor allem bei niedrigen Geschwindigkeiten – überwiegend eine Gefahr für Kinder, alte Menschen aber auch blinde, hör- und sehbehinderte Menschen.

Da im allgemeinen Verkehrslärm elektrische Straßenbahnen neuerer Bauart, E-Scooter, E-Fahrräder, E-Mopeds und E-Autos aufgrund des fehlenden lauten Verbrennungsmotorengeräusches kaum bis gar nicht wahrnehmbar sind, vor allem für diese Bevölkerungsgruppen, stellen sie ein unkalkulierbares Unfallrisiko dar.
Eine verpflichtende Ausstattung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit akustischen Warnsignalen (Acoustic Vehicle Alert Systems – AVAS) ohne Unterbrechungsschalter zur Deaktivierung wäre ein Lösungsansatz. Eine EU-Verordnung sieht den Einbau von solchen Warnsignalen erst ab dem Jahr 2021verpflichtend für neu zugelassene E-Fahrzeuge vor. Ob diese Maßnahme reicht wird die Zukunft zeigen.

Als Blinde und hochgradig sehbehinderte Person lautet meine Empfehlung wie folgt:
Eine zufriedenstellende Situation kann im großstädtischen Bereich unter diesen Gegebenheiten nur mit sogenannter „Persönliche Assistenz“ erreicht werden.
Ich habe es auch in Wien zu schätzen gelernt, wie viel Erleichterung und ein Maximum an Sicherheit im Straßenverkehr die Persönliche Assistenz mit sich bringt.

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