Skip to content

Wirtschaftskammer „genehmigt“ viel zu steile Rampe

Wirtschaftskammer „genehmigt“ viel zu steile Rampe published on

Ein barrierefreies Zusammenleben erfordert „barrierefreies Denken“

Text: Niels Cimpa, Pepo Meia
Im Bürohaus „Nineteen“ in Wien Döbling ist der Copy-Shop „Mail Boxes Etc.“ eingemietet. Leider mit Stufen. Seit kurzem ist beim Eingang ein Hinweisschild „Barrierefreier Eingang“ zu sehen.

Beim Lokalaugenschein stellte sich jedoch heraus, dass die Rampe im Innenbereich viel zu steil ist. Die Ö-Norm B 1600 besagt, dass die Steigung einer Rampe 6 bis max. 10% betragen darf. Die Länge der Rampe beträgt ca. 1,5 m; die Höhe der beiden Stufen (siehe Fotos) beträgt 30 cm – der Neigungswinkel ist doppelt so steil (an die 20%), wie er maximal sein dürfte. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Rampe nicht fixiert werden kann und daher eine permanente Unfallgefahr besteht.

Foto04 Foto03

Ein Angestellter vom Copy-Shop „Mail Boxes Etc.“ hat uns mitgeteilt, dass die Rampe dem Bürohaus „Nineteen“ gehört und von der Wirtschaftskammer geprüft wurde. Dabei wurde diese Metallrampe als ausreichend befunden. Die Prüfung hat außerdem ergeben, dass keine Handläufe notwendig wären.

Foto02 Rampe01

 

 

 

 

 

 

Der Geschäftsführer des Copy-Shops muss davon ausgehen, dass die Rampe nach der Prüfung und Zustimmung der Wirtschaftskammer zumindest den gesetzlichen Mindestanforderungen (Wiener Bauordnung) entspricht. Dem ist leider nicht so.

Wir von BMIN fragen uns schon, nach welchen Kriterien so eine Prüfung auf Barrierefreiheit abläuft, denn ein sachkundiger Bausachverständiger würde nie so eine dubiose Beratung vornehmen.

Anm. BMIN-Red.: Wir fordern Dr. Reinhold Mitterlehner, Vizekanzler und 
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf, sich dafür einzusetzen, die Lehrpläne für Architekten dahingehend ändern zu lassen, dass barrierefreies Planen und Bauen ein verpflichtender Teil ihrer Ausbildung wird. Aber auch für Berufe, die unmittelbar für barrierefreie Umbauten in Frage kommen (Installateure, Tischler etc.) wäre eine verpflichtende Ausbildung in diesem Bereich notwendig.
Im NAP (Nationaler Aktionsplan) – Seite 46 / Maßnahme 112 – wurde dies auch festgelegt und sollte, wie Bundesbehindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger im Interview vom 19. Jänner 2016 ausgeführt hat, schon seit 2014 umgesetzt werden.

Barrierefreies Bauen – Design for all: Empfehlung Nr. 2 des Beirats für Baukultur Wien, im Juni 2011
Auf Seite 4 / Abschnitt 6 kann man die Empfehlung des Baukulturbeirats im Bundeskanzleramt, die auch Bezug nimmt auf die Resolution aus dem Jahr 2001 des Europarats nachlesen:
„Barrierefreies Planen und Bauen“ sollte daher insbesondere in folgenden Ausbildungsbereichen zum verpflichtenden Ausbildungsinhalt werden:
* Bautechnische Lehrberufe (z.B. Installateur/innen, Fliesenleger/innen)
* Höhere Technische Lehranstalten – HTL (Bereiche Hochbau, Innenraumgestaltung, Landschaftsarchitektur)
* Fachhochschulen – FH (Architektur, Bauingenieurwesen)
* Ausbildungsgänge zu Bauwirtschaft, Facility Management, Immobilienwirtschaft
* Universitäten (Architektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung).

Primary Sidebar