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Antwort der Post AG: Bundespräsidentenwahl – Sensible Daten per Postkarte

Antwort der Post AG: Bundespräsidentenwahl – Sensible Daten per Postkarte published on

Text: Pepo Meia
In einer Werbeaussendung (Post – kuvert Ausgabe 26 /31. März – 1. April 2016) bekamen die Haushalte anlässlich der Bundespräsidentenwahl 2016 ein Anforderungsformular einer Wahlkarte.
Vorweg: Die Antwort der Post AG ist sehr allgemein gehalten.

Sehr geehrter Herr Meia,

die Gestaltung dieser Karte zur Anforderung erfolgte in enger Abstimmung mit der Wahlbehörde und es gab bei vergangen Wahlen immer wieder von den diversen Absendern Anforderungskarten, denen nicht ein Kuvert/Umschlag beigefügt wurde. Ob mit oder ohne Kuvert/Umschlag gilt selbstverständlich, dass sich jede Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Post an das Briefgeheimnis zu halten hat.

Freundliche Grüße
Michael Homola
Österreichische Post Aktiengesellschaft
Ansprechpartner für Medien

Anm.BMIN-Red.: Sicherlich ist es einigen Bürgern egal, ob ihre personenspezifische Daten offen versendet werden. Mit dem Briefgeheimnis ist dies nicht vergleichbar, einen Brief muss man öffnen, eine Postkarte braucht man nur lesen… Wenn man bedenkt welcher Missbrauch mit solchen sensiblen Daten betrieben werden kann, ist diese Antwort fast kabarettreif.

Artikel zum Thema: Bundespräsidentenwahl: Sparen auf Kosten des Datenschutzes?

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