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Bundespräsidentenwahl 2016: 3. Wahlgang wirklich notwendig?

Bundespräsidentenwahl 2016: 3. Wahlgang wirklich notwendig? published on

Text: Pepo Meia, David Herrmann-Meng, Niels Cimpa
Nicht jeder Hofer-Wähler ist Rechtsextremist bzw. Faschist – nicht jeder Van der Bellen-Wähler ist Freimaurer-Sympathisant bzw. Linksextremist.

Selbstverständlich ist das VfGH-Erkenntnis zu respektieren. Wenn man jedoch andere Rechtsmeinungen führender Verfassungsexperten berücksichtigt – (siehe: Presse- bzw. Kurierartikel vom 4. bzw. 5. Juli 2016) – dann fragt man sich schon, wie es zu so einem VfGH-Entscheid kommen konnte.

Weltweit wurden in den letzten 30 Jahren Präsidentenwahlen wegen Unregelmäßigkeiten nur vier Mal wiederholt: 1990 auf den afrikanischen Komoren, 2004 in der Ukraine, 2005 in Abchasien und kommenden Oktober in Haiti. Die Wahlwiederholung in Österreich stellt somit ein Unikum in den Staaten Mittel- und Westeuropas dar.

Ein sogenannter „schmutziger Wahlgang“ ist zu befürchten.

Egal wie dieser dritte Wahlgang nun ausgeht, zumindest ein schaler Beigeschmack wird bleiben:
Gewinnt wieder Dr. Alexander Van der Bellen – dann werden die Wähler mit Recht sagen – das hätten wir uns sparen können (Voraussichtliche Kosten für die Steuerzahler: 10-12 Mio. Euro).
Kritisch anzumerken ist, dass sozial schwächer Gestellte Van der Bellen mehr als Wirtschaftsprofessor sehen, der keine besondere Volksnähe ausstrahlt. Als Bundespräsident könnte Van der Bellen verstärkt auf Umweltthemen und Minderheitenrechte (dazu gehören auch Menschen mit Behinderung) setzen.

Gewinnt Ing. Norbert Hofer, dann fühlen sich die Van der Bellen-Wähler um den Wahlsieg betrogen, da ja im zweiten Wahlgang keine Wahlmanipulation seitens des VfGH festgestellt wurde.
Kritisch anzumerken ist, dass der Dritte Nationalratspräsident und Behindertensprecher der FPÖ als Bundespräsident das Pflegegeld NICHT erhöhen kann. Was Hofer allerdings als Bundespräsident könnte, wären diverse Förderungen behindertenspezifischer Projekte.

Es würde uns nicht wundern, wenn nach dem dritten Urnengang
eine neuerliche Wahlanfechtung zustande kommt – egal wie der kommende Wahlgang ausgeht. Das verstehen vermutlich die meisten politikinteressierten Bürger nicht mehr. Politikverdrossenheit ist somit vorprogrammiert. Voraussetzung für den Erfolg einer neuerlichen Anfechtung wäre freilich, dass es bei der Wahlwiederholung wiederum zu für den VfGH erheblichen Rechtsverstößen käme, was den Wahlbehörden wohl nicht mehr passieren sollte!

Wir bekritteln nicht die Wahlanfechtung der FPÖ an sich, sondern die Polarisierung, die dadurch weiter geschürt wird. Außerdem wird von den tatsächlichen Problemen unseres Landes bzw. der sogenannten Eurozone abgelenkt. Darunter leidet das Ansehen Österreichs in der „westlichen Welt“ (Bananenrepublik).

Vermutlich hat jede im Parlament vertretene Partei gewusst, dass eine Wahl nicht 100%ig korrekt ablaufen kann – jetzt ein derartiges Politikum daraus zu machen, grenzt an Masochismus der österreichischen Politkultur.

Was nicht nur uns aufgefallen ist, dass bei sogenannten „Flüchtlingsdiskussionen“ die Angst der Bevölkerung durch schwerste, verbale Untergriffe (auch in sozialen Medien) verstärkt wird. Es ist zu befürchten, dass dieser Zustand anhält, bzw. ausufernde Emotionen zu noch schlimmeren Folgen führen könnten.

Es ist an die Vernunft der Medien, der involvierten Politiker und Politberater, an Wahlleiter etc. zu appellieren, damit kein zusätzlicher Schaden für die Republik entsteht. Ansonsten wird an den Grundfesten der demokratischen Spielregeln gerüttelt.

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