Skip to content

Autobahn-Vignette 2017: Wer kontrolliert die Antragsformulare?

Autobahn-Vignette 2017: Wer kontrolliert die Antragsformulare? published on

Text: Pepo Meia, Niels Cimpa
Menschen mit Behinderung die einen PKW besitzen oder lenken, können eine Gratis-Vignette beim Sozialministerium Service (vormals Bundessozialamt) beantragen.

Jedes Jahr im Herbst, werden die Antragsformulare an die Betroffenen versendet. Dieses muss dann ausgefüllt retourniert werden.
Dieses Jahr war lediglich die E-Mailadresse und die Webseite (sozialministeriumservice.at) angegeben. Weder Telefon- noch Faxnummer bzw. eine eindeutig zuordenbare Zusendeadresse war auf dem Antragsformular zu entnehmen. Eine Ansprechperson fehlt generell, ist jedoch auch nicht zwingend notwendig.

Wir haben nachrecherchiert: Dieser Vorgang kostete uns knapp eine Stunde. Nach Bekanntgabe einer für uns neuen Telefonnummer, „landeten“ wir in der Landesstelle Steiermark. Warteschleife – dann eine überlastete Telefonistin in Wien, die völlig emotional überfordert abrupt das Gespräch abgebrochen hat, als wir mit dem Amtsleiter Dr. Schuster sprechen wollten. Wir waren so schlau wie zuvor.

Fehler können immer passieren, jedoch kann man von offiziellen Stellen oder Ämtern erwarten, dass solche Antragsformulare bevor diese in Massenaussendungen verschickt, auch kontrolliert werden. Ärger bei den betroffenen „Kunden“ (seit einigen Jahren werden Betroffene als Kunden bezeichnet), aber auch bei den zuständigen Beamten ist sonst vorprogrammiert.

 

Primary Sidebar