Barrierefreiheit als Menschenrecht
Bei einer Pressekonferenz forderten Klagsverband, ÖAR und BIZEPS heute den Bund und die Länder auf, einheitliche Standards für Barrierefreiheit zu entwickeln.
Alte Menschen oder Personen mit Behinderungen, die ihre Häuser nicht mehr verlassen können, weil es keinen Aufzug gibt? Das sei teilweise in Österreich schon Realität und könnte sich in den kommenden Jahren noch verschlimmern. Diese düstere Bild zeichneten heute VertreterInnen des Klagsverbands, der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben BIZEPS im Rahmen einer Pressekonferenz.
Die Vereine fordern deshalb von Bund und Ländern, gemeinsam einheitliche Standards für Barrierefreiheit in Österreich zu entwickeln.
Kein Rechtsanspruch auf Beseitigung von Barrieren
Auch in einem föderalen Staat wie Österreich müss es möglich sein, sich auf einheitliche Standards zu einigen, damit Barrierefreiheit in öffentlichen und in privaten Gebäuden garantiert werden könne, erklärte Volker Frey vom Klagsverband. „Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht“, erklärte der Gleichstellungsexperte. Durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sei es zwar möglich, dass Einzelpersonen wegen mangelnder Barrierefreiheit vor Gericht gehen. Mit einer Klage könnten Sie aber nur erreichen, dass sie Schadenersatz erhalten und nicht die Beseitigung von Barrieren. Er sehe in diesem Umstand eine Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention, so Frey.
Keine Partizipation von Menschen mit Behinderungen
Derzeit habe jedes Bundesland eine eigene Bauordnung kritisierte Martin Ladstätter von BIZEPS die Situation. „Die Länder arbeiten gegeneinander statt strukturiert und effizient miteinander“, so Ladstätter. Außerdem würden viele Vorschriften ohne die Partizipation von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Auch darin sieht der Experte eine Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Einheitliche Standards können Menschenrecht auf Barrierefreiheit garantieren
„In Österreich gilt als barrierefrei, was Baufirmen dafür halten“, bringt es Eringard Kaufmann von der ÖAR auf den Punkt. Die vielen unterschiedlichen Bauordnungen würden nicht gerade zu mehr Übersichtlichkeit beitragen. Für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen habe das teilweise massive Auswirkungen auf die Lebensqualität.
Der Klagsverband fordert deshalb gemeinsam mit der ÖAR und BIZEPS einheitliche Standards für barrierefreies Bauen, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von Normen und Vorschriften und einen Unterlassungs- und Beseitungsanspruch im Behindertengleichstellungsrecht, um Barrierefreiheit im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen in Österreich Wirklichkeit werden zu lassen.