Text: Pepo Meia, D.H. Meng
Vielleicht haben schon einige Pflegegeldbezieher einen unscheinbaren Brief (sieht aus wie ein Werbebrief mit Originallogo der Sozialversicherung) mit der Überschrift: „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ per Post erhalten. Was aus diesem Schreiben nicht hervorgeht ist, dass diese Hausbesuche auf freiwilliger Basis stattfinden.Im Antwortschreiben auf eine Anfrage durch Bundesbehindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger an das Sozialministerium wurden einige interessante Fakten bekannt:
„Die „Qualitätssicherung“ wird seit 2005 nach zwei Pilotprojekten (2000 und 2003) durchgeführt. Es wird überprüft, ob eine den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entsprechende Pflege gegeben ist.
Hierfür wurde innerhalb der SVA der Bauern eine eigens hierauf spezialisierte „Abteilung“, das sogenannte „Kompetenzzentrum zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“, statuiert. Die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege wird somit von der SVA der Bauern als Kompetenzzentrum für alle Pensionsversicherungsträger bundesweit organisiert und koordiniert.
Dieses Angebot kann man jedoch jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Die vom Sozialministerium der SVA der Bauern für das Jahr 2014 ersetzten Gesamtkosten (inkl. Hausbesuche, Personalkosten, Materialkosten, etc.) beliefen sich auf weniger als 1,5 Mio. Euro, was in Anbetracht der direkten und nachhaltigen Unterstützung von rund 20.000 Haushalten sowie der hieraus für die Politik gewonnenen wertvollen Erkenntnisse als angemessen erscheint.“
Vielleicht haben schon einige Pflegegeldbezieher einen unscheinbaren Brief (sieht aus wie ein Werbebrief mit Originallogo der Sozialversicherung) mit der Überschrift: „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ per Post erhalten. Was aus diesem Schreiben nicht hervorgeht ist, dass diese Hausbesuche auf freiwilliger Basis stattfinden.Im Antwortschreiben auf eine Anfrage durch Bundesbehindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger an das Sozialministerium wurden einige interessante Fakten bekannt:
„Die „Qualitätssicherung“ wird seit 2005 nach zwei Pilotprojekten (2000 und 2003) durchgeführt. Es wird überprüft, ob eine den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entsprechende Pflege gegeben ist.
Hierfür wurde innerhalb der SVA der Bauern eine eigens hierauf spezialisierte „Abteilung“, das sogenannte „Kompetenzzentrum zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“, statuiert. Die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege wird somit von der SVA der Bauern als Kompetenzzentrum für alle Pensionsversicherungsträger bundesweit organisiert und koordiniert.
Dieses Angebot kann man jedoch jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Die vom Sozialministerium der SVA der Bauern für das Jahr 2014 ersetzten Gesamtkosten (inkl. Hausbesuche, Personalkosten, Materialkosten, etc.) beliefen sich auf weniger als 1,5 Mio. Euro, was in Anbetracht der direkten und nachhaltigen Unterstützung von rund 20.000 Haushalten sowie der hieraus für die Politik gewonnenen wertvollen Erkenntnisse als angemessen erscheint.“
Anm. BMIN-Red.: Abgesehen davon, dass das Pflegegeld jährlich an Wert verliert, könnte man den Eindruck gewinnen, dass das Schreiben des Kompetenzzentrums einen Versuch darstellt, Pflegedienste (Sachleistungen) zu vermitteln.
Ferner ist es datenschutzrechtlich bedenklich, dass die Daten ohne Zustimmung der Betroffenen an die SVA der Bauern weitergegeben und diese auch statistisch verarbeitet werden.
Anhänge:
Erledigung_(Schreiben_an_Herrn_Behinertenanwalt_Dr._Buchinger)_BMASK
Qualit_Kompetenzz