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Schanigärten: Rollstuhlfahrer diskriminiert

Schanigärten: Rollstuhlfahrer diskriminiert published on

Text: Pepo Meia, David Herrmann
Wie BMIN-Info kürzlich berichtet hat, werden trotz Schanigartenrichtlinie auch im Jahre 2022 Schanigärten, mit Stufe und ohne Rampenzugang, rechtswidrig eröffnet. Menschen mit Behinderung werden dadurch eindeutig diskriminiert

Aktivist Thomas Stix hat uns darüber informiert, dass das Landstein nun einen barrierefreien Schanigarten hat. Der Eingang des Lokals – wie auf dem Foto von Kornelia Götzinger ersichtlich – hat noch immer eine hohe Stufe vorzuweisen.

Foto: Kornelia Götzinger

Landstein – barrierefreier Gastgarten – Eingang zum Lokal jedoch mit Stufe – Landstrasser Hauptstrasse 132, 1030, Wien

Aktivistin Götzinger selbst, hat erneut einen Lokalaugenschein durchgeführt – diesmal im dritten Wiener Gemeindebezirk – und uns dankenswerterweise Bilder von den jeweiligen nicht barrierefreien Schanigärten zukommen lassen.

Foto: Kornelia Götzinger

Pizzeria Modena – Gastgarten mit Stufe – direkt gegenüber vom Landstein – Landstrasser Hauptstrasse 133, 1030, Wien 

Foto: Kornelia Götzinger

Lenz im Hotel Hilton – Gastgarten mit Stufe – Am Stadtpark 1, 1030, Wien

Foto: Kornelia Götzinger

Selleny’s im Hilton Hotel – Gastgarten mit Stufe – Am Stadtpark 1, 1030, Wien

Anm.: Drei der vier Lokale haben Schanigärten mit Stufe und diskriminieren Menschen mit Behinderung. Das Landstein hat nun zwar einen barrierefrei zugänglichen Schanigarten, das Lokal allerdings hat noch immer keine Rampe. Die Betreiber der Lokale sollten die Schanigartenrichtlinie einhalten und baldigst einen Zugang für Rollstuhlnutzer ermöglichen.

Diese Negativbeispiele unterstreichen einmal mehr die Forderung einer unabhängigen Anlaufstelle, die für die Anliegen von behinderten Menschen zuständig ist. Eine Art Bürgerdienst für diese Bevölkerungsgruppe, der jedoch nicht nur beratende Funktion hat wie die MA 25, sondern die Richtlinien bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen bei den verschiedenen Stellen auch einfordern kann – auch bei diskriminierenden Schanigärten. Bei wiederholter Zurechtweisung sollten dann auch Strafmaßnahmen möglich sein. Allein die Androhung die Bewilligung zu entziehen, kann Wunder bewirken.

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