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Lokalaugenschein in Wien-Brigittenau: Neue Schanigärten nicht barrierefrei

Lokalaugenschein in Wien-Brigittenau: Neue Schanigärten nicht barrierefrei published on

Text: Pepo Meia, David Herrmann
In den letzten Wochen häufen sich die Negativbeispiele hinsichtlich nicht barrierefreier Schanigärten. Rechtlich ist dies eindeutig geregelt und trotz Schanigartenrichtlinie werden nach wie vor Schanigärten, mit Stufe und ohne Rampenzugang, rechtswidrig errichtet. 

Bei einer Besichtigung in der Nähe bei der U-Bahnstation Jägerstraße im 20. Wiener Gemeindebezirk haben wir erneut mehrere Gaststätten gefunden, von deren Schanigärten Rollstuhlfahrer ausgeschlossen sind. 

Das Restaurant Bilber/Gelateria Eissalon Grassi in der Burghardtgasse/Ecke Leipziger Straße ist nicht barrierefrei zugänglich. Der neugestaltete Schanigarten befindet sich vor dem Lokal. Wie auf den Fotos ersichtlich, wurde der Schanigarten mit Stufe errichtet. Vor einem Jahr konnte man noch ohne Stufe im Freien konsumieren. Der Betreiber meinte auf Nachfrage, dass er eine Bewilligung für diesen Schanigarten habe. Er argumentierte die fehlende Barrierefreiheit damit, dass auch die anderen Gastronomiebetriebe in der Nähe keine barrierefreien Schanigärten haben.

Die Pizzeria La Esno in der Klosterneuburger Straße wurde vor rund einem halben Jahr neu übernommen. Hier befand sich zuvor eine Bäckerei, ohne  Schanigarten. Mittlerweile wurde ein kleiner Schanigarten mit Stufe errichtet. Der Betreiber dieser Lokalität meinte, er habe eine Schanigarten-Bewilligung

In der Gerhardusgasse sind gleich zwei Lokalitäten nicht barrierefrei: Die Gaststätte Kopfwehinsel ist lediglich über Stufen begehbar. Auch der Schanigarten ist für Rollstuhlnutzer nicht zugänglich. Der Betreiber gab ebenfalls an, eine Bewilligung für den Schanigarten zu besitzen.

Daneben befindet sich das Lokal Savacium, das ebenso nur über Stufen erreichbar ist. Die Fläche des (noch leerstehenden) Schanigartens ist ebenfalls nicht barrierefrei zugänglich.

Wie die oben angeführten Beispiele zeigen, sollten auch die zuständigen Stellen der Stadt Wien endlich aktiv werden, die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch einhalten und Schanigarten-Bewilligungen ohne barrierefreien Zugang nicht mehr erteilen.

Info: Leitfaden barrierefreie Schanigärten in Wien (wien.gv.at / PDF)

Diese Negativbeispiele unterstreichen einmal mehr die Forderung einer unabhängigen Anlaufstelle, die für die Anliegen von behinderten Menschen zuständig ist. Eine Art Bürgerdienst für diese Bevölkerungsgruppe, der jedoch nicht nur beratende Funktion wie die MA 25 hat, sondern die Richtlinien bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen bei den verschiedenen Stellen auch einfordern kann – auch bei diskriminierenden Schanigärten. Bei wiederholter Zurechtweisung sollten dann auch Strafmaßnahmen möglich sein. Allein die Androhung die Bewilligung zu entziehen, kann Wunder bewirken.

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