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Kein barrierefreies WC – Plachutta muss lediglich Schadenersatz zahlen

Kein barrierefreies WC – Plachutta muss lediglich Schadenersatz zahlen published on

Text: Pepo Meia, Daniel Ray 
In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“, vom 15.10.2022, wurde das Gerichtsurteil zwischen Hans-Jürgen Groß und des Nobelrestaurants Plachutta veröffentlicht. Vorweg: Plachutta musste lediglich Schadenersatz in der Höhe von rund 1.000 € an Groß zahlen, jedoch bleibt die Diskriminierung bestehen. Das WC muss nicht umgebaut werden. Aus dem Urteil ist eindeutig ersichtlich, dass das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz reformbedürftig ist. Ein Beseitigungsanspruch muss gewährleistet werden, um künftige Diskriminierungen zu unterbinden. 

Mario Plachutta Ges.m.b.H. hat ursprünglich gegen dieses Urteil berufen. Nun liegt dieses vor: Das Berufungsgericht hat alle Einwände abgewiesen, insbesondere die „Unzumutbarkeit aufgrund baulicher Gründe und Gründen des Denkmalschutzes“.

Auszug aus dem Urteil: „Der Beklagte wäre folglich seit dem 1.1.2016 verpflichtet gewesen, eine barrierefreie Sanitärräumlichkeit für ihre Gäste zur Verfügung zu stellen.“

Der Abschlusssatz des Urteils lautete: „Hervorzuheben ist aber letztmalig, dass die mittelbare Diskriminierung darin liegt, dass die Beklagte keine barrierefreie Toilette zur Verfügung stellte.“

Der Präsident des ÖZIV Burgenland begrüßt diese Entscheidung des Berufungsgerichtes:

“Es erfüllt mich mit großer Freude, dass erstmalig eine klare Rechtsentscheidung zum verpflichtenden Vorhandensein einer barrierefreien Toilette vorliegt. Ich hoffe sehr, dass hiermit der Startschuss für eine selbstverständliche Einrichtung erfolgt ist und viele Betriebe zum Umdenken angeregt werden. Es stärkt uns in der Argumentation und wir werden sehr genau die weiteren vor allem gastronomischen Maßnahmen beobachten, um zukünftig Diskriminierungen zu unterbinden”, so Hans-Jürgen Groß

Abschließend ist anzuführen, dass der Betreiber leider keine barrierefreie Toilette errichten muss. Das Gesetz sieht lediglich Schadenersatz für die betroffene Person vor.

Hier wäre aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf gegeben!

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