Text: Pepo Meia, David Hermann, Daniel-Ray
Pilotprojekt startet im Frühjahr – jedoch ohne Wien
Bereits im Frühjahr 2023 startet ein Pilotprojekt in den Bundesländern Salzburg, Tirol und Vorarlberg, bei dem die Zusammenführung der Persönlichen Assistenz in Freizeit und Beruf erprobt wird. Zeitgleich läuft ein Evaluierungsprozess, um laufend Verbesserungen einarbeiten zu können. Ziel ist, dass auch alle anderen Bundesländer die neue Förderung in Anspruch nehmen und die Persönliche Assistenz damit bundesweit für alle Lebensbereiche vereinheitlicht wird.
Sozialminister Johannes Rauch von den Grünen erklärt: „Mit der neuen Förderrichtlinie schaffen wir die Voraussetzung für eine bundesweite Vereinheitlichung für die Persönliche Assistenz in Beruf und Freizeit. Der Start mit einem Pilotprojekt in drei Bundesländern ist sinnvoll, um die neuen Richtlinien in der Praxis zu testen. Mit den zusätzlichen Budgetmittel haben auch alle anderen Bundesländer die Möglichkeit, sich am Pilotprojekt zu beteiligen. Dann haben wir erstmals einheitliche Bedingungen für Menschen mit Behinderung in ganz Österreich“
August Wöginger, Klubobmann und Sozialsprecher der Volkspartei meint: „Mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln von 100 Millionen Euro gehen wir nun in Form von Pilotprojekten in drei Bundesländern an die Umsetzung. Die Teilnahme am Pilotprojekt steht aber allen Bundesländern offen. Ein niederschwelliger Zugang soll dabei ein Mehr an Barrierefreiheit und ein selbstbestimmtes Leben sicherstellen, von dem auch eine größere Anzahl an Menschen profitiert.“
„Der Österreichische Behindertenrat begrüßt das Pilotprojekt Persönliche Assistenz. Dieses stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur österreichweiten Ausrollung bundeseinheitlicher, bedarfsgerechter Persönlicher Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen dar“, erklärt Klaus Widl.
Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert
Die erarbeiteten Kriterien sollen erstmals einheitliche Rahmenbedingungen für alle Lebensbereiche schaffen. Vereinheitlicht werden dazu die Definition der Persönlichen Assistenz, die Bedarfsfeststellungen, Serviceleistungen, Leistungserbringung sowie die Evaluierung und Qualitätssicherung.
Zudem wird eine Erweiterung der Anspruchsberechtigten um Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen angestrebt. Bislang ist das Angebot in den Bundesländern meist auf Menschen mit körperlichen Behinderungen, die Pflegegeld beziehen, beschränkt. Als wesentliche Verbesserung ist zukünftig die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Assistent:innen vorgesehen.
Die Förderrichtlinie sieht zudem eine gemeinsame Anlaufstelle im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips für die Persönliche Assistenz vor. Diese soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung nur einen Antrag stellen und nur mit einer Stelle abrechnen müssen, egal welche Art der Persönlichen Assistenz (Freizeit oder Arbeitsplatz) sie beziehen. Assistenzwerber:innen können künftig auch die gleichen Personen als Assistent:innen in allen Lebensbereichen beschäftigen.
Anm.: Schon seit 2008 wurde Persönliche Assistenz in Wien zur Regelleistung deklariert. Allerdings ist es bedauerlich, dass scheinbar die Bundeshauptstadt in dieses Pilotprojekt nicht miteinbezogen wird, dafür aber das Motto „Im Westen viel Neues“ herrscht. Das Wiener-Modell könnte hier möglicherweise auch als österreichweites Modell dienen.
Zudem äußern Betroffene Befürchtungen, dass sich das etablierte System auch verschlechtern könnte. Es ist erfreulich, dass endlich eine einheitliche Lösung für PA in ganz Österreich erarbeitet werden soll. Jedoch sollte sie aber auch leistbar sein und keine Mehrklassengesellschaft etabliert werden.
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