{"id":10132,"date":"2021-12-20T10:22:00","date_gmt":"2021-12-20T09:22:00","guid":{"rendered":"https:\/\/bmin.info\/WP\/?p=10132"},"modified":"2021-12-23T10:22:34","modified_gmt":"2021-12-23T09:22:34","slug":"asfinag-erweitert-und-vereinfacht-ausgabe-von-streckenmaut-jahreskarten-fuer-menschen-mit-behinderungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bmin.info\/WP\/2021\/12\/20\/asfinag-erweitert-und-vereinfacht-ausgabe-von-streckenmaut-jahreskarten-fuer-menschen-mit-behinderungen\/","title":{"rendered":"ASFINAG erweitert und vereinfacht Ausgabe von Streckenmaut-Jahreskarten f\u00fcr Menschen mit Behinderungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Text: ASFINAG<br \/><em>Bislang nur kleiner Personenkreis mit Anspruch &#8211; aufw\u00e4ndige Vorlage von zus\u00e4tzlichen Unterlagen entf\u00e4llt \u2013 Neue Regelung entstand auf Mitinitiative von NR Kira Gr\u00fcnberg<\/em><br \/>Wien (OTS) &#8211; Seit 1. Dezember 2019 gilt f\u00fcr Menschen mit Behinderungen: Die Ausgabe der kostenfreien Jahresvignette erfolgt automatisch \u2013 sofern die Befreiung von der motorbezogenen Steuer gegeben ist. Basis daf\u00fcr ist eine gemeinsame Rechtslage sowohl f\u00fcr die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch f\u00fcr die Gratis-Jahresvignette f\u00fcr Menschen mit Behinderungen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Streckenmaut-Jahreskarten an den Mautstellen bestanden jedoch andere Anspruchsvoraussetzungen. Diese unterschiedlichen Voraussetzungen \u00e4ndert die ASFINAG und vereinfacht die Ausgabe ab 1. J\u00e4nner 2022 deutlich. Dadurch erhalten alle Kundinnen und Kunden, die Anspruch auf eine Gratis-Vignette f\u00fcr Menschen mit Behinderungen haben, auch eine Jahreskarte f\u00fcr alle Mautstellen (mit Ausnahme der A 11 Karawankenautobahn) um sieben Euro. Der Kauf erfolgt dabei einfach &#8211; und zwar k\u00fcnftig ohne zus\u00e4tzliche Unterlagen. Mehr noch: Der Kauf kann direkt in der Mautspur bei einer Durchfahrt erfolgen, ein eigener Besuch in der Hauptmautstelle entf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eIm Sinne der Kundinnen und Kunden mit Behinderungen vereinfachen wir das Prozedere deutlich, der Service wird weiter verbessert. Mit dieser Regelung profitieren \u00fcbrigens noch mehr Kundinnen und Kunden von dieser M\u00f6glichkeit, da jetzt mehr Personen die Anforderungen f\u00fcr diese Regelungen erf\u00fcllen\u201c, so Stefan Zangerle, Abteilungsleiter der ASFINAG Maut Service GmbH. Da bereits jene wesentlichen Infos, die zur Erlangung einer Gratisvignette notwendig sind, im System vorliegen, bedarf es keinerlei weiterer Unterlagen.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Neuerung geht unter anderem auf die direkte Initiative der Nationalratsabgeordneten und \u00d6VP-Bereichssprecherin f\u00fcr Menschen mit Behinderungen Kira Gr\u00fcnberg zur\u00fcck: \u201eIch freue mich sehr, dass meine Anregung bei den Verantwortlichen der ASFINAG Geh\u00f6r gefunden hat und rasch gel\u00f6st und umgesetzt werden konnte. Damit wird eine wesentliche Gleichstellung geschaffen. Die bislang unterschiedlichen Anspruchsberechtigungen je nach Behinderungsart werden obsolet, was eine Erweiterung des BezieherInnenkreises und eine wesentliche b\u00fcrokratische Vereinfachung bedeutet\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Optimierter Service f\u00fcr Menschen mit Behinderungen<\/strong><br \/>Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette, sofern die Kundinnen und Kunden im Besitz eines Behindertenpasses mit dem Zusatz \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel\u201c und somit von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Mit diesen Voraussetzungen kann gegen eine Geb\u00fchr von sieben Euro die Jahreskarte f\u00fcr alle Streckenmaut-Abschnitte (mit Ausnahme der A 11 Karawankenautobahn) gekauft werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Text: ASFINAGBislang nur kleiner Personenkreis mit Anspruch &#8211; aufw\u00e4ndige Vorlage von zus\u00e4tzlichen Unterlagen entf\u00e4llt \u2013 Neue Regelung entstand auf Mitinitiative von NR Kira Gr\u00fcnbergWien (OTS) &#8211; Seit 1. Dezember 2019 gilt f\u00fcr Menschen mit Behinderungen: Die Ausgabe der kostenfreien Jahresvignette erfolgt automatisch \u2013 sofern die Befreiung von der motorbezogenen Steuer gegeben ist. 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