{"id":4597,"date":"2017-07-08T16:35:04","date_gmt":"2017-07-08T15:35:04","guid":{"rendered":"http:\/\/bmin.info\/WP\/?p=4597"},"modified":"2017-07-08T16:35:04","modified_gmt":"2017-07-08T15:35:04","slug":"volksanwaltschaft-pruefbericht-2016-an-den-wiener-landtag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bmin.info\/WP\/2017\/07\/08\/volksanwaltschaft-pruefbericht-2016-an-den-wiener-landtag\/","title":{"rendered":"Volksanwaltschaft: Pr\u00fcfbericht 2016 an den Wiener Landtag"},"content":{"rendered":"<p>Text: Volksanwaltschaft<br \/>\n<strong>Mit der Pr\u00e4sentation des Wien-Berichts 2016 legte die Volksanwaltschaft im Rahmen einer Pressekonferenz am 2. Juni die Ergebnisse der Pr\u00fcft\u00e4tigkeiten der Volksanwaltschaft f\u00fcr den Berichtszeitraum 2016 vor.<\/strong><\/p>\n<p>Insgesamt wandten sich 1.217 Wienerinnen und Wiener, die sich von der Landes- oder Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert f\u00fchlten, 2016 mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. &#8222;Wir haben nach wie vor ein hohes Beschwerdeaufkommen in Wien&#8220;, so Volksanwalt G\u00fcnther Kr\u00e4uter. Die Zahl der Beschwerden stieg im Vergleich zum Jahr davor um f\u00fcnf Prozent. In 226 F\u00e4llen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von 17 Prozent aller erledigten Verfahren entspricht. In den allermeisten F\u00e4llen werde den Forderungen der Volksanwaltschaft rasch nachgekommen, betonte Kr\u00e4uter. Die meisten Beschwerden bezogen sich auf die Bereiche Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt.<\/p>\n<p>In Bezug auf die Gangbetten in Wiener Spit\u00e4lern hat die Volksanwaltschaft bereits im J\u00e4nner ein Pr\u00fcfverfahren eingeleitet. Die Stadt habe nun versprochen, genau zu erheben, wann und wo diese im Einsatz sind. &#8222;Uns ist zugesagt worden, dass ein exaktes Monitoring ab Mitte des Jahres eingesetzt wird&#8220;, sagte Kr\u00e4uter. Er forderte ein &#8222;eindeutiges politisches Bekenntnis&#8220; der Stadtregierung gegen Gangbetten. &#8222;Gangbetten sind aus menschenrechtlicher Sicht eine v\u00f6llig unzumutbare Situation&#8220;, so Kr\u00e4uter.<\/p>\n<p>Die Volksanwaltschaft kritisiert unter anderem auch das Vorgehen der Stadt rund um die Neugestaltung des Heumarkt-Areals. Die Fl\u00e4chenwidmung h\u00e4tte unabh\u00e4ngig von dem individuellen Bauprojekt erfolgen m\u00fcssen und nicht als &#8222;Wunschwidmung&#8220; f\u00fcr den Investor, sagte Volksanw\u00e4ltin Gertrude Brinek am Freitag bei der Pr\u00e4sentation des Wien-Berichts f\u00fcr das vergangene Jahr. Generell sind die Beschwerdef\u00e4lle gestiegen.<\/p>\n<p>Die \u00c4nderung der Fl\u00e4chenwidmung sei zwar erst am gestrigen Donnerstag beschlossen worden, davor aber schon jahrelang &#8222;auf Basis der Pl\u00e4ne eines Investors&#8220; verhandelt worden. &#8222;Das hei\u00dft, der zweite Schritt wurde vor dem ersten gemacht&#8220;, kritisierte Brinek. &#8222;Das ist ein Missstand, der sich hoffentlich nicht mehr wiederholt&#8220;, so die Volksanw\u00e4ltin. Auch im Fall der geplanten &#8222;Danube Flats&#8220; an der Reichsbr\u00fccke &#8211; ebenfalls ein Hochhausprojekt &#8211; sei es zu einer &#8222;willk\u00fcrlichen Beg\u00fcnstigung eines Investors&#8220; gekommen, meinte Brinek. &#8222;Daran kann auch ein st\u00e4dtebaulicher Vertrag nichts mehr \u00e4ndern.&#8220; Auf diese Weise riskiere die Stadt, \u00f6ffentliches Interesse zu verletzen. &#8222;Hier wurde politisch falsch gehandelt&#8220;, sagte Brinek.<\/p>\n<p>Die Volksanw\u00e4lte wiesen auch auf die nach wie vor angespannte Personalsituation in der Justizanstalt Josefstaft hin und kritisierten die langen Einschlusszeiten im Polizeianhaltezentrum Hernals. Die Leitung schlie\u00dfe alle Schubh\u00e4ftlinge im offenen Vollzug bereits um 17.30 Uhr in ihre Zellen ein. Volksanwalt Peter Fichtenbauer dazu: &#8222;Das ist vom menschenrechtlichen Anspruch her nicht akzeptabel.&#8220; Er kritisierte zudem die gravierenden Verz\u00f6gerungen bei Staatsb\u00fcrgerschaftsverfahren. Obwohl Betroffene einen Rechtsanspruch darauf h\u00e4tten, dass ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten bearbeitet wird, gebe es nach wie vor Wartefristen von bis zu drei Jahren.<\/p>\n<p><strong><em>Eine ganze Seite im Wien-Bericht der VA widmet sich dem abgelehnten zweiten Aufzug am Stephansplatz<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>Zweiter Aufzug zur U-Bahn am Stephansplatz fehlt<\/strong><br \/>\n<em><strong>Nur ein Aufzug f\u00fcr meistfrequentierte U- Bahn<\/strong><\/em><br \/>\nDer Stephansplatz ist mit t\u00e4glich rund 230.000 Fahrg\u00e4sten die aktuell meistfrequentierte U-Bahn-Station der Stadt Wien. Dennoch ist diese Station derzeit nur mit einem \u2013 noch dazu eher klein dimensionierten \u2013 Aufzug barrierefrei erreichbar. Dadurch sind schon jetzt viele auf diesen Aufzug angewiesene Menschen mitunter mit unangenehm langen Wartezeiten konfrontiert. Obwohl der Stephansplatz um insgesamt 13 Mio. Euro umfassend saniert werden soll, ist die Errichtung eines zweiten Aufzuges \u2013 entgegen einer noch im M\u00e4rz 2016 gemachten Ank\u00fcndigung \u2013 nicht (mehr) vorgesehen.<\/p>\n<p><em><strong>Zweiter Aufzug wird abgelehnt<\/strong><\/em><br \/>\nDie VA kann diese \u00c4nderung in der Planung nicht nachvollziehen. Die UN-BRK normiert eindeutig und unmissverst\u00e4ndlich, dass Menschen mit Behinderung der Zugang zu \u00f6ffentlichen Transportmitteln zu sichern ist. Daf\u00fcr haben die Vertragsstaaten geeignete Ma\u00dfnahmen (wie z.B. den Einbau von Aufz\u00fcgen mit ausreichender Kapazit\u00e4t) zu ergreifen.<br \/>\nIm Pr\u00fcfungsverfahren wurde jedoch die Notwendigkeit der Errichtung des von der VA geforderten Aufzugs sowohl von den Wiener Linien als auch von der MD der Stadt Wien in Abrede gestellt. Die Wiener Linien r\u00e4umten zwar ausdr\u00fccklich ein, dass es bei dem vorhandenen Aufzug zu Wartezeiten kommen kann. Diesen Umstand f\u00fchrten die Wiener Linien aber nicht auf eine zu geringe Bef\u00f6rderungskapazit\u00e4t dieses Aufzuges, sondern auf seine Nutzung durch Personen, die den Aufzug eigentlich nicht ben\u00f6tigen, zur\u00fcck. Zudem wurde auf die Kosten der Errichtung eines zweiten Aufzuges, die mit rund 2,5 Mio. Euro angegeben wurden, verwiesen.<\/p>\n<p><em><strong>Menschen mit Behinderung brauchen Zugang<\/strong><\/em><br \/>\nF\u00fcr Menschen mit Behinderung und Eltern mit Kinderw\u00e4gen ist es unzumutbar, mitten im Stadtzentrum an einem der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte in Wien bei jeder Wetterlage mitunter l\u00e4ngere Wartezeiten in Kauf nehmen zu m\u00fcssen, um zu einer U-Bahn-Station zu gelangen. Es gibt auch keine verbindliche Vorschrift, Personen, die den Aufzug lediglich aus Bequemlichkeit verwenden, die Ben\u00fctzung zu verwehren. Hinzu kommt noch, dass viele Touristen, die mit schwerem Gep\u00e4ck anreisen, auf den Aufzug angewiesen sind.<br \/>\nDie VA verkennt nicht, dass mit der Errichtung eines zweiten Aufzugs hohe Kosten \u2013 laut Wiener Linien 2,5 Mio. Euro \u2013 verbunden sind. Diesbez\u00fcglich verweist die VA aber auf einen 2017 erschienen Bericht des Rechnungshofes (\u201eU-Bahn in Wien \u2013 Ausbaupakete\u201c). Danach fielen f\u00fcr die Er\u00f6ffnungsfeierlichkeiten der Verl\u00e4ngerung der Linie U2 (Stationen \u201eStadion\u201c im Mai 2008, \u201eAspernstra\u00dfe\u201c im Oktober 2010 und \u201eSeestadt\u201c im Oktober 2013) Aufwendungen in der H\u00f6he von 5,34 Mio. Euro an.<\/p>\n<p>Den vollst\u00e4ndigen Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag gibt es auf der <a href=\"http:\/\/volksanwaltschaft.gv.at\/artikel\/volksanwaltschaft-praesentiert-pruefbericht-2016-an-den-wiener-landtag\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Homepage der Volksanwaltschaft<\/em><\/a> zum Download.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Text: Volksanwaltschaft Mit der Pr\u00e4sentation des Wien-Berichts 2016 legte die Volksanwaltschaft im Rahmen einer Pressekonferenz am 2. Juni die Ergebnisse der Pr\u00fcft\u00e4tigkeiten der Volksanwaltschaft f\u00fcr den Berichtszeitraum 2016 vor. 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