{"id":5634,"date":"2018-10-24T19:28:59","date_gmt":"2018-10-24T18:28:59","guid":{"rendered":"http:\/\/bmin.info\/WP\/?p=5634"},"modified":"2018-10-25T12:39:40","modified_gmt":"2018-10-25T11:39:40","slug":"nationalrat-repariert-bestimmungen-fuer-erhoehte-kinderbeihilfe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bmin.info\/WP\/2018\/10\/24\/nationalrat-repariert-bestimmungen-fuer-erhoehte-kinderbeihilfe\/","title":{"rendered":"Nationalrat repariert Bestimmungen f\u00fcr erh\u00f6hte Kinderbeihilfe"},"content":{"rendered":"<p>Text: Parlamentskorrespondenz<br \/>\n<em>Regelung soll nach einem Jahr evaluiert werden<\/em><br \/>\nWien (PK) &#8211; Mit breiter Mehrheit &#8211; ohne die Stimmen der SP\u00d6 &#8211; passierte heute die Anpassung des <a href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/PAKT\/VHG\/XXVI\/A\/A_00386\/index.shtml\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Familienlastenausgleichsgesetzes<\/a> (FLAG) an die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs den Nationalrat, womit sichergestellt wird, dass Menschen mit Behinderung unbenommen eines Eigenanspruchs weiterhin die erh\u00f6hte Familienbeihilfe beziehen k\u00f6nnen. Abgesehen davon sichert die Novelle den Eigenanspruch von Kindern auf die Familienbeihilfe auch dann ab, wenn sie selbst aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs (z.B. Pflegegeld) oder aufgrund einer eigenen Erwerbst\u00e4tigkeit regelm\u00e4\u00dfig zur Deckung der Unterhaltskosten beitragen bzw. wenn die Eltern dies tun. In Bezug auf erheblich behinderte Kinder, die nicht f\u00e4hig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, soll durch eine Sonderregelung der Anspruch auf die erh\u00f6hte Familienbeihilfe jedenfalls gegeben sein, wenn sie einen eigenst\u00e4ndigen Haushalt f\u00fchren. In diesem Fall soll die Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einem Anspruch auf die erh\u00f6hte Familienbeihilfe nicht entgegenstehen.<br \/>\nW\u00e4hrend die SP\u00d6 kritisierte, dass die Gesetzesreparatur zu sp\u00e4t komme und die Behindertenorganisationen nicht rechtzeitig \u00a0eingebunden gewesen seien, und \u00fcberdies R\u00fcckzahlungen und weitere Nachteile bef\u00fcrchtete, unterstrichen \u00d6VP und FP\u00d6, dass alle, die bisher die Zahlungen erhalten haben, auch weiterhin erhalten werden. Es handle sich um eine hundertprozentige Reparatur, bekr\u00e4ftigten sie. Auch NEOS und Liste Pilz halten die Kritik der SP\u00d6 f\u00fcr \u00fcberzogen und begr\u00fc\u00dften vor allem das geplante Monitoring, um etwaige Nachbesserungen vornehmen zu k\u00f6nnen, sowie die vorgesehene Evaluierung nach einem Jahr.<\/p>\n<p>Ein entsprechender Entschlie\u00dfungsantrag wurde dann einstimmig angenommen. In diesem wird die Familienministerin auch ersucht, die Behindertenorganisationen in die Erarbeitung des an die Finanz\u00e4mter adressierten Einf\u00fchrungserlasses einzubinden. Dieser dient der Vollziehung der Sicherstellung der erh\u00f6hten Familienbeihilfe f\u00fcr alle Menschen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten.<\/p>\n<p><strong>SP\u00d6 bef\u00fcrchtet R\u00fcckzahlungen<\/strong><br \/>\nMit \u00e4u\u00dferst kritischen Worten traten die SP\u00d6-RednerInnen ans Rednerpult. So bef\u00fcrchteten Birgit Silvia Sandler, Christian Kovacevic und Melanie Erasim (alle SP\u00d6), dass einige tausend Personen von R\u00fcckzahlungen betroffen sein werden und es dar\u00fcber hinaus zu weiteren Verschlechterungen kommen werde. Man h\u00e4tte gleich das Gespr\u00e4ch mit den Behindertenverb\u00e4nden suchen sollen, merkte Kovacevic kritisch an, deren Einw\u00e4nde seien aber nicht entsprechend ber\u00fccksichtigt worden.<br \/>\nEinen Rundumschlag hinsichtlich der Familienpolitik der Bundesregierung gab es dann von Melanie Erasim, die der Regierung vorwarf, nur jene als Leistungstr\u00e4ger zu akzeptieren, die ein &#8222;dickes Geldb\u00f6rsel&#8220; haben. Die Regierung produziere nur Luftblasen, sagte sie und warf der Ministerin die existenzbedrohende Streichung der Gelder ohne Vorwarnung und dann auch noch eine halbherzige Reparatur vor.<\/p>\n<p><strong>Bogner-Strau\u00df: Der Status quo wird 100-prozentig abgesichert<\/strong><br \/>\nDies f\u00fchrte zu einem heftigen Widerspruch seitens der Familienministerin, die darauf hinwies, dass nicht sie es gewesen sei, die die Streichung der erh\u00f6hten Familienbeihilfe vorgenommen habe, sondern der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Urteil. Sie habe darauf sofort reagiert und daf\u00fcr gesorgt, dass der Status quo abgesichert werde. Mit einem Erlass an die Finanz\u00e4mter sei sofort daf\u00fcr Sorge getroffen worden, dass diese die Bescheide nicht ausstellen. Man habe einerseits dem Urteil des Gerichts inhaltlich Rechnung getragen und andererseits eine hundertprozentige Reparatur vorgenommen, sagte sie und versicherte, dass es keine R\u00fcckzahlungen geben werde. In den Gespr\u00e4chen mit den Behindertenverb\u00e4nden habe sich gezeigt, dass es nach derzeitigem Ermessen keinen einzigen Fall gibt, der von der Gesetzesreparatur nicht betroffen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00d6VP und FP\u00d6: Es kommt zu keiner Schlechterstellung<\/strong><br \/>\nVollinhaltlich unterst\u00fctzt wurde die Ministerin dabei von den Abgeordneten der \u00d6VP und der FP\u00d6. Sie warfen den SozialdemokratInnen vor, die Betroffenen zu verunsichern und Angst zu verbreiten. Ausschussvorsitzender Nobert Sieber thematisierte die Komplexit\u00e4t der Materie und gab zu bedenken, dass man im Ausschuss die Behindertenverb\u00e4nde zu einem ausf\u00fchrlichen Gespr\u00e4ch eingeladen habe. Ihm sei es wichtig gewesen, dieses sensible Thema auf breiter Basis abzukl\u00e4ren. Beim Monitoring werde sich zeigen, ob man noch nachsch\u00e4rfen muss, sagte Claudia Plakolm (\u00d6VP). \u00c4hnlich wie Angela Fichtinger und Kira Gr\u00fcnberg (beide \u00d6VP), wies sie darauf hin, dass die Ministerin rasch und richtig reagiert habe und sichergestellt sei, dass es zu keiner Schlechterstellung kommt. Gr\u00fcnberg appellierte zudem an ihre Kolleginnen und Kollegen im Plenum, erwachsene Menschen mit Behinderung nicht als Kinder zu denken.<br \/>\n\u00c4hnlich die Stellungnahmen der freiheitlichen Abgeordneten Edith M\u00fchlberghuber, Carmen Schimanek und Sandra Wassermann. Durch die hundertprozentige Gesetzesreparatur werde nun Rechtssicherheit hergestellt, sagte M\u00fchlberghuber. Au\u00dferdem komme es zu einer Besserstellung f\u00fcr jene, die einen eigenen Haushalt f\u00fchren. Betroffen zeigten sich Schimanek und Wassermann dar\u00fcber, wie Teile der SP\u00d6 mit dem Thema umgehen. Die Behinderten h\u00e4tten es sich nicht verdient, dass auf ihrem R\u00fccken politischen Kleingeld geschlagen wird.<\/p>\n<p><strong>NEOS und Liste Pilz: Zivilgesellschaft st\u00e4rker einbinden<\/strong><br \/>\nAuch seitens der NEOS kam f\u00fcr die Ministerin Unterst\u00fctzung, wenngleich Michael Bernhard kritisch anmerkte, dass die Behindertenverb\u00e4nde zu sp\u00e4t eingebunden worden seien. Die klare Sprache der Verb\u00e4nde sei wichtig gewesen, ohne sie w\u00e4re das alles nicht gegl\u00fcckt, zeigte er sich \u00fcberzeugt und unterstrich dabei die Bedeutung der Zivilgesellschaft.<br \/>\nDiesem Befund schloss sich auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber seitens der Liste Pilz an und meinte, es sei wichtig gewesen, gemeinsam den Status quo wiederherzustellen und weiterhin zu gew\u00e4hrleisten. Sie begr\u00fc\u00dfte vor allem den Entschlie\u00dfungsantrag und das vorgesehene Monitoring, denn dadurch k\u00f6nne man auch noch bestehende Probleme l\u00f6sen. In diesem Zusammenhang setzte sich Holzinger-Vogtenhuber f\u00fcr die \u00dcberf\u00fchrung der Inklusionsklassen an Sonderschulen in Ober\u00f6sterreich ins Regelschulwesen ein. &#8222;Wir brauchen den Ausbau des inklusiven Bildungsangebots&#8220;, forderte sie und sprach sich f\u00fcr einen Entgeltanspruch statt einem Taschengeld und eine bessere Integration behinderter Menschen am Arbeitsmarkt aus. Unternehmen sollten sich nicht freikaufen d\u00fcrfen, so die Mandatarin.<\/p>\n<p><strong>Presseausendungen zum Thema:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.ots.at\/presseaussendung\/OTS_20181023_OTS0137\/familienbeihilfe-fuer-menschen-mit-behinderung-gesetz-bleibt-unpraezise-rechtssicherheit-fehlt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Familienbeihilfe f\u00fcr Menschen mit Behinderung: Gesetz bleibt unpr\u00e4zise, Rechtssicherheit fehlt<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.ots.at\/presseaussendung\/OTS_20181024_OTS0316\/nationalrat-sandler-wahre-expertinnen-sind-jene-die-alltag-meistern-muessen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sandler: Wahre ExpertInnen sind jene, die Alltag meistern m\u00fcssen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Text: Parlamentskorrespondenz Regelung soll nach einem Jahr evaluiert werden Wien (PK) &#8211; Mit breiter Mehrheit &#8211; ohne die Stimmen der SP\u00d6 &#8211; passierte heute die Anpassung des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) an die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs den Nationalrat, womit sichergestellt wird, dass Menschen mit Behinderung unbenommen eines Eigenanspruchs weiterhin die erh\u00f6hte Familienbeihilfe beziehen k\u00f6nnen. 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