{"id":5716,"date":"2018-11-15T06:06:05","date_gmt":"2018-11-15T05:06:05","guid":{"rendered":"http:\/\/bmin.info\/WP\/?p=5716"},"modified":"2018-11-15T06:06:05","modified_gmt":"2018-11-15T05:06:05","slug":"mindestsicherung-statt-notstandshilfe-menschen-mit-einer-behinderung-sind-extrem-betroffen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bmin.info\/WP\/2018\/11\/15\/mindestsicherung-statt-notstandshilfe-menschen-mit-einer-behinderung-sind-extrem-betroffen\/","title":{"rendered":"Mindestsicherung statt Notstandshilfe: Menschen mit einer Behinderung sind extrem betroffen"},"content":{"rendered":"<p>Text: orf.at (auszugsweise)<br \/>\n<em>Eine interne Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) f\u00fcr das Sozialministerium sorgt f\u00fcr scharfe Reaktionen. Nach den Zahlen der Untersuchung w\u00fcrde durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe k\u00fcnftig ein Drittel der Arbeitslosen keine Leistung mehr bekommen.<\/em><\/p>\n<p>Rund 121.000 Arbeitslose k\u00f6nnten dann im neuen System keine Leistungen mehr erhalten. Die \u201eKronen Zeitung\u201c hatte am Wochenende von der Studie berichtet, die das WIFO erstellte, um die Auswirkungen der Reform durchzurechnen. Den Angaben zufolge w\u00e4ren Arbeitslose mit einer langen Versicherungsdauer besonders betroffen.<\/p>\n<p><strong>37.000 der Betroffenen sind Menschen mit einer Behinderung<\/strong><br \/>\nNach APA-Informationen w\u00e4ren 37.000 der Betroffenen Menschen mit einer Behinderung. 48 Prozent der Arbeitslosen mit einer Behinderung w\u00fcrden damit keine Leistung mehr erhalten, da sie \u00fcberproportional lange f\u00fcr die Arbeitssuche brauchen. Aus der Versicherungsleistung herausfallen w\u00fcrden zudem auch 6.000 Jugendliche und 61.000 Personen, die nur einen Pflichtschulabschluss haben. Die Statistiken des Arbeitsmarktservices (AMS) zeigen, dass fast 80 Prozent der Notstandshilfebezieher \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatsb\u00fcrger sind und mehr als ein Drittel 50 Jahre und \u00e4lter ist.<\/p>\n<p><strong>WIFO: Noch kein Endergebnis der Studie<\/strong><br \/>\nDas WIFO wies aber darauf hin, dass die kolportierten Zahlen noch kein Endergebnis der vom Sozialministerium in Auftrag gegebenen Studie seien. \u201eTats\u00e4chlich ist es so, dass die Studie noch in Arbeit ist und daher gar keine Endergebnisse vorliegen k\u00f6nnen\u201c, sagte ein Sprecher. Damit best\u00e4tigte er zugleich die Existenz der Studie. Dar\u00fcber hinaus w\u00fcrden in der Studie mehrere Szenarien analysiert, um die Wirkungsweisen unterschiedlicher Varianten zu pr\u00fcfen. \u201eDie Abschaffung der Notstandshilfe war \u00fcbrigens keine durchg\u00e4ngige Vorgabe des Auftraggebers f\u00fcr die Szenarien\u201c, so das WIFO.<\/p>\n<p><strong>SP\u00d6-Parteichefin Rendi-Wagner ist emp\u00f6rt<\/strong><br \/>\nAm Sonntag reagierte die SP\u00d6 emp\u00f6rt auf die kolportierten Zahlen. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner forderte die Offenlegung der WIFO-Studie und verlangte von der Regierung, von ihren Pl\u00e4nen Abstand zu nehmen. \u201eDie Zahlen des WIFO legen nun erstmals offen, dass die von der Regierung geplante Abschaffung der Notstandshilfe 121.000 Arbeitslose, darunter 77 Prozent \u00d6sterreicher betrifft. Das sind Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben&#8220;, so Rendi-Wagner in einer Stellungnahme. \u201eSo geht man mit den Schw\u00e4chsten in unserem Land nicht um.\u201c<\/p>\n<p><strong>Landeshauptmann Kaiser wegen L\u00e4nderkosten besorgt<\/strong><br \/>\nAuch K\u00e4rntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SP\u00d6) meldete sich zu Wort. Das Papier zeige \u201eeine massive Verschlechterung der sozial Schw\u00e4chsten in unserer Gesellschaft auf\u201c. Zudem komme es zu einer Kostenumw\u00e4lzung, da die Mindestsicherung zu 50 Prozent von Gemeinden und zu 50 Prozent den L\u00e4ndern \u00fcbernommen werde, so Kaiser in einer Aussendung. Einer Berechnung der K\u00e4rntner Landesregierung zufolge, w\u00e4ren in K\u00e4rnten alleine 9.000 Menschen betroffen.<br \/>\nDie geplante Reform sieht vor, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei langer Versicherungszeit verl\u00e4ngert wird und die Nettoersatzrate zu Beginn h\u00f6her sein soll. Wenn man l\u00e4nger arbeitslos ist, f\u00e4llt man nicht wie bisher in die Notstandshilfe, sondern kann die Mindestsicherung beantragen. Damit w\u00fcrde, so die Kritik, der Staat k\u00fcnftig auf das Verm\u00f6gen von Arbeitslosen zugreifen. Man darf nur noch ein Verm\u00f6gen bis zu 4.200 Euro behalten.<\/p>\n<p><strong>FP\u00d6 versucht zu beruhigen &#8211; Strache: Kein Zugriff auf Verm\u00f6gen<\/strong><br \/>\nDie FP\u00d6 versuchte bereits, diese Bef\u00fcrchtungen zu zerstreuen. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FP\u00d6) versicherte letzte Woche, dass die Notstandshilfe auch nach der geplanten Reform eine Versicherungsleistung bleiben werde und es keinen Zugriff auf Verm\u00f6gen geben werde. Auch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FP\u00d6) teilte in einer Aussendung mit, \u201edass die Notstandshilfe als Versicherungsleistung bleiben wird\u201c.<br \/>\nDer Vizekanzler best\u00e4tigte aber, dass man k\u00fcnftig f\u00fcnf Jahre im Land leben werde m\u00fcssen, um Anspruch auf die Mindestsicherung zu haben. \u201eBei Ausl\u00e4ndern mit geringen Deutschkenntnissen, bei Verweigerung von AMS-Kursen wird es bei der Mindestsicherung neu eine Verlagerung von Geld- auf Sachleistungen geben. Bei der geplanten Mindestsicherung neu sollen zudem die Alleinerzieherinnen und die Pflegebed\u00fcrftigen profitieren\u201c, so Strache. Die Regierung will die Reform im n\u00e4chsten Jahr angehen. Das Vorhaben soll im Rahmen einer Gesamtl\u00f6sung zur Senkung der Arbeitslosigkeit umgesetzt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Text: orf.at (auszugsweise) Eine interne Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) f\u00fcr das Sozialministerium sorgt f\u00fcr scharfe Reaktionen. Nach den Zahlen der Untersuchung w\u00fcrde durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe k\u00fcnftig ein Drittel der Arbeitslosen keine Leistung mehr bekommen. Rund 121.000 Arbeitslose k\u00f6nnten dann im neuen System keine Leistungen mehr erhalten. 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