{"id":670,"date":"2016-07-05T15:24:58","date_gmt":"2016-07-05T14:24:58","guid":{"rendered":"http:\/\/bmin.info\/WP\/?p=670"},"modified":"2017-04-01T09:05:28","modified_gmt":"2017-04-01T08:05:28","slug":"neue-uebersetzung-der-behindertenrechtskonvention-veroeffentlicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bmin.info\/WP\/2016\/07\/05\/neue-uebersetzung-der-behindertenrechtskonvention-veroeffentlicht\/","title":{"rendered":"Neue \u00dcbersetzung der Behindertenrechtskonvention ver\u00f6ffentlicht"},"content":{"rendered":"<p>Quelle: monat\/ \u00d6AR \u2013 Dachorganisation der Behindertenverb\u00e4nde \u00d6sterreichs, Verfasserin: Mag.a Tina Rametsteiner, E.MA\/ \u00d6AR &#8211; Referat Europa und Internationales<\/p>\n<p>Das \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die sogenannte Behindertenrechtskonvention, wurde 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist 2008 in \u00d6sterreich in Kraft getreten.\u00a0Da die Behindertenrechtskonvention urspr\u00fcnglich nur in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen verfasst wurde, fertigten \u00d6sterreich, Deutschland, die Schweiz und Liechtenstein 2008 eine deutschsprachige \u00dcbersetzung an. Dies erfolgte jedoch fast ohne Beteiligung von Menschen mit Behinderungen.<\/p>\n<p><strong>Massive Kritik an der alten \u00dcbersetzung<\/strong><br \/>\nDie \u00dcbersetzung wurde von Anfang an massiv kritisiert. Denn sie gab grundlegende Inhalte der Behindertenrechtskonvention, die vor allem in Anbetracht ihres Entstehungsprozesses von herausragender Bedeutung sind, nicht oder nur rudiment\u00e4r wieder. So war etwa der englische Begriff \u201einclusion\u201c mit \u201eIntegration\u201c \u00fcbersetzt worden, was dem Konzept von Inklusion der Behindertenrechtskonvention keinesfalls gerecht wird. Ebenso wenig entspricht die Formulierung \u201eunabh\u00e4ngige Lebensf\u00fchrung\u201c dem der Konvention zugrunde liegenden Konzept von \u201eliving independently\u201c (\u201eSelbstbestimmt Leben\u201c). Denn \u201cunabh\u00e4ngige Lebensf\u00fchrung\u201c spart den Aspekt der Unterst\u00fctzung v\u00f6llig aus, der zur selbstbestimmten Verwirklichung aller Menschenrechte notwendig sein kann. Die deutsche Nichtregierungsorganisation Netzwerk Artikel 3 fertigte daher 2009 unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen eine sogenannte Schatten\u00fcbersetzung an, die zahlreiche \u00dcbersetzungsfehler korrigierte, jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit erlangte.<\/p>\n<p><b>UN-Komitee empfahl \u00d6sterreich \u00dcberarbeitung<br \/>\n<\/b>2013 zeigte sich auch das UN-Komitee f\u00fcr die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der ersten Staatenpr\u00fcfung \u00d6sterreichs besorgt, dass die deutsche \u00dcbersetzung die Bedeutung der Konvention nicht genau widerspiegle und Entscheidungen veranlassen k\u00f6nnte, die nicht im Einklang mit der Konvention stehen. Das Komitee r\u00fcgte die Verwendung des Wortes \u201eIntegration\u201c statt \u201eInklusion\u201c und stellte fest, dass \u201eunabh\u00e4ngige Lebensf\u00fchrung\u201c die Bedeutung des Konzepts \u201eindependent living\u201c nicht genau wiedergebe. Der Begriff k\u00f6nne sogar dazu f\u00fchren, dass Menschen mit Behinderungen die Gelegenheit verwehrt wird, in der Gemeinschaft zu leben. Das Komitee empfahl \u00d6sterreich daher, die deutsche \u00dcbersetzung der Konvention unter Einbindung von Menschen mit Behinderungen und sie vertretenden Organisationen zu \u00fcberarbeiten, \u201edamit sie im Einklang mit der Konvention ist\u201c.<\/p>\n<p><strong>Au\u00dfenministerium startete Revisionsprozess<\/strong><br \/>\nAnfang 2014 richtete das Bundesministerium f\u00fcr Europa, Integration und \u00c4u\u00dferes daher eine Arbeitsgruppe zur Revision der deutschen \u00dcbersetzung ein. Zweieinhalb Jahre lang f\u00fchrten Menschen mit Behinderungen und sie vertretenden Organisationen umfassende Beratungen mit mehreren Ministerien und VertreterInnen der Wissenschaft. Als Grundlage f\u00fcr die neue \u00dcbersetzung dienten die von Netzwerk Artikel 3 erstellte Schatten\u00fcbersetzung sowie die authentischen englischen und franz\u00f6sischen Fassungen der Behindertenrechtskonvention. Im Zuge eines sehr konstruktiven und transparenten Arbeitsprozesses wurden viele Begriffe neu \u00fcbersetzt und sprachliche Ungenauigkeiten ausgebessert. Mit Erfolg. Die neue \u00dcbersetzung kann den Empowerment-Ansatz der Behindertenrechtskonvention nun weit besser zum Ausdruck bringen.<\/p>\n<p><strong>Einige neu \u00fcbersetzte Begriffe im \u00dcberblick:<\/strong><em> (Tabelle anklicken)<\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-content\/uploads\/2016\/07\/\u00f6ar01.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-679 aligncenter\" src=\"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-content\/uploads\/2016\/07\/\u00f6ar01-300x168.jpg\" alt=\"\u00f6ar01\" width=\"423\" height=\"237\" \/><\/a><\/p>\n<p><strong>Keine Einigung \u00fcber Partizipation<\/strong><br \/>\nKeine Einigung konnte hingegen bei der \u00dcbersetzung des Begriffes \u201cparticipation\u201d erzielt werden. Obwohl die volle und effektive \u201eparticipation\u201c von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft, gleichberechtigt mit anderen, sowohl Ziel, Grundprinzip, als auch Querschnittsanliegen der Behindertenrechtskonvention ist, hat das Wort \u201ePartizipation\u201c bis auf Artikel\u00a033 (3) keinen Eingang in die Neu\u00fcbersetzung gefunden. Es wird stattdessen weiterhin mit \u201eTeilhabe\u201c, \u201eteil(zu)nehmen\u201c und \u201emitwirken\u201c verwendet. Dadurch gehen jedoch wesentliche Aspekte, welche die Konvention mit dem Begriff \u201eparticipation\u201c verbindet, wie etwa der Aspekt der Mitbestimmung, verloren.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich ist auch die \u00dcbersetzung von \u201efacilitate\u201c mit \u201eerleichtern\u201c nicht immer zufriedenstellend. \u201eFacilitate\u201c kann \u201eerleichtern\u201c oder \u201eerm\u00f6glichen\u201c bedeuten. In Zusammenschau mit den Grundprinzipien und Zielsetzungen der BRK scheint die Verwendung von \u201eerm\u00f6glichen\u201c an vielen Stellen der Konvention aber eher angebracht. Dies wird etwa in Artikel 9 (2) lit. e augenscheinlich, wo es im Sinne der Konvention wohl eher geboten ist, barrierefreien Zugang zu \u201eerm\u00f6glichen\u201c, als diesen zu \u201eerleichtern\u201c. Aus diesem Grund verwendet auch die deutsche Schatten\u00fcbersetzung von Netzwerk Artikel 3 \u00fcberwiegend den Begriff \u201eerm\u00f6glichen\u201c.<\/p>\n<p><strong>Ausblick<\/strong><br \/>\nDie neue \u00dcbersetzung wurde am 15. Juni 2016 im Bundesgesetzblattgesetz kundgemacht (BGBl. III Nr. 105\/2016). Vorerst wird es somit zwei amtliche \u00dcbersetzungen der Behindertenrechtskonvention im deutschsprachigen Raum geben. Denn die anderen deutschsprachigen Staaten und die Europ\u00e4ische Union zeigten bislang kein Interesse, sich der neuen \u00dcbersetzung anzuschlie\u00dfen. Es wird spannend, wie lange die alte \u00dcbersetzung in unseren Nachbarl\u00e4ndern tats\u00e4chlich noch \u00fcberzeugen kann.<\/p>\n<p>Anm.: <em>Die sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen sind Arabisch, Chinesisch, Englisch, Franz\u00f6sisch, Russisch und Spanisch. Alles sechs authentischen Fassungen der Behindertenrechtskonvention sind gleicherma\u00dfen rechtlich verbindlich (vgl Art 50<\/em><\/p>\n<p><em>Abs 1 BRK); der englischen Fassung kommt jedoch besondere Bedeutung zu, da Englisch die vorrangige Verhandlungssprache bei der Verhandlung des \u00dcbereinkommens war.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em> Committee on the Rights of Persons with Disabilities, Concluding observations on the initial report of Austria (2\u201313 September 2013), CRPD\/C\/AUT\/CO\/1, 6-7. <\/em><br \/>\n<em> Die Arbeitsgruppe bestand aus dem Bundesministerium f\u00fcr Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Frauen, Bundesministerium f\u00fcr Europa, Integration und \u00c4u\u00dferes, Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit, Bundeskanzleramt, \u00d6AR \u2013 Dachorganisation der Behindertenverb\u00e4nde \u00d6sterreichs, Pro Mente Ober\u00f6sterreich, Netzwerk Selbstvertretung \u00d6sterreich, Selbstbestimmt Leben \u00d6sterreich, \u00d6sterreichischer Zivilinvalidenverband Burgenland, Ausschuss zur \u00dcberwachung der UN-Konvention \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie VertreterInnen der Wissenschaft.<\/em><br \/>\n<em> Der Diskussionsprozess in der Arbeitsgruppe wird im Begleitdokument zur Revision der deutschen \u00dcbersetzung widergespiegelt, das unseren Informationen nach demn\u00e4chst auf den Websites des Bundesministeriums f\u00fcr Europa, Integration und \u00c4u\u00dferes und des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz abrufbar sein wird.<\/em><br \/>\n<em> Bielefeldt, Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention, Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte 2009, 4. <\/em><br \/>\n<em>Hirschberg, Partizipation\u2013ein Querschnittsanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention, Positionen Nr. 3, Deutsche Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention 2010, 2<\/em><\/p>\n<p>Bei BIZEPS ist die <a href=\"https:\/\/www.bizeps.or.at\/broschuere-neue-deutschsprachige-uebersetzung-der-un-konvention\/\" target=\"_blank\">neue deutschsprachige \u00dcbersetzung der UN-Konvention<\/a> erh\u00e4ltlich!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Quelle: monat\/ \u00d6AR \u2013 Dachorganisation der Behindertenverb\u00e4nde \u00d6sterreichs, Verfasserin: Mag.a Tina Rametsteiner, E.MA\/ \u00d6AR &#8211; Referat Europa und Internationales Das \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die sogenannte Behindertenrechtskonvention, wurde 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist 2008 in \u00d6sterreich in Kraft getreten.\u00a0Da die Behindertenrechtskonvention urspr\u00fcnglich nur in den sechs Amtssprachen der&#8230; <a href=\"https:\/\/bmin.info\/WP\/2016\/07\/05\/neue-uebersetzung-der-behindertenrechtskonvention-veroeffentlicht\/\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Neue \u00dcbersetzung der Behindertenrechtskonvention ver\u00f6ffentlicht<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-670","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-info"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/670","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=670"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/670\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":682,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/670\/revisions\/682"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=670"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=670"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=670"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}