{"id":7020,"date":"2019-10-17T13:27:29","date_gmt":"2019-10-17T12:27:29","guid":{"rendered":"https:\/\/bmin.info\/WP\/?p=7020"},"modified":"2019-10-19T15:29:06","modified_gmt":"2019-10-19T14:29:06","slug":"lebenshilfe-warnt-vor-finanzieller-verschlechterung-fuer-menschen-mit-erheblichen-behinderungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bmin.info\/WP\/2019\/10\/17\/lebenshilfe-warnt-vor-finanzieller-verschlechterung-fuer-menschen-mit-erheblichen-behinderungen\/","title":{"rendered":"Lebenshilfe warnt vor finanzieller Verschlechterung f\u00fcr Menschen mit erheblichen Behinderungen"},"content":{"rendered":"<p>Text: Lebenshilfe \u00d6sterreich<br \/>\n<strong><em>\u2028Zum Tag gegen Armut fordert die Lebenshilfe die Aufnahme einer Ausnahmebestimmung im Familienlastenausgleichsgesetz und Erh\u00f6hung der steuerpflichtigen Einkommensgrenze<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Wien (OTS) &#8211; \u201eDurch die vom Nationalrat beschlossene Steuerpflicht der Ausgleichszulage gibt es im Zuge der Steuerreform neben dem Sozialhilfegrundsatzgesetz nun weitere finanzielle Verschlechterungen f\u00fcr Menschen mit erheblichen Behinderungen\u201c, warnt Lebenshilfe-Generalsekret\u00e4r <a href=\"https:\/\/lebenshilfe.at\/ueber-uns\/team\/mag-albert-brandstaetter\/\">Albert Brandst\u00e4tter<\/a>. Ab 1. J\u00e4nner 2020 sollen n\u00e4mlich sozial- oder pensionsversicherungsrechtliche Ausgleichs- oder Erg\u00e4nzungszulagen als steuerpflichtiges Einkommen (nach \u00a7 3 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG) gewertet werden.<\/p>\n<p>Was das f\u00fcr Menschen mit erheblichen Behinderungen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel:<\/p>\n<p>Ein Mensch mit erheblichen Behinderungen, der eine Invalidit\u00e4ts- oder Berufsunf\u00e4higkeitspension samt Ausgleichszulage bezieht, erh\u00e4lt derzeit 933 Euro. Hiervon werden 5,1% als Krankenversicherungsbeitrag abgezogen, daher verbleiben monatlich 885,40 Euro. Die Person hat ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 10.624,80 Euro und liegt somit \u00fcber der Einkommensgrenze f\u00fcr die Familienbeihilfe von 10.000,00 Euro. Das bedeutet f\u00fcr die Betroffenen, dass sie bei tendenziell steigenden Lebenshaltungskosten um 624,80 Euro j\u00e4hrlich weniger Geld zur Verf\u00fcgung haben werden als bisher.<\/p>\n<p><strong>Weitere Armutsgef\u00e4hrdung vorprogrammiert<\/strong><br \/>\n\u201eDie erh\u00f6hte Familienbeihilfe dient dazu, behinderungsbedingte Mehraufwendungen auszugleichen. Findet die Ausgleichszulage nunmehr als steuerpflichtiges Einkommen Ber\u00fccksichtigung und wird die Einkommensgrenze f\u00fcr die Familienbeihilfe \u00fcberschritten, sind hohe R\u00fcckzahlungen zu erwarten\u201c, bef\u00fcrchtet Brandst\u00e4tter.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich wie bei der Sozialhilfe NEU birgt laut <a href=\"https:\/\/lebenshilfe.at\/ueber-uns\/\">Lebenshilfe<\/a> die beschlossene Besteuerung der Ausgleichzulage eine weitere Gefahr, Menschen in die Armut zu f\u00fchren. Die zu ber\u00fccksichtigende Einkommensgrenze, die zur Reduktion bzw. Wegfall der erh\u00f6hten Familienbeihilfe f\u00fchrt, liegt weit unterhalb der Armutsgef\u00e4hrdungsschwelle von 1.259 Euro pro Monat oder bei rund 15.105 Euro pro Jahr nach EU SILC (Stand 2018). Bei Haushaltseinkommen unter diesem Schwellenwert wird Armutsgef\u00e4hrdung angenommen.<\/p>\n<p>Arm sein bedeutet weniger Chancen auf Bildung und soziale Teilhabe. Nach Art 28 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz. \u00d6sterreich hat durch die Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention die Pflicht alle geeigneten Ma\u00dfnahmen, einschlie\u00dflich gesetzgeberischer Ma\u00dfnahmen zur \u00c4nderung oder Aufhebung bestehender Gesetze zu treffen.<\/p>\n<p>Brandst\u00e4tter: \u201eDaher fordert die Lebenshilfe von der k\u00fcnftigen Regierung diesem Kurs entschieden entgegenzutreten: Ein wichtiger rascher Schritt sollte die Aufnahme einer gesetzlichen Ausnahmebestimmung im Familienlastenausgleichsgesetz sein. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens soll die Ausgleichszulage au\u00dfer Betracht bleiben. Zudem soll die steuerpflichtige Einkommensgrenze auf die H\u00f6he der Armutsgef\u00e4hrdungsgrenze von 15.105 Euro angehoben werden.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Text: Lebenshilfe \u00d6sterreich \u2028Zum Tag gegen Armut fordert die Lebenshilfe die Aufnahme einer Ausnahmebestimmung im Familienlastenausgleichsgesetz und Erh\u00f6hung der steuerpflichtigen Einkommensgrenze Wien (OTS) &#8211; \u201eDurch die vom Nationalrat beschlossene Steuerpflicht der Ausgleichszulage gibt es im Zuge der Steuerreform neben dem Sozialhilfegrundsatzgesetz nun weitere finanzielle Verschlechterungen f\u00fcr Menschen mit erheblichen Behinderungen\u201c, warnt Lebenshilfe-Generalsekret\u00e4r Albert Brandst\u00e4tter. 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