{"id":8087,"date":"2020-10-01T10:43:00","date_gmt":"2020-10-01T09:43:00","guid":{"rendered":"https:\/\/bmin.info\/WP\/?p=8087"},"modified":"2020-10-02T10:14:31","modified_gmt":"2020-10-02T09:14:31","slug":"barrierefreie-schanigaerten-stellungnahme-vom-stadtratbuero-hanke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bmin.info\/WP\/2020\/10\/01\/barrierefreie-schanigaerten-stellungnahme-vom-stadtratbuero-hanke\/","title":{"rendered":"Barrierefreie Schanig\u00e4rten: Stellungnahme vom Stadtratb\u00fcro Hanke"},"content":{"rendered":"<p>Text: Pepo Meia, Niels Cimpa<br \/>\nVorweg: Es freut uns, dass die Gesch\u00e4ftsgruppe f\u00fcr Finanzen und Wirtschaft uns in den wesentlichen Punkten Recht gibt. Wir verstehen, dass die COVID 19 Krise und die bevorstehende Wien-Wahl eine Ausnahmesituation auch f\u00fcr Sachbearbeiter_innen darstellen, jedoch h\u00e4tten wir uns eine klare, l\u00f6sungsorientierte Antwort erwartet. Denn das<b> Gebrauchsabgabegesetz (GAG)<\/b> m\u00fcsste bald reformiert werden (<b>Ende 2021 laufen dauerbewilligte Schanig\u00e4rten aus, somit ist eine Neueinreichung erforderlich).<\/b><\/p>\n<p>GZ.: GFW-648925-2020<br \/>\nSehr geehrte Damen und Herren!<\/p>\n<p>Zu Ihrem Schreiben vom 7. September 2020 betreffend die Barrierefreiheit von Schanig\u00e4rten darf ich Ihnen als zust\u00e4ndige Mitarbeiterin mitteilen, dass das Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966-GAG Regelungen f\u00fcr den Gebrauch von \u00f6ffentlichem Grund in der Gemeinde normiert, der als Verkehrsfl\u00e4che dem \u00f6ffentlichen Verkehr dient.<\/p>\n<p>Wie Ihnen bereits richtigerweise das B\u00fcro der Gesch\u00e4ftsgruppe f\u00fcr Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und B\u00fcrgerInnenbeteiligung mitgeteilt hat, sind die zum Verfahren zugezogenen Fachdienststellen dazu angehalten, auf die Barrierefreiheit von Schanig\u00e4rten soweit es m\u00f6glich ist, zu achten. Auch der Verweis auf den Leitfaden f\u00fcr Schanig\u00e4rten von der Magistratsabteilung 19 wurde bereits hingewiesen.<\/p>\n<p>Regelungen der barrierefreien Nutzung <b>innerhalb der Schanigartenfl\u00e4che<\/b> und der barrierefreien Nutzung einer Sondernutzungseinrichtung (z.B. eines Zigarettenautomatens) im GAG erscheint unter anderem kompetenzrechtlich bedenklich:<\/p>\n<p>Die <b>Barrierefreiheit des \u00f6ffentlichen Raumes<\/b> ist bereits als <b>Zielbestimmung <\/b>in \u00a7 1aGAG festgelegt (\u201eDer \u00f6ffentliche Grund in der Gemeinde gem\u00e4\u00df \u00a71 dient dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch aller in Wien wohnenden und sich aufhaltenden Personen. Dabei wird ber\u00fccksichtigt, dass [\u2026] <b>der \u00f6ffentliche Grund barrierefrei zug\u00e4nglich<\/b> ist.\u201c) und damit auch bei <b>Anwendung des \u00a7 2 Abs.2 GAG zu ber\u00fccksichtigen. <\/b>Diesbez\u00fcgliche <b>Bescheidauflagen <\/b>-so erforderlich- erm\u00f6glichen die Bestimmungen \u00fcber die Erteilung bzw. den Widerruf einer Gebrauchserlaubnis (z.B.\u00a7 2Abs. 2 und \u00a7 4 Abs. 1 GAG).<\/p>\n<p><b>Die Barrierefreiheit einer Sondernutzung,<\/b> d.h. der barrierefreie Zugang zu Sondernutzungseinrichtungen (z.B. Rampen) sowie die <i>barrierefreie Ben\u00fctzung von Sondernutzungseinrichtungen<\/i> (z.B. innerhalb einer Schanigartenf\u00e4che und eines Ladevorbaues sowie eines Zigarettenautomatens) liegen in der <b>Verantwortlichkeit des Sondernutzers,<\/b> dem zivilrechtlich auch mehrere Gestaltungsm\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung stehen (vgl.\u00a7 2 Abs. 2 und \u00a7 6 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz). Hier ist kompetenzrechtlich fragw\u00fcrdig, ob das GAG das zivile Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen einem Anbieter von Dienstleistungen und G\u00fctern und einem Interessenten regeln darf. So dient bspw. das <b>GAG auch nicht dem Arbeitnehmerschutz und der Wahrung gewerberechtlicher Aspekte<\/b> (vgl. VwGh 19.05.1998, 97\/05\/0234: <i>\u201eOb ein Antragsteller bei Aufstellung von Zeitungsverkaufseinrichtungen und deren Ben\u00fctzung die im Rahmen seiner Gewerbeaus\u00fcbung zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften der GewO, insbesonders des Betriebsanlagerechtes, und Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes verletzen w\u00fcrde, kann bei Pr\u00fcfung der Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung des Gebrauchserlaubnis nach dem Wr GebrauchsabgabeG nicht ber\u00fccksichtigt werden.\u201c)<\/i><\/p>\n<p>Ich hoffe, die Ausf\u00fchrungen konnten den Sachverhalt etwas n\u00e4her bringen und ersichtlich machen, dass aus rechtlichen Bedenken\/ Gr\u00fcnden das GAG nicht den passenden gesetzlichen Rahmen bietet, um die Barrierefreiheit <b>innerhalb einer Schanigartenfl\u00e4che<\/b> oder <b>grunds\u00e4tzlich von Sondernutzungen zu verankern<\/b>. Die <b>Barrierefreiheit des \u00f6ffentlichen Raums <\/b>selbst ist bereits als <b>Zielbestimmung im GAG festgelegt<\/b>. Nichts desto trotz k\u00f6nnen <b>bei einer Novellierung des Gebrauchsabgabgesetzes Ihre Vorschl\u00e4ge zur Diskussion miteinbezogen<\/b> werden. Derzeit ist allerdings eine Novellierung des Gebrauchsabgabegesetzes nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>Es darf um Verst\u00e4ndnis ersucht werden, dass derzeit aufgrund der oben genannten Ausf\u00fchrungen keine M\u00f6glichkeit besteht, Ihrem Anliegen nachzukommen, dass aber gerne ihr Vorschlag im Zuge einer Novellierung das GAG nochmals zur Diskussion hinzugezogen wird.<\/p>\n<p>Freundliche Gr\u00fc\u00dfe\u00a0Referentin<\/p>\n<p><b>Anm.<\/b>: Wie aus Ihrem Schreiben hervorgeht, sind Regelungen der barrierefreien Nutzung innerhalb der Schanigartenfl\u00e4che kompetenzm\u00e4\u00dfig bedenklich. Warum ein Zigarettenautomat als Sondernutzung erw\u00e4hnt wird ist nicht nachvollziehbar. Zeitungsverkaufseinrichtungen sollten ohnedies barrierefrei zug\u00e4nglich sein. Selbst bei einer Restgehsteigbreite von 2 Metern k\u00f6nnen auch Ladenvorbaue barrierefrei gestaltet werden. Sie beziehen sich auf Urteile die \u00fcber 20 Jahre alt sind. Aber auch auf den Arbeitnehmerschutz bei Erteilung einer Betriebsgenehmigung.<\/p>\n<p><b>Zu Podesten bei Schanig\u00e4rten:<\/b> Sogar die Schanigartenrichtlinie (kein Rechtsanspruch) verweist darauf, dass Podeste nur zum Niveauausgleich errichtet werden d\u00fcrfen. Wie die Wiener Bauordnung festlegt ist die Maximalh\u00f6he von Stufen 18 cm. Dies ist jedoch nur bei Stra\u00dfen und Gassen erforderlich, die ein Gef\u00e4lle aufweisen.<\/p>\n<p><b>W\u00f6rtlich<\/b>:<i> \u201eBauliche Erh\u00f6hungen im Stra\u00dfenraum sind Stolperfallen. Daher sind Podeste nur bei Schanig\u00e4rten in der Parkspur sowie bei starkem L\u00e4ngs- oder Quergef\u00e4lle des Gehsteigs erlaubt, um einen Niveauausgleich zu schaffen.\u00a0Sie sollen, abh\u00e4ngig vom Stra\u00dfengef\u00e4lle, maximal eine H\u00f6he von 18 cm (<\/i><b><i>eine Stufenh\u00f6he<\/i><\/b><i>) aufweisen. <\/i><b><i>Zumindest ein Bereich des Schanigartens ist barrierefrei zu gestalten.\u201c<\/i><\/b><\/p>\n<p><b>Arbeitnehmerschutz und Rampen (auch mobile): <\/b>Nat\u00fcrlich ist es f\u00fcr eine Einzelperson (Servicekr\u00e4fte) nicht zumutbar, mobile Rampen (die bei E-Rollstuhlbenutzer auch fixiert werden m\u00fcssen) zu transportieren, aufzustellen und wieder abzubauen und auch noch die G\u00e4ste zu bedienen.<br \/>\nDa der \u00d6ffentliche Raum nicht kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt wird, w\u00e4re eine Rampe auf \u00d6ffentlichen Grund auch in die Nutzungsgeb\u00fchr einzuberechnen. Man k\u00f6nnte die geringen Mehrkosten auch den Betreibern erlassen.<br \/>\n<b>Sinnvoller ist eine gute Planung:<\/b> <b>Deshalb fordern wir auch, dass falsch errichtete Schanig\u00e4rten mit Podesten wieder neu geplant und errichtet werden m\u00fcssen. Nat\u00fcrlich mit einer zumutbaren Frist. Wenn diese nicht eingehalten wird, ist die Bewilligung zu entziehen.<\/b><\/p>\n<p><b>Tatsache ist, dass Einreich-Pl\u00e4ne gezeichnet werden m\u00fcssen und die Beamten der Magistratsabteilungen immer wieder Schanig\u00e4rten bewilligen, die nicht entsprechen. Deshalb reichen Zielbestimmungen definitiv nicht aus.<\/b> Dazu kommt noch, dass Tische und Sessel, aber manchmal auch Sonnenschirme und Abfallbeh\u00e4lter, fix verankert werden, wodurch selbst barrierefrei zug\u00e4ngliche Schanig\u00e4rten f\u00fcr Rollstuhlnutzer nicht befahrbar sind, da Tische und Sessel etc. den Weg blockieren.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><b>Barrierefreiheit bei Sondernutzung:<\/b> Da ein Schanigartenbetreiber nur bei einem Rampenbau zu einem Sondernutzer wird, sind wir der Meinung, dass das GAG sehr wohl barrierefreie Zug\u00e4nglichkeit bei Schanig\u00e4rten regeln kann, indem man in \u00a7 2 Abs. 2 beim Punkt \u201e\u00f6ffentliche R\u00fccksichten\u201c im GAG den Begriff \u201eBarrierefreie Zug\u00e4nglichkeit\u201c hinzuf\u00fcgt. Sie schreiben w\u00f6rtlich: Hier ist kompetenzrechtlich fragw\u00fcrdig, ob das GAG das zivile Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen einem Anbieter von Dienstleistungen und G\u00fctern und einen Interessenten regeln darf.<br \/>\n<b>Anm.<\/b>: Deshalb ist ja eine Reform des GAG unumg\u00e4nglich um klar Barrierefreiheit zu definieren.<\/p>\n<p><b>Sogar WKW-Pr\u00e4sident Ruck schreibt w\u00f6rtlich in einem Antwort-Brief vom 10. Juli 2020:\u00a0<\/b><i>\u201eBei unseren Beratungen verweisen wir jedoch explizit auf die bestehende Gesetzeslage und dabei selbstverst\u00e4ndlich auch auf das <\/i><b><i>Behindertengleichstellungsgesetz<\/i><\/b><i>. Wir haben sogar ein Video zur Schanigartenbeantragung erstellt, dort wird auf eine max. 3 cm hohe Barriere hingewiesen. Zu sehen auf <\/i><a href=\"https:\/\/www.wko.at\/branchen\/w\/tourismus-freizeitwirtschaft\/gastronomie\/Anzeige-Formular-Gastgartenbetrieb.html?shorturl=wkoat_wien_schanigarten\"><i>www.wko.at\/wien\/ schanigarten<\/i><\/a><i>.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/i><i>Wenn sich Unternehmerinnen und Unternehmer nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, m\u00fcssen diese die Konsequenzen daf\u00fcr tragen. Das geschieht nach unserer Erfahrung leider nur allzu oft.\u201c<br \/>\n<\/i><strong>Anm<i>.<\/i>: Wenn jedoch barrierefreie Zug\u00e4nglichkeit explizit als Bewilligungsvoraussetzung festgelegt wird, dann k\u00f6nnten auch Magistratsbeamte in die Pflicht genommen werden, die leichtfertig Schanigartenbewilligungen ausstellen, die Menschen mit Behinderungen ausgrenzen.<\/strong><\/p>\n<p><b>Selbstverst\u00e4ndlich gibt es vorbildliche Schanig\u00e4rten<\/b> &#8211; dies ist oft auf Eigeninitiative der Betreiber zur\u00fcckzuf\u00fchren. Auch 3 cm Stufen k\u00f6nnen \u00a0mit Abschr\u00e4gungen leicht \u00fcberwunden werden, wobei auch die Stolpergefahr vermindert wird.<\/p>\n<p><b>Reform des Gebrauchsabgabegesetz (GAG):<br \/>\n<\/b><b>Das GAG m\u00fcsste eigentlich bundesweit reformiert werden<\/b>. Wenn jedoch nicht einmal Wien seine politische Verantwortung wahrnimmt, die Reform voranzutreiben, hat Wien seine Vorreiterrolle verspielt.<b><br \/>\n<\/b>Die Reform des GAG m\u00fcsste baldigst erfolgen, denn sonst \u00e4ndert sich wieder nichts. Denn wenn Ende 2021 dauerbewilligte Schanig\u00e4rten auslaufen und somit eine Neueinreichung erforderlich ist, w\u00e4re dies die richtige Ma\u00dfnahme, damit nicht barrierefreie Schanig\u00e4rten endlich der Vergangenheit angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p><b>Nochmals unsere Forderung: <\/b><b>In \u00a7 2 Abs. 2 beim Punkt \u201e\u00f6ffentliche R\u00fccksichten\u201c m\u00fcsste im GAG der Begriff \u201eBarrierefreie Zug\u00e4nglichkeit\u201c hinzugef\u00fcgt werden.<br \/>\n<\/b><b>Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird das Problem der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung weiterbestehen. Wir k\u00f6nnen uns nicht vorstellen, dass dies gew\u00fcnscht wird.<\/b><\/p>\n<p><b>Weitere Informationen zur Barrierefreiheit:<\/b><br \/>\nUN-Konvention \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br \/>\nBundes-Verfassungsgesetz, Artikel 7, Abs. 1<br \/>\nBundesbehindertengleichstellungsgesetz<br \/>\nWiener Gleichstellungsgesetz<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Artikel zum Thema:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/bmin.info\/WP\/2020\/09\/07\/barrierefreie-schanigaerten-stellungnahme-vom-stadtratbuero-hebein\/\">Barrierefreie Schanig\u00e4rten: Stellungnahme vom Stadtratb\u00fcro Hebein<\/a><b><br \/>\n<\/b>Am 26. August 2020 ver\u00f6ffentlichten wir den Artikel \u201e<a href=\"https:\/\/bmin.info\/WP\/2020\/08\/26\/chaos-bei-schanigaerten-wer-ist-verantwortlich\/\">Chaos bei Schanig\u00e4rten: Wer ist verantwortlich?<\/a>\u201c. Am 2. September 2020 erhielten wir endlich die zugesagte Stellungnahme (GZ.: 81861-2020)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Text: Pepo Meia, Niels Cimpa Vorweg: Es freut uns, dass die Gesch\u00e4ftsgruppe f\u00fcr Finanzen und Wirtschaft uns in den wesentlichen Punkten Recht gibt. Wir verstehen, dass die COVID 19 Krise und die bevorstehende Wien-Wahl eine Ausnahmesituation auch f\u00fcr Sachbearbeiter_innen darstellen, jedoch h\u00e4tten wir uns eine klare, l\u00f6sungsorientierte Antwort erwartet. Denn das Gebrauchsabgabegesetz (GAG) m\u00fcsste bald&#8230; <a href=\"https:\/\/bmin.info\/WP\/2020\/10\/01\/barrierefreie-schanigaerten-stellungnahme-vom-stadtratbuero-hanke\/\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">Barrierefreie Schanig\u00e4rten: Stellungnahme vom Stadtratb\u00fcro Hanke<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-8087","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-info"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8087","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8087"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8087\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8102,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8087\/revisions\/8102"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8087"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8087"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8087"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}