{"id":8167,"date":"2020-11-16T15:39:12","date_gmt":"2020-11-16T14:39:12","guid":{"rendered":"https:\/\/bmin.info\/WP\/?p=8167"},"modified":"2020-11-18T08:48:54","modified_gmt":"2020-11-18T07:48:54","slug":"hauptausschuss-covid-19-notmassnahmenverordnung-unter-teils-massiver-kritik-der-opposition-genehmigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bmin.info\/WP\/2020\/11\/16\/hauptausschuss-covid-19-notmassnahmenverordnung-unter-teils-massiver-kritik-der-opposition-genehmigt\/","title":{"rendered":"Hauptausschuss: COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung unter teils massiver Kritik der Opposition genehmigt"},"content":{"rendered":"<p>Text: Parlamentskorrespondenz (auszugsweise)<br \/>\nWien (PK) \u2013 \u00d6VP und Gr\u00fcne stellen Einvernehmen her &#8211; Unter teils massiver Kritik der Oppositionsfraktionen hat der <a href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/PAKT\/VHG\/XXVII\/A-HA\/A-HA_00001_00868\/TO_05366096.html\">Hauptausschuss des Nationalrats<\/a> am Abend vom 15.11.2020 die COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung zur Versch\u00e4rfung der Ma\u00dfnahmen gegen einen drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems in \u00d6sterreich mit den Stimmen von \u00d6VP und Gr\u00fcnen genehmigt. Mit den besonderen Schutzma\u00dfnahmen zur Verhinderung einer Notsituation aufgrund der COVID-19-Pandemie, wie es in dem von Gesundheitsminister Rudolf Anschober \u00fcbermittelten Schreiben an das Parlament steht, werden unter anderem die Ausgangsregelungen auf 24 Stunden ausgeweitet und ein Betretungsverbot f\u00fcr Gesch\u00e4fte mit wenigen Ausnahmen eingef\u00fchrt. <b>In Kraft tritt die COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung am 17. November, die Ma\u00dfnahmen sollen bis einschlie\u00dflich 6. Dezember gelten<\/b>. Nach zehn Tagen ist \u00fcber die Ausgangsregelungen erneut Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen.<\/p>\n<p>Hauptkritikpunkt der Opposition war die von der Bundesregierung ab Dienstag eingef\u00fchrte Umstellung auf Distance-Learning in den Schulen. Auch wenn diese Ma\u00dfnahme nicht Teil der COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung ist, gehe es um das Ma\u00dfnahmen-Gesamtpaket der Bundesregierung f\u00fcr den zweiten Lockdown insgesamt, so der Zugang der Oppositionsfraktionen.<\/p>\n<p><b>Anschober: Wir befinden uns in einer Notsituation<br \/>\n<\/b>Das \u00f6sterreichische Gesundheitssystem sei bew\u00e4hrt und stark, die Spit\u00e4ler h\u00e4tten sich \u00fcber den Sommer sehr intensiv auf eine zweite Welle vorbereitet, aber auch ein derartiges Gesundheitssystem komme nun an seine Grenzen, begr\u00fcndete Gesundheitsminister Rudolf Anschober die Versch\u00e4rfungen der Corona-Ma\u00dfnahmen durch die Bundesregierung. Zur Zeit befinden sich laut dem Minister demnach 599 Corona-PatientInnen in intensivmedizinischer Behandlung. Die Kapazit\u00e4tsgrenze sei flie\u00dfend. Das f\u00fchre bei einem weiteren deutlichen Anstieg zu einem Verdr\u00e4ngungswettbewerb in den Intensivstationen.<\/p>\n<p>Angesichts der Steigerung von 30% in den Intensivstationen diese Woche k\u00f6nnte bis Ende November bzw. in 10 bis 20 Tagen die Kapazit\u00e4tsgrenze erreicht sein, wenn es zu keiner Reduzierung der COVID-19-Neuinfektionen kommt, verwies Anschober auf Gespr\u00e4che mit allen GesundheitsreferentInnen der Bundesl\u00e4nder. Gro\u00dfe Fragen seien dabei nicht nur die Zahlen der Intensivbetten und Beatmungsger\u00e4te, sondern auch jene der IntensivpflegerInnen und \u00c4rztInnen. Auch wenn durch den bisherigen Teil-Lockdown die dramatisch exponentielle Zuw\u00e4chse von Neuinfektionen aufweisende Kurve leicht abgeflacht sei, sei \u00d6sterreich noch nicht da, wo es hin m\u00fcsse. Mit ersten Auswirkungen der Ma\u00dfnahmen rechne man in den Spit\u00e4lern in rund 14 Tagen. Man sei in einer Notsituation, so Anschober, nicht nur Handeln, sondern auch Zusammenhalten sei nun gefragt.<\/p>\n<p>Seine Entt\u00e4uschung \u00fcber die Diskussion im Hauptausschuss brachte abschlie\u00dfend u.a. auch Gesundheitsminister Anschober zum Ausdruck. Er habe nur parteipolitische Dialektik erlebt, in einer Sondersituation habe er sich einen anderen Umgang erwartet. Nicht verstehen k\u00f6nne er au\u00dferdem die Logik, der COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung nicht zuzustimmen, weil die Umstellung auf Distance-Learning, die in einer anderen Verordnung normiert ist, abgelehnt wird. Zudem sei er f\u00fcr Gespr\u00e4che \u00fcber jegliche andere Konzepte und Alternativen zur Eind\u00e4mmung der Corona-Neuinfektionen offen, so der Minister in Richtung NEOS-Abgeordnetem Loacker.<\/p>\n<p>Angesprochen auf die heute von Bundeskanzler Sebastian Kurz angek\u00fcndigten Massentests informierte Anschober, dass die Regierung plane, Screening-Programme, wie diese etwa bereits im Bereich der Alten- und Pflegeheime laufen, zu verst\u00e4rken. Daf\u00fcr werde auch das slowakische Modell gepr\u00fcft.<\/p>\n<p><b>COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung<br \/>\n<\/b>Angesichts eines drohenden Zusammenbruchs des Gesundheitssystems bed\u00fcrfe es insbesondere einer noch drastischeren Reduktion der sozialen Kontakte als bisher. Da die bisher gesetzten gelinderen Ma\u00dfnahmen nicht ausgereicht h\u00e4tten, seien die mit dieser Verordnung getroffenen Versch\u00e4rfungen unbedingt erforderlich, um einen drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern, hei\u00dft es in der kurz vor dem Ausschuss noch ge\u00e4nderten rechtlichen Begr\u00fcndung zur COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung.<\/p>\n<p>Konkret sieht die COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung unter anderem vor, die Ausgangsregelungen nunmehr auf den ganzen Tag auszudehnen. Demnach ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs wie im Fr\u00fchjahr nur mehr f\u00fcr bestimmte Zwecke m\u00f6glich. Erlaubt bleibt etwa die Betreuung von und Hilfeleistung f\u00fcr unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftige Personen, die Aus\u00fcbung famili\u00e4rer Rechte und die Erf\u00fcllung famili\u00e4rer Pflichten sowie die Deckung notwendiger Grundbed\u00fcrfnisse des t\u00e4glichen Lebens wie der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalten lebenden Lebenspartner, mit einzelnen engsten Angeh\u00f6rigen wie Eltern, (vollj\u00e4hrige) Kinder und Geschwister oder &#8222;einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals w\u00f6chentlich Kontakt gepflegt wird&#8220;.<\/p>\n<p>Auch die Versorgung mit Grundg\u00fctern des t\u00e4glichen Lebens, der Gang zum Arzt oder die Versorgung von Tieren bleibt gestattet. Wie schon im Fr\u00fchjahr gilt auch der Aufenthalt im Freien zur &#8222;k\u00f6rperlichen und psychischen Erholung&#8220; als weiterer Ausnahmegrund. Eine k\u00f6rperliche und psychische Erholung im Freien liegt etwa vor bei Spazierg\u00e4ngen, bei sportlicher Bet\u00e4tigung oder beim &#8222;kontemplativen Verweilen an einem Ort im Freien&#8220;, hei\u00dft es dazu in der rechtlichen Begr\u00fcndung des Gesundheitsministeriums.<\/p>\n<p>In Bezug auf das Betreten \u00f6ffentlicher Orte sowie im Zusammenhang mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln bleiben die Regelungen im Vergleich zum Teil-Lockdown unver\u00e4ndert. Auch weiterhin ist im Freien demnach gegen\u00fcber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Beim Aufenthalt in geschlossenen \u00f6ffentlichen R\u00e4umen ist zus\u00e4tzlich ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch in U- und S-Bahn-Stationen, Bushaltestellen und Flugh\u00e4fen gilt die MNS- sowie die Ein-Meter-Abstandspflicht.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sieht die Verordnung ein grunds\u00e4tzliches Verbot des Betretens und Befahrens von Betriebsst\u00e4tten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen oder Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von k\u00f6rpernahen Dienstleistungen beispielsweise bei Friseuren, Stylisten, Kosmetikern oder Masseuren vor. Dies gilt nicht unter anderem f\u00fcr Apotheken, den Lebensmittelhandel, Drogerien, Tankstellen, Tabakgesch\u00e4fte, KFZ- und Fahrradwerkst\u00e4tten oder Postdiensteanbieter. Die \u00d6ffnungszeiten bleiben f\u00fcr diese Betriebe auf 6.00 bis 19.00 Uhr limitiert, f\u00fcr KundInnen wie auch MitarbeiterInnen gilt die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Vorgabe, einen Meter Abstand zu halten. Jeder Kundin bzw. jedem Kunden m\u00fcssen zudem zehn Quadratmeter zur Verf\u00fcgung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als zehn Quadratmeter, darf sich dort nur eine Kundin bzw. ein Kunde aufhalten.<\/p>\n<p>Wo es m\u00f6glich ist, soll zudem auf Homeoffice umgestellt werden bzw. &#8222;die berufliche T\u00e4tigkeit vorzugsweise au\u00dferhalb der Arbeitsst\u00e4tte&#8220; erfolgen, sofern dies m\u00f6glich ist und ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen \u00fcber die Arbeitsverrichtung au\u00dferhalb der Arbeitsst\u00e4tte ein Einvernehmen finden. Kann nicht auf Homeoffice umgestellt oder ein Mindestabstand von einem Meter in der Arbeit oder &#8222;sonstige geeignete Schutzvorrichtungen zur Verringerung des Infektionsrisikos&#8220; nicht eingehalten werden, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.<\/p>\n<p>Weitgehend unver\u00e4ndert bleiben die Regelungen f\u00fcr die Gastronomie. Erlaubt bleiben lediglich die Abholung von Speisen und Getr\u00e4nken zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr. Wieder eingef\u00fchrt wird das Verbot, im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsst\u00e4tte abgeholte Speisen und Getr\u00e4nke zu konsumieren. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschr\u00e4nkung erlaubt. Geschlossen bleiben Hotels und Beherbergungsbetriebe f\u00fcr touristische Zwecke.<\/p>\n<p>Eine Versch\u00e4rfung gibt es auch f\u00fcr SportlerInnen. Sportst\u00e4tten f\u00fcr Sportarten auch ohne K\u00f6rperkontakt werden demnach f\u00fcr den Amateurbereich gesperrt, Ausnahme ist der Spitzensport. Alle Kontaktsportarten an \u00f6ffentlichen Orten sind untersagt, darunter f\u00e4llt auch der Fu\u00dfball.<\/p>\n<p>Zu \u00c4nderungen kommt es ebenfalls im Bereich der Spit\u00e4ler, Alten- und Pflegeheime. Aufgrund der besonderen Vulnerabilit\u00e4t von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen und der Tatsache der Zunahme der Fallzahlen in diesem Bereich wird ein grunds\u00e4tzliches Betretungsverbot normiert, wie in der rechtlichen Begr\u00fcndung der Verordnung zu lesen ist. Ausgenommen sind Personen, die zur Versorgung der BewohnerInnen und zum Betrieb der Einrichtung erforderlich sind. Ebenso ausgenommen sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen. Dar\u00fcber hinaus sind zwei Besuche f\u00fcr unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftige BewohnerInnen und zwei Personen zur Begleitung minderj\u00e4hriger BewohnerInnen in Behindertenheimen zul\u00e4ssig. Ansonsten ist pro Woche eine Besucherin bzw. ein Besucher erlaubt.<\/p>\n<p>Bei MitarbeiterInnen von Spit\u00e4lern sowie Alten- und Pflegeheimen m\u00fcssen zudem einmal pro Woche ein Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 durchgef\u00fchrt werden. Im Fall eines positiven Testergebnisses k\u00f6nnen diese auch eingesetzt werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt und auf Grund der medizinischen Laborbefunde, insbesondere aufgrund eines CT-Werts unter 30 davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Stehen Tests in Heimen nicht in ausreichender Zahl zur Verf\u00fcgung, sind vorrangig Mitarbeiter mit Bewohnerkontakt zu testen.<\/p>\n<p>Mit dem Inkrafttreten der COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung tritt die vom Hauptausschuss noch letzten Mittwoch verl\u00e4ngerte COVID-19-Schutzma\u00dfnahmenverordnung au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>Die komplette Aussendung: <a href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/PAKT\/PR\/JAHR_2020\/PK1195\/index.shtml\">Direkt-Link<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_479\/BGBLA_2020_II_479.pdfsig\">COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung<\/a> (RIS \/ PDF)<br \/>\n<a href=\"https:\/\/bmin.info\/WP\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/Zusammenfassung-der-Notma\u00dfnahmenverordnung.pdf\">Zusammenfassung der Notma\u00dfnahmenverordnung<\/a> (\u00d6BR \/ PDF)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Text: Parlamentskorrespondenz (auszugsweise) Wien (PK) \u2013 \u00d6VP und Gr\u00fcne stellen Einvernehmen her &#8211; Unter teils massiver Kritik der Oppositionsfraktionen hat der Hauptausschuss des Nationalrats am Abend vom 15.11.2020 die COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung zur Versch\u00e4rfung der Ma\u00dfnahmen gegen einen drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems in \u00d6sterreich mit den Stimmen von \u00d6VP und Gr\u00fcnen genehmigt. 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