{"id":8493,"date":"2021-03-09T18:37:25","date_gmt":"2021-03-09T17:37:25","guid":{"rendered":"https:\/\/bmin.info\/WP\/?p=8493"},"modified":"2021-03-09T18:37:25","modified_gmt":"2021-03-09T17:37:25","slug":"initiative-fuer-weiterentwicklung-des-nationalen-aktionsplans-behinderung-einstimmig-angenommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bmin.info\/WP\/2021\/03\/09\/initiative-fuer-weiterentwicklung-des-nationalen-aktionsplans-behinderung-einstimmig-angenommen\/","title":{"rendered":"Initiative f\u00fcr Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Behinderung einstimmig angenommen"},"content":{"rendered":"<p>Text: Parlamentskorrespondenz<br \/>\n<i>Nationaler Aktionsplan Behinderung soll weiterentwickelt werden<br \/>\n<\/i>Ein Entschlie\u00dfungsantrag (<a href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/PAKT\/VHG\/XXVII\/A\/A_01261\/index.shtml\">1261\/A(E)<\/a>) im Zusammenhang mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung f\u00fcr die Jahre 2022 bis 2030 wurde im <a href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/PAKT\/VHG\/XXVII\/A-ME\/A-ME_00001_00894\/TO_05595211.html\">Ausschuss f\u00fcr Menschenrechte<\/a> am 9. M\u00e4rz 2021 einstimmig angenommen. Die Parlamentsfraktionen setzen sich damit unter anderem daf\u00fcr ein, dass die Empfehlungen des UN-Komitees zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Empfehlungen der Evaluierung des ersten Nationalen Aktionsplans im neuen Plan umgesetzt werden. Auch der Einsatz moderner Technologien f\u00fcr die Inklusion von Menschen mit Behinderungen soll darin Eingang finden. Dar\u00fcber hinaus sei die Finanzierung der ressortbezogenen Ma\u00dfnahmen sicherzustellen. Ein Anliegen ist den Parlamentsfraktionen zudem, dass Menschen mit Behinderungen eine Partizipation in allen Schritten des Prozesses erm\u00f6glicht wird, es soll also auf Barrierefreiheit geachtet werden.<\/p>\n<p>Diese Mitwirkung hob Kira Gr\u00fcnberg (\u00d6VP) hervor. Neben den Bundesl\u00e4ndern seien vor allem betroffene Personen und Interessensvertretungen wichtig. Zudem betonte sie, dass Technologien etwa in der Bildung und am Arbeitsmarkt eine gro\u00dfe Erleichterung f\u00fcr Menschen mit Behinderung darstellen k\u00f6nnen und daher in den Plan einbezogen werden sollen. Zudem brauche es eindeutige Indikatoren zum aktuellen Stand sowie Zielwerte und ein ausreichendes Budget. Heike Grebien (Gr\u00fcne) schloss sich dem inhaltlich an und \u00e4u\u00dferte die Hoffnung, dass durch den Antrag alle Ministerien und politischen Ebenen angesprochen werden, t\u00e4tig zu werden.<\/p>\n<p>Auch Stephanie Krisper (NEOS) bezeichnete es als wichtig, in die G\u00e4nge zu kommen. Es gebe gen\u00fcgend Konzepte, man m\u00fcsse endlich umsetzen, so Krisper. Sabine Schatz (SP\u00d6) betonte, man d\u00fcrfe keinen Aktionsplan an den Betroffenen vorbei erstellen, sondern m\u00fcsse diesen gemeinsam entwickeln. Rosa Ecker (FP\u00d6) bezeichnete eine laufende Evaluierung der Ma\u00dfnahmen als notwendig und forderte mehr Schwerpunkte f\u00fcr Kinder und Frauen mit Behinderung.<\/p>\n<p><b>Gr\u00fcne\/Grebien: Neuen Nationalen Aktionsplan Behinderung rasch und bedarfsgerecht umsetzen<br \/>\n<\/b>Text: Gr\u00fcne<br \/>\n<i>Menschen mit Behinderungen in Prozess einbinden und Finanzierung sicherstellen<br \/>\n<\/i>Wien (OTS) &#8211; Die Gr\u00fcnen haben bei der Sitzung des Menschrechtsausschusses am 9. M\u00e4rz einen Entschlie\u00dfungsantrag zur Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 eingebracht.<\/p>\n<p>Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in einem \u00dcbereinkommen der UN-Behindertenrechtskonvention, das \u00d6sterreich 2008 ratifiziert hat, festgehalten. In Folge dessen gab es f\u00fcr 2012-2021 den ersten Nationalen Aktionsplan (NAP) Behinderung, der die nationale Umsetzung von Ma\u00dfnahmen zur Erf\u00fcllung des \u00dcbereinkommens beinhaltet. F\u00fcr die Erstellung eines zweiten NAP Behinderung f\u00fcr die Jahre 2022-2030 wurden bereits Schritte unternommen. Daf\u00fcr wurden alle Ministerien sowie die L\u00e4nder aufgefordert, Ma\u00dfnahmen unter der Einbindung von relevanten Stakeholdern, zu entwickeln.<\/p>\n<p>Um f\u00fcr weitere Ma\u00dfnahmen Verbesserungen zu erzielen, hat eine im November 2020 ver\u00f6ffentlichte Studie Empfehlungen ausgearbeitet, welche es in der Erstellung und Umsetzung unbedingt zu beachten gilt. Und auch im Rahmen der ersten Staatenpr\u00fcfung 2013 wurden seitens des UN-Komitees Empfehlungen formuliert, die in \u00d6sterreich st\u00e4rker zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p>\n<p>\u201eDas Thema Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsmaterie. Es ist zentral in allen Bereichen der Politik. Die Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention muss von allen Ressorts mitgetragen und finanziert werden. Es ist eine Gesamtaufgabe aller Ministerien. Mit unserem Entschlie\u00dfungsantrag wollen wir daf\u00fcr sorgen, dass dies qualit\u00e4tsvoll, bedarfsgerecht und rasch geschieht\u201c, sagt Heike Grebien, Sprecherin der Gr\u00fcnen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen.<\/p>\n<p>Der heute eingebrachte Entschlie\u00dfungsantrag fordert daher die Ber\u00fccksichtigung der Empfehlungen des UN-Komitees zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention sowie der Empfehlungen der Evaluierung des NAP 2012-2021 bei der Erstellung und Umsetzung des neuen NAP 2021-2030. Die transparente Darstellung des Ist-Zustandes sowie der Zielwerte der ressortbezogenen Ma\u00dfnahmen sind durch Bestimmung von Indikatoren umzusetzen. In allen Schritten des Prozesses ist die Teilhabe und Mitsprache von Menschen mit Behinderungen unbedingt zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Text: Parlamentskorrespondenz Nationaler Aktionsplan Behinderung soll weiterentwickelt werden Ein Entschlie\u00dfungsantrag (1261\/A(E)) im Zusammenhang mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung f\u00fcr die Jahre 2022 bis 2030 wurde im Ausschuss f\u00fcr Menschenrechte am 9. M\u00e4rz 2021 einstimmig angenommen. 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