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Ohne leistbaren Wohnraum keine Inklusion

Text: IVS Wien
Wiener Wohnen hat vor kurzem bekannt gegeben, dass die Wohnungsvergabe über die sogenannte soziale Schiene um über 40% eingeschränkt werden soll. Das bedeutet, dass ab 2015 statt wie bisher ca. 2100 Wohnungen nur noch 1200 Wohnungen über die soziale Wohnungsvergabe zur Verfügung stehen werden.

Diese Nachricht kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem es eigentlich darum gehen müsste, nicht weniger sondern deutlich mehr leistbaren Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen bereit zu stellen. Sowohl in der Betreuung von Menschen mit Behinderung als auch in der Wohnungslosenhilfe geht der Trend und (hoffentlich) auch der politische Wille klar in Richtung Deinstitutionalisierung und Auflösung größere Einrichtungen zugunsten inklusiver Wohnmodelle in von den Betroffenen direkt angemieteten Wohnungen. Dazu ist es erforderlich, dass neben Wiener Wohnen im Gemeindebau auch die gemeinnützigen Wohnbauträgern dazu verpflichtet werden, eine gewisse Quote der neuerrichteten Wohnungen der sozialen Wohnungsvergabe zur Verfügung stellen. Im gemeinnützigen Neubau könnte auch das große Problem der Barrrierefreiheit wesentlich einfacher gelöst werden als im Altbestand von Wiener Wohnen. Schließlich müssten neben den gemeinnützigen Wohnbauträgern auch die auf Gewinn orientierten dazu verpflichtet werden, einen Teil der von ihnen verwerteten Flächen zu leistbaren Mieten zur Verfügung zu stellen.

Die Stadt Wien genießt österreichweit und auch international einen sehr guten Ruf hinsichtlich der Bereitstellung von leistbaren Wohnraum für ausgrenzungsgefährdete Bevölkerungsgruppen. Dies ist dem großen Anteil des gemeinnützigen Wohnbaus in der Stadt und dem Zuweisungssystem über die soziale Schiene zu verdanken (ein großes Manko besteht allerdings in der geringen Anzahl von barrierefreien Wohnungen). Dass nun zu einem Zeitpunkt, zu dem Wohnraum immer knapper und teuer wird, die soziale Wohnungsvergabe eingeschränkt werden soll, ist weder politisch nachvollziehbar noch darf es hingenommen werden. Es ist zu hoffen, dass in den derzeit laufenden Gesprächen auf politischer Ebene eine Lösung gefunden wird und die Einschränkung in der sozialen Wohnungsvergabe zurückgenommen wird. Die Alternative zu leistbaren Wohnraum im Gemeinwesen ist letztlich die Unterbringung von Menschen mit Behinderung und wohnungslosen Menschen in mehr oder weniger großen Einrichtungen. Diese widersprechen nicht nur den Menschenrechten (UN-Konvention) und allen fachlichen Standards (Housing First) sondern sind auch deutlich teurer als die individuell abgestimmte Unterstützung in selbstbestimmten Wohnformen.