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Etappenplan der Stadt Wien zum Abbau baulicher Barrieren bis 2026 ?

Etappenplan der Stadt Wien zum Abbau baulicher Barrieren bis 2026 ? published on

Offener Brief

Betrifft: Etappenplan der Stadt Wien zum Abbau baulicher Barrieren bis 2026 ?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Michael Häupl, sehr geehrte Damen und Herren der Wiener Stadtregierung, sehr geehrte GemeinderätInnen und BezirksvorsteherInnnen, sehr geehrte Damen und Herren, denen Behindertenpolitik ein Anliegen ist!

Vorweg: All das Gerede und Lippenbekenntnisse von Politikern und Verantwortungsträgern von Inklusion und Integration behinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen scheinen nur leere Worthülsen zu sein und sind daher vermutlich nicht ernst zu nehmen. 

Im September 2010 trat das novellierte Wiener Antidiskriminierungsgesetz (WADG) in Kraft, wobei die Stadt Wien bis 2012 einen Etappenplan zum Abbau baulicher Barrieren betroffener Objekte zu erstellen hat. Alle amtsführenden Stadträte sind gefordert, bis Juni 2012 die Kosten der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Objekte eruieren zu lassen, um flächendeckende Barrierefreiheit zu gewährleisten. Darunter fallen u.a. Kindergärten, Schulen, Kultur- und Sportstätten, Amtshäuser, öffentliche WC Anlagen etc.

In § 10 WADG verpflichtet sich das Land und die Gemeinde Wien geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu ihren Leistungen und Angeboten ohne Diskriminierung im Sinne des § 2 Abs. 1 zu ermöglichen. Weiters verpflichtet sich die Gemeinde Wien nach Anhörung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung – IV – (§ 38 Chancengleichheitsgesetz Wien) bis zum 30. Juni 2012 einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihr genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen.

Rohentwurf wurde im Juni 2011 erstellt

In einem Rohentwurf von Beamten der MA 34 vom 8. Juni 2011 sieht der Etappenplan eine Einteilung in drei Kategorien vor, die betreffend der Höhe der durchschnittlichen Kundenfrequenz pro Jahr unterteilt sind. A… Hohe Kundenfrequenz (durchgehender oder nahezu durchgehender Kundenverkehr, z.B. Schulen, Kindergärten, Frontoffice etc.) B… Mittlere Kundenfrequenz (eingeschränkter Kundenverkehr zu bestimmten Zeiten, z.B. MA37- Parteienverkehr) C… niedrige Kundenfrequenz (Kundenverkehr ohne bestimmte Zeiten-jedoch grundsätzlich möglich) Zudem sieht der derzeitige Etappenplanentwurf eine zeitliche Vorgabe von jeweils 5 Jahresperioden vor, wobei für die erste Periode bereits das voraussichtliche Fertigstellungsjahr definiert werden kann.

Periode 1: 2012-2016, Periode 2: 2017- 2021, Periode 3: 2022-2026

Bezirksvorsteher arbeiten bereits mit dem Etappenplanrohentwurf

Einige Bezirksvorsteher, wie BV „Adi“ Tiller (ÖVP) von Wien-Döbling arbeiten bereits unverständlicherweise mit diesem Etappenplanrohentwurf.

Chronologie der österreichischen Behindertenpolitik seit 1997

Seit 1997 ist in Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung ein Benachteiligungsverbot behinderter Menschen verankert, wobei Bund, Länder und Gemeinden in die Pflicht genommen wurden, dieses Staatsziel umgehend umzusetzen. 2005 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz beschlossen worden, wobei die ursprüngliche Fristsetzung auf 10 Jahre (bis Ende 2015) festgelegt wurde, alle in Bundeskompetenz befindlichen Einrichtungen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Frist hat sich der Bund im Rahmen des Sparpakets teilweise bis 2020 verlängert.

Österreich hat 2008 unter dem damaligen Sozialminister Dr. Erwin Buchinger die UN- Behindertenrechtskonvention unterschrieben. 2010 wurden drastische Kürzungen im Behindertenbereich von der Bundesregierung beschlossen.

Wirtschaftskammer verhindert Barrierefreiheit

Auch in der Gewerbeordnung müsste Barrierefreiheit, wie in anderen europäischen Ländern längst üblich, verbindlich verankert sein und allfällige Sanktionen bei Nichtumsetzung nach sich ziehen.

Wien – Musterstadt für Menschen mit Behinderungen?

Die Weltstadt Wien, die sich mit all ihren sozialen Errungenschaften rühmt, will erst knappe drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten des Artikel 7 der Bundesverfassung im Jahre 2026 Barrierefreiheit in ihrem Zuständigkeitsbereich umsetzen.

In Erwartung, dass die verantwortlichen Politiker und angesprochenen Stellen die UN-Konvention ernst nehmen und die Republik ihre Pflichten gegenüber behinderten Menschen wahrnimmt. So ist in Artikel 4, Abs. 5, explizit festgeschrieben, dass das Übereinkommen für alle Teile eines Bundesstaates gilt, und zwar ohne Einschränkung oder Ausnahmen.

Österreich ist weltweit einer der reichsten Staaten und darf sich nicht länger auf finanziell schwierige Zeiten ausreden. Grundsätze, wie Selbstbestimmung, Inklusion, volle gesellschaftliche Teilhabe, Chancengleichheit und Barrierefreiheit müssen als selbstverständliche Menschenrechte angesehen und gelebt werden!

Mit besten Grüßen

Pepo Meia, Dr. Erwin Riess

und alle AktivistInnen der Initiative BMIN 

Behinderte Menschen in Not

www.bmin.info

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