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Reform der Sozialversicherungen: 3-Klassenmedizin ist zu befürchten

Reform der Sozialversicherungen: 3-Klassenmedizin ist zu befürchten published on

Text: Barbara Schieder/Ö1, zusammengefasst von Pepo Meia
Die nach wie vor heftig umstrittene Reform der Sozialversicherungen ist am 24.10.2018 vom Ministerrat ins Parlament geschickt worden, wo ihr Beschluss im Dezember nur noch Formsache sein dürfte. Diese soll mehr Effizienz und damit über Einsparungen mehr Geld für die Versicherten bringen. Mit der Regierung freuen sich Wirtschaft und Industrie. Die Opposition wiederum prangert die Zerstörung eines gut funktionierenden Systems an, die Arbeitnehmervertreter zürnen und orten ein Geschenk der Regierung an ihre Klientel auf dem Rücken der Versicherten. Die Reform bedeutet jedenfalls unter anderem: Aus den bisher neun Gebietskrankenkassen soll eine österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) werden.

Andreas Huss, Obmann der Salzburger GKK (Leiter der Arbeitsgruppe Leistungsharmonisierung), gab im Ö1-Morgenjournal seine Einschätzung zu der Reform ab und meinte sinngemäß:
1 Milliarde Einsparung ist Zahlenmystik und nicht einmal der Rechnungshof und Experten können das nachvollziehen. Maximal 33 Millionen Euro in mehreren Jahren können eingespart werden. Aus dem Regierungspapier geht hervor, dass eine 3-Klassenmedizin zu befürchten ist.
Ziel der Reform: Lohn-Nebenkostensenkung für die Industrie – die Arbeitnehmer haben nichts davon – die werden das bezahlen.
Die Rahmenbedingungen für private Anbieter von Gesundheitsdiensten werden verbessert – Geld der Versicherten soll in die private Gesundheitswirtschaft gepumpt werden.

Ziel war es in den letzten zwei Jahren, eine Leistungsharmonisierung bei den SV-Trägern. Diese wurde mit September 2018 abgeschlossen. Jetzt droht die 3-Klassenmedizin.

1. Klasse: Für Beamte und Politiker wird es in Zukunft auch tolle Leistungen geben. Sie können z.B. im Spital in der Sonderklasse liegen.
2. Klasse werden die Unternehmer sein – nicht so toll, jedoch weiterhin gute Leistungen.
3. Klasse – die sogenannte Holzklasse: In der ÖGK wird es in Zukunft harmonisierte gleich schlechte Leistungen geben.
Für die Anderen – Beamte, Politiker und Selbstständige – wird es gute Leistungen geben.

Es geht nicht um Pfründe, sondern um den Vertretungsanspruch der ArbeitnehmerInnen. Die Selbstverwaltung wird zurückgefahren. Nicht mehr die Vertreter der Arbeitnehmer, sondern Industriebosse entscheiden in Zukunft mehrheitlich über die Gelder der Sozialversicherung. Unternehmer bestimmen was mit dem Eigentum der ArbeitnehmerInnen passiert, da Arbeitgebervertreter zukünftig in der ÖGK die Mehrheit haben werden. Das ist gefährlich. Denn zu befürchten sind: Mehr Selbstbehalte, aber auch z.B., dass bei Krankheit, die ersten drei Tage nicht mehr bezahlt werden sollen.
Verfassungsrechtliche Bedenken sind keinesfalls ausgeräumt – es ist verfassungswidrig und Verfassungsklagen werden geprüft und mit Inkrafttreten des Gesetztes eingebracht werden.

Link: SV-Reform: „Eine Milliarde ist Zahlenmystik“ (Ö1 Morgenjournal vom 25.10.2018)

Artikel und Presseaussendungen zum Thema:
Sozialversicherungsreform: Opposition geschlossen gegen Pläne der Regierung (Parlamentskorrespondenz – 24.10.2018)
Sozialversicherung: Reform der Kassen nicht verfassungskonform? (Die Presse – 26.10.2018)
Sozialversicherungsreform: Machtkämpfe und Privilegien (Kurier – 23.09.2018)

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