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Streichung von Betteinlagen aus dem Leistungskatalog der WGKK per 31.01.2012

Streichung von Betteinlagen aus dem Leistungskatalog der WGKK per 31.01.2012 published on


Sehr geehrte Frau Maga. Ingrid Reischl, Obfrau der WGKK!

Bedanke mich für Ihr Antwortschreiben vom 23.3.2012, das ich leider erst heute, 21 Tage nach Ausfertigung Ihres Briefes erhalten habe. Es hätte Zivilcourage Ihrerseits bedurft, die von Direktor Ing. Erich Sulzbacher getroffene Entscheidung, wieder rückgängig zu machen. Inzwischen ist die Berufungsbeantwortung der WGKK bei der Anwaltskanzlei eingelangt. Das letztinstanzliche Gerichtsurteil steht noch aus. Scheinbar hat die WGKK das Urteil schon vorweggenommen und hat mit 31.Jänner 2012 die Betteinlagen aus ihrem Leistungskatalog gestrichen.

Ihre Argumentation, dass die WGKK Betteinlagen noch als letzte Krankenkasse im Leistungskatalog geführt hat, ist für den Sachverhalt irrelevant und ändert nichts an das Tatsache, dass die WGKK mit allen Mitteln versucht, Betteinlagen von Heillbehelfen als Pflegeartikel umzudeklarieren- sogar mit höchstgerichtlichem Entscheid, damit die Versicherten die Kosten selber tragen müssen. Dabei wird übersehen, dass jene Versicherten, die ohnedies am untersten Rand der Gesellschaft zu finden sind und die sich am allerwenigsten wehren können, „den Gürtel noch enger schnallen“ müssen. Vor allem Pensionisten mit Ausgleichszulage zählen zu den Hauptbetroffenen dieser unverständlichen Entscheidung.

Der Satz, dass „ alle Änderungen des Leistungsgeschehens immer auch mit den, in der WGKK Beschäftigten Ärzt/innen abgesprochen werden und es sich keinesfalls um eine willkürliche Entscheidung einer „abgehobenen Bürokratie“ handelt“, ist zu hinterfragen. Behandelnde Ärzte meinen, dass Betteinlagen zu den Heilbehelfen zu zählen sind (siehe Anhang PDF). Sogar auf den Rückseiten der Verordnungsscheine der WGKK werden Betteinlagen als Heilbehelfe tituliert (siehe Anhang PDF). Krankheiten, speziell im Zusammenhang in Fällen körperlicher Beeinträchtigungen und Behinderungen, sind individuell zu betrachten. Deshalb wäre es zwingend erforderlich, dass Betteinlagen nicht aus den Leistungskatalogen aller Gebietskrankenkassen gestrichen , sondern weiterhin nach chefärztlicher Begutachtung gewährt werden, wie ich bereits in meinen an Sie persönlich gerichteten Briefen vom 5.3. bzw. 29.3. ausführlich dargelegt habe (siehe Anhang PDF). Auch wenn Politik und Rechnungshof die Rahmenbedingungen vorgeben, ist es skandalös, dass die Krankenkassen zum Schaden ihrer Versicherten Entscheidungen treffen. Es darf nicht sein, dass die Versicherten durch solche Maßnahmen der WGKK gesundheitlich geschädigt werden können. Besonders bedauerlich ist, dass gerade die WGKK, die hauptsächlich mit sozialdemokratischen Entscheidungsträgern aufgestellt ist, unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler und einem sozialdemokratischen Gesundheitsminister, als autonome Gebietskörperschaft, solch fragwürdige Entscheidungen trifft.

Ist es wirklich nötig, auf Kosten einer Minderheit solche Sparmaßnamen zu setzen und das in einem der reichsten Länder weltweit? 

Sanierungsbemühungen über dem Plan – Eine Milliarde weniger Schulden der Krankenkassen in einem Jahr

Link DerStandart.at

Abschließend bleibt für alle Betroffenen nur die Hoffnung, dass das letztinstanzliche Urteil des Gerichtes positiv für diese ausgeht, aber auch Gesundheitsminister Alois Stöger seine Kontrollfunktion wahrnimmt.

Mit besten Grüßen

Pepo Meia

Initiative BMIN

Behinderte Menschen in Not

Anhang als PDF

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