Bericht: Heute
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Der 40-jährige Wolfgang Jirik hat’s jetzt am Wiener Arbeitsgericht erlebt: Laut Urteil macht ihn seine Fingerfertigkeit nicht berufsunfähig, Darf nicht in Pension. Der Invalide hat nur Handstümpfe.