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Dienstrechtsnovelle soll Rechtssicherheit bringen

Dienstrechtsnovelle soll Rechtssicherheit bringen published on

Text: Parlamentskorrespondenz (auszugsweise)

Harte Auseinandersetzung über öffentlichen Dienst im Nationalrat

Wien (PK) – Wenn auch eine „trockene Materie“, sind Änderungen des Dienstrechts doch immer wieder Anlass für heftige Debatten, wie auch im Nationalrat.

Das vorliegende Paket, das unter Berücksichtigung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrags das Plenum in Dritter Lesung mehrheitlich passierte, dient vorrangig dazu, jedwede Einkommenseinbußen für aktive BeamtInnen und Vertragsbedienstete zu vermeiden.

Dienstrechtsnovelle soll Rechtssicherheit bringen

Bitte noch warten heißt es im Bundesdienst für Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit

In einer namentlichen Abstimmung wurde die Forderung der Opposition mit 52 Ja- und 83 Nein-Stimmen bei 135 abgegebenen Stimmen abgelehnt, wonach auch Personen, bei denen die volle Handlungsfähigkeit nicht zur Gänze gegeben ist, in ein Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen werden können. Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer (F), Daniela Musiol (G), Christoph Hagen (T), Gerald Loacker (N) und Christian Lausch (F) verweisen auf entsprechende Empfehlungen der Volksanwaltschaft. Dieser Forderung liegt auch ein konkreter Fall zugrunde, der zwei Jahre zurückliegt. Es könne nicht im Sinne der Betroffenen liegen, mit einem Sondervertrag eingestellt zu werden, da ein solcher weniger Sicherheit bringt, konstatierte Lausch. Er beklagte, dass der Verfassungsausschuss diese Initiative vertagt hat, obwohl genügend Zeit gewesen wäre, eine saubere Lösung vorzulegen.

Die vorliegende Novelle habe andere Zielsetzungen, entgegnete Peter Wittmann (S), das Anliegen sei aber gerechtfertigt und daher werde man weiterverhandeln, versprach er. Staatssekretärin Sonja Steßl zeigte ebenfalls viel Verständnis für das Anliegen. Sie habe auch bereits einen Vorschlag unterbreitet, wonach die Voraussetzungen auf die jeweilige dienstliche Verwendung abgestellt seien, informierte sie. Mit der Gewerkschaft sei darüber jedoch noch kein Konsens erzielt worden, sie werde das Thema aber weiter tatkräftig verfolgen. In der Zwischenzeit könne man mit Sonderverträgen arbeiten.

Die komplette Presseaussendung

Martin Ladstätter schreib im BIZEPS Forum zum Artikel: Dienstrechtsnovelle soll Rechtssicherheit bringen

Ich habe nun vor mir das Ergebnis der erwähnten namentlichen Abstimmung liegen. Sowohl die SPÖ-Behindertensprecherin Königsberger-Ludwig wie auch der ÖVP-Behindertensprecher Huainigg haben GEGEN die Interessen behinderter Menschen gestimmt. Sie haben mit NEIN gestimmt und somit verhindert, dass behinderte Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in Zukunft im Bundesdienst regulär arbeiten können. Schämt Euch!

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