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Wien: Immer weniger geeignete Behindertenparkplätze für Rollstuhlnutzer

Wien: Immer weniger geeignete Behindertenparkplätze für Rollstuhlnutzer published on

Text: Pepo Meia
Seit einigen Jahren werden in Wien sogenannte „AnwohnerInnen-Parkplätze“ geschaffen, um die Stellplatzsituation in den Wiener Innenstadt-Bezirken für Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Für diese werden eigens freigehaltene Parkplätze zur Verfügung gestellt.

Nutzung mit Parkpickerl oder Behindertenausweis
An ausgewählten Standorten im 1., 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9. und 12. Bezirk stehen spezielle Parkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung.
Das Abstellen von Fahrzeugen auf AnwohnerInnen-Parkplätzen ist nur mit gültigem kostenpflichtigen „Parkkleber“ (BewohnerInnen-Parkpickerl) des jeweiligen Bezirkes möglich. Auch Fahrzeuge, die mit einem Behindertenausweis gemäß § 29b StVO gekennzeichnet sind, dürfen auf diesen Parkplätzen ohne Zusatzkosten parken.
Die Zonen werden durch Halte- und Parkverbotsschilder mit Zusatztafeln „ausgenommen Fahrzeuge mit Parkkleber für den … Bezirk sowie Behinderte“ ausgewiesen.
Diese Stellplätze erfüllen jedoch in der Regel nicht die Kriterien von sogenannten Behinderten-Parkplätzen.

Martin Ladstätter hat es in einem BIZEPS-Artikel auf den Punkt gebracht:
„Nun hat die Wiener Verkehrsstadträtin, Maria Vassilakou (Grüne), den nächsten Schritt gesetzt. Diese Parkplätze sollen täglich zwischen 8 und 16 Uhr auch noch von von Wirtschaftstreibenden und Sozialeinrichtungen mitbenutzt werden dürfen.
Da besonders der erste Wiener Gemeindebezirk unter dieser geplanten Regelung leiden wird, sind dort die Bewohnerinnen und Bewohner aufgefordert vom 9. bis 22. Jänner 2018 über diese Maßnahme abzustimmen.
Wenn man die Dimension berücksichtigt, wird klar was es bedeutet. Wenn wirklich beispielsweise alle rund 1.500 AnwohnerInnenparkplätze (auf denen auch behinderte Menschen bisher bevorzugt parken durften) so geöffnet werden, wird das Finden eines Parkplatzes zum reinen Glücksspiel.“

Kosten: 200 bis 300 Euro pro Stellplatz
Die Finanzierung liegt aufgrund der Stadtverfassung bei den Bezirken. Die Kosten für die notwendigen Verkehrszeichen lagen beim Pilotprojekt bei 200 bis 300 Euro pro Stellplatz in Abhängigkeit von der Länge der jeweiligen Zone.

Behindertenparkplätze müssen 3,5 Meter breit sein
Behindertenparkplätze sind größer als „normale“ Parkplätze, da Rollstuhlnutzer, aber auch schwerst gehbehinderte Menschen mit Gehhilfen mehr Platz zum Ein- und Aussteigen benötigen. Die Stellplatzgröße für PKW für Menschen mit Behinderung müssen generell 3,5 Meter breit sein. Nur bei der Länge gibt es Differenzen, je nach Winkel des Stellplatzes zur Fahrgasse. Längsaufstellung: 6,5 Meter, Schräg- und Senkrechtaufstellung: 4,8 Meter.

Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) – Verschlechterung für Rollstuhlfahrer
Haben vorher nur Menschen mit einer Gehbehinderung einen § 29b Behindertenpark-Ausweis erhalten, können nach der Novelle der StVO seit Jänner 2014 auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (chronisch Kranke aber auch stark sehbeeinträchtigte Personen) diesen Ausweis vom Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) bekommen, wenn es ihnen nicht zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
Diese zusätzliche Personengruppe braucht in der Regel jedoch keine breiteren Parkplätze.
Damit wird scheinbar diese Novelle der StVO dazu benutzt, eine Verbesserung der Parksituation für behinderte Menschen in den Innenbezirken Wiens zu schaffen. Für schwerst gehbehinderte Menschen mit Gehhilfen, die mehr Platz zum Ein- und Aussteigen benötigen, bedeutet dies jedoch eine Verschlechterung der Situation, da nun „normale“ Parkplätze zu „Behindertenparkplätzen“ umgewidmet werden.

Artikel zum Thema:
Positionspapier zur Frage des Parkausweises gem.29b der StVO (23. Febr. 2015)
Verschlechterung der Parksituation für Menschen mit Behinderung (27. April 2015)
MA 46: Keine Verschlechterung der Parksituation für Menschen mit Behinderung (20. Mai 2015)
Noch schwerer einen Parkplatz zu finden (16. Jan. 2018 – BIZEPS-online)

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