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Wien Döbling: Neuer Post-Partner nicht barrierefrei

Wien Döbling: Neuer Post-Partner nicht barrierefrei published on

Text: Pepo Meia, Niels Cimpa
Ab dem 15. Oktober 2018 kann man seine Postpakete beim neuen Post Partner „K. u. K. Büro und Versand“ vormals „Mail Boxes Etc.“, in 1194 Wien Mooslackengasse 15-17, abholen. Der Eingang ist jedoch nur über einige Stufen zugänglich.

Vor einigen Jahren wurde unter Protest der Bevölkerung das Postamt 1194 Wien, Heiligenstädter Str. 82 (im Karl Marx-Hof) geschlossen und vis-a-vis in die barrierefreie BAWAG-PSK Heiligenstädter Str. 113 einquartiert. Nun wird auch dieses Postamt wieder wegrationalisiert und geschlossen. Die Post-Mitarbeiter sollen ins Postamt 1195 in die Heiligenstädter Str. 185 übersiedeln. Wie in BMIN.Info berichtet wurde das Postamt 1195 in Nussdorf, diesen Sommer barrierefrei umgebaut. Der neue Postpartner „K. u. K. Büro und Versand“ ist jedoch nicht barrierefrei zugänglich.

Wie schon im Februar 2016 im BMIN-Artikel Wirtschaftskammer „genehmigt“ viel zu steile Rampe berichtet, ist auch der Copyshop im Bürokomplex „Nineteen“ , Objekt des ehemaligen Firmengeländes der Wiener Firma UHER (Zähler- und Messwerktechnik), eingemietet. Der Inhaber des Copyshops Herr Kästner, hat den angeblich barrierefreien Zugang im Innenbereich von der Wirtschaftskammer prüfen lassen. Die sogenannte „Behindertenrampe“ ist unseres Erachtens viel zu steil (ca. 25% Steigung) und wurde ohne Geländer (Absturzgefahr denkbar) hingestellt. Laut Angaben des Copyshop-Inhabers, hat ein Mitarbeiter der Wirtschaftskammer den Zugang als „behindertengerecht“ eingestuft und hat ein Schild neben seinem Eingang im Aussenbereich anbringen lassen müssen, welches auf einen barrierefreien Zugang im Innenbereich des Gebäudes hinweist. Hat man die „Rampe“ endlich gefunden, dann ist man als Rollstuhlnutzer verblüfft und verärgert und fühlt sich als solcher zweifellos diskriminiert. Auch für mobilitätseingeschränkte Personen und Eltern mit Kinderwägen sind die Stufen beim Eingang nur schwer zu überwinden und die Rampe im Innenbereich ist auch für diese Bevölkerungsgruppe eine Zumutung.
Herr Kästner ist der Meinung, dass für die barrierefreie Zugänglichkeit im Innenbereich seines Shops der Vermieter vom „Nineteen“ zuständig sei.
Anm.: Nach unserem Dafürhalten, würde jeder Bausachverständige diese gefährliche Rampe als nicht behindertengerecht einstufen, da sie keinesfalls den entsprechenden Vorgaben der einschlägigen ÖNorm entspricht.

        

Über zwei Jahre nach den Hinweisen von BMIN auf die nach unserem Erachten offensichtlich mangelnde Barrierefreiheit dieser Rampe, wird „K. u. K. Büro und Versand“ am 15.10.2018 zum neuen Post Partner mit der Postleitzahl 1194. Die Ausführung dieser Rampe entspricht aber noch immer der seinerzeit beschriebenen Situation. Somit ist der neue Post Partner nicht barrierefrei zugänglich, was sowohl der UN-Behindertenrechtskonvention als auch dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) widerspricht.

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