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Volksanwaltschaft zum Pflegegeld

Volksanwaltschaft zum Pflegegeld published on

Text: Volksanwaltschaft
Kräuter: „Erhöhung in allen Stufen, plus 30 % und jährliche Valorisierung“
Wien (OTS) – Volksanwalt Günther Kräuter bekräftigt zum Jahreswechsel die Forderung nach einer spürbaren Anhebung des Pflegegeldes im Jahr 2019: „Seit Einführung des Pflegegeldes beträgt der Wertverlust deutlich mehr als 30 Prozent. Um eine Betreuung daheim durch mobile Dienste leistbar zu machen, sind drei Maßnahmen unerlässlich. Erstens die Erhöhung in allen Stufen, zweitens ein Plus von 30 Prozent und drittens eine jährliche Wertanpassung.“
Nur so könne dem Druck auf Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen wirksam begegnet werden, so Kräuter abschließend.

Anm.: 2018 wurde trotz Hochkonjunktur das Pflegegeld wieder nicht angehoben und hat weiter an Wert verloren. 
In der „Krone“ vom 1. Jänner 2018 wird eine Pflegegelderhöhung von 1% ab der Pflegestufe 4 im Jahre 2019 kolportiert. In anderen Medien wurde eine Pflegegelderhöhung von 2% für alle Pflegegeldstufen für 2019 diskutiert. Damit wäre nicht einmal die Inflation abgedeckt.
Die Kürzungen für Menschen mit Behinderungen waren schon in den letzten Jahren offensichtlich. Die derzeitige Bundesregierung verunsichert die Menschen, da sich der Staat immer mehr seiner sozialen Verantwortung entzieht und die Armutsschere weiter auseinanderklafft. Selbst eine jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes, wie es auch die FPÖ in der Opposition permanent gefordert hat, ist wie es scheint Utopie. 

Pflegegeld 2019 in Österreich – Anspruch, Höhe, Pflegestufen (förderportal.at)

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