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Neue Volksanwaltschaft: Amon, Achitz und Rosenkranz stellen sich vor

Neue Volksanwaltschaft: Amon, Achitz und Rosenkranz stellen sich vor published on

Text: David Herrmann
Seit 1. Juli 2019 geht die Volksanwaltschaft mit drei neuen Mitgliedern in die kommende Amtsperiode, die bis zum 30. Juni 2025 anhält. Werner Amon, MBA (ÖVP), Mag. Bernhard Achitz (SPÖ) und Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) wurden vom Nationalrat für diese Funktionsperiode gewählt. Sie folgen damit Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer nach, die kurz zuvor aus dem Amt geschieden sind.

Kollegium Volksanwaltschaft Juli 2019

Die drei Volksanwälte wollen sich nicht von vornherein in die politische Debatten einbringen, allerdings weiterhin Empfehlungen zu Verbesserungen abgeben. Der Andrang zur Volksanwaltschaft ist ungebrochen: Im ersten Halbjahr 2019 wurden bereits 4457 Prüfverfahren eingeleitet, der als erster der drei neuen Volksanwälte den jährlichen Vorsitz im Kollegium führt.
Die neuen Mitglieder der Volksanwaltschaft vereinbaren zu Beginn ihrer Tätigkeit ihre Geschäftsverteilung.

Wer macht was?
Volksanwalt Werner Amon obliegen die Bereiche der Kontrolle der Justiz, der Finanzverwaltung und der Gemeindeverwaltung in jenen sieben Bundesländern, die die Volksanwaltschaft mit der Kontrolle der Landes- und Gemeindeverwaltung betraut haben. Darüber hinaus wird Amon die Funktion als Generalsekretär des International Ombudsman Institute (IOI) übernehmen, das 198 Personen umfasst. Dies ist die weltweite Vereinigung parlamentarischer Volksanwälte. Auf dem Prüfstand stehen für den langjährigen ÖVP-Nationalratsabgeordneten auch die Gewährleistung der Menschenrechte. Deren Schutz zeigt sich insbesondere bei Randgruppen.

Volksanwalt Bernhard Achitz ist zuständig für die Agenden Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft der ehemalige ÖGB-Funktionär die Bereiche der drei Versicherungen (Kranken, Pension und Unfall), sowie die Arbeitsmarktverwaltung und zudem noch die Bereiche Jugend, Frauen und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Kinder- und Jugendhilfe und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene ebenso in seinen Aufgabenbereich. Der Sozialdemokrat kritisiert, dass das Verfassungsrecht weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen enthält. Zudem leitet er die Rentenkommission.

Volksanwalt Walter Rosenkranz ist zuständig für das Polizei-, Fremden- und Asylrecht, Wahlrecht, Personenstandrecht, Denkmalschutz, die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, den Natur- und Umweltschutz, Gewerbe und Betriebsanlagen, Energiewesen, Kindergärten, Schulen und Universitäten. Auf Landesebene prüft der freiheitliche promovierte Jurist Verkehrs- und Agrarangelegenheiten, Staatsbürgerschaftsrecht sowie rechtliche Fragen zu Kommunalgebühren. In seiner Amtszeit möchte er auf die Umsetzung einer Versicherungspflicht hinwirken.

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