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Verena Nussbaum ist Behindertensprecherin der SPÖ

Verena Nussbaum ist Behindertensprecherin der SPÖ published on

Text: BMIN/SPÖ
Da Birgit Sandler den Einzug in den Nationalrat unerwartet nicht mehr geschafft hat, ist nun Verena Nussbaum aus Graz neue Behindertensprecherin der SPÖ.
Das Profil von Nussbaum kann man auf der Webseite der SPÖ nachlesen.

Hier ihre erste Presseaussendung:
Nussbaum: SPÖ fordert eigenen parlamentarischen Ausschuss für Menschen mit Behinderung
SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung fordert Inklusionsfonds, Kranken- und Pensionsversicherung für Menschen mit Behinderung in Tagesstrukturen

Wien (OTS/SK) – Die neue SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung Verena Nussbaum stellt sich heute anlässlich des morgigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung mit ihren wesentlichen Forderungen vor: „Die SPÖ lässt nicht locker bei der Forderung nach einem Inklusionsfonds, einem Recht auf persönliche Assistenz im Privatbereich und einem Gehalt statt Taschengeld für Menschen mit Behinderung“, so Nussbaum. Außerdem fordert sie einen eigenen parlamentarischen Ausschuss für Menschen mit Behinderung, der unter Mitwirkung von NGO-VertreterInnen einen breiten Raum für Verbesserungen der Situation für Menschen mit Behinderung geben soll. „Wir müssen endlich aufhören, über Menschen mit Behinderung zu reden, sondern mit ihnen“, so Nussbaum.

Die SPÖ hat das immer kritisiert. „Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf volle Teilhabe und gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das bedeutet auch weg vom Taschengeld, hin zu einem Gehalt, das den Menschen auch eine Kranken- und Pensionsversicherung garantiert“, so Nussbaum. Hintergrund für die Forderung ist, dass Menschen mit Behinderung viel zu schnell als „arbeitsunfähig“ beurteilt werden und in Tagesstrukturen kommen, in denen sie statt einem Gehalt nur „Taschengeld“ beziehen und damit keine Kranken- und Pensionsversicherung erhalten.

Die SPÖ fordert schon seit langem eine bessere Abklärungsphase unter Einbeziehung der ExpertInnen der Tagesstrukturen, Kranken- und Pensionsversicherung für Menschen mit Behinderung auch in Tagesstrukturen, einen Ausbau der persönlichen Assistenz, unabhängig davon, in welchem Bundesland Menschen mit Behinderung leben, und einen Inklusionsfonds ähnlich dem Pflegefonds, sowie bessere Anreize für Unternehmen, Menschen mit Behinderung einzustellen.

Großen Handlungsbedarf sieht Nussbaum bei der persönlichen Assistenz. „Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist mittlerweile in Österreich gut geregelt, bei der persönlichen Assistenz für den Alltag gibt es aber sehr unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern“, so Nussbaum. Ein bundesweiter Inklusionsfonds könnte dieser unbefriedigenden Situation Abhilfe schaffen.

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