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Initiative für Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Behinderung einstimmig angenommen

Initiative für Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Behinderung einstimmig angenommen published on

Text: Parlamentskorrespondenz
Nationaler Aktionsplan Behinderung soll weiterentwickelt werden
Ein Entschließungsantrag (1261/A(E)) im Zusammenhang mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung für die Jahre 2022 bis 2030 wurde im Ausschuss für Menschenrechte am 9. März 2021 einstimmig angenommen. Die Parlamentsfraktionen setzen sich damit unter anderem dafür ein, dass die Empfehlungen des UN-Komitees zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Empfehlungen der Evaluierung des ersten Nationalen Aktionsplans im neuen Plan umgesetzt werden. Auch der Einsatz moderner Technologien für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen soll darin Eingang finden. Darüber hinaus sei die Finanzierung der ressortbezogenen Maßnahmen sicherzustellen. Ein Anliegen ist den Parlamentsfraktionen zudem, dass Menschen mit Behinderungen eine Partizipation in allen Schritten des Prozesses ermöglicht wird, es soll also auf Barrierefreiheit geachtet werden.

Diese Mitwirkung hob Kira Grünberg (ÖVP) hervor. Neben den Bundesländern seien vor allem betroffene Personen und Interessensvertretungen wichtig. Zudem betonte sie, dass Technologien etwa in der Bildung und am Arbeitsmarkt eine große Erleichterung für Menschen mit Behinderung darstellen können und daher in den Plan einbezogen werden sollen. Zudem brauche es eindeutige Indikatoren zum aktuellen Stand sowie Zielwerte und ein ausreichendes Budget. Heike Grebien (Grüne) schloss sich dem inhaltlich an und äußerte die Hoffnung, dass durch den Antrag alle Ministerien und politischen Ebenen angesprochen werden, tätig zu werden.

Auch Stephanie Krisper (NEOS) bezeichnete es als wichtig, in die Gänge zu kommen. Es gebe genügend Konzepte, man müsse endlich umsetzen, so Krisper. Sabine Schatz (SPÖ) betonte, man dürfe keinen Aktionsplan an den Betroffenen vorbei erstellen, sondern müsse diesen gemeinsam entwickeln. Rosa Ecker (FPÖ) bezeichnete eine laufende Evaluierung der Maßnahmen als notwendig und forderte mehr Schwerpunkte für Kinder und Frauen mit Behinderung.

Grüne/Grebien: Neuen Nationalen Aktionsplan Behinderung rasch und bedarfsgerecht umsetzen
Text: Grüne
Menschen mit Behinderungen in Prozess einbinden und Finanzierung sicherstellen
Wien (OTS) – Die Grünen haben bei der Sitzung des Menschrechtsausschusses am 9. März einen Entschließungsantrag zur Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 eingebracht.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in einem Übereinkommen der UN-Behindertenrechtskonvention, das Österreich 2008 ratifiziert hat, festgehalten. In Folge dessen gab es für 2012-2021 den ersten Nationalen Aktionsplan (NAP) Behinderung, der die nationale Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung des Übereinkommens beinhaltet. Für die Erstellung eines zweiten NAP Behinderung für die Jahre 2022-2030 wurden bereits Schritte unternommen. Dafür wurden alle Ministerien sowie die Länder aufgefordert, Maßnahmen unter der Einbindung von relevanten Stakeholdern, zu entwickeln.

Um für weitere Maßnahmen Verbesserungen zu erzielen, hat eine im November 2020 veröffentlichte Studie Empfehlungen ausgearbeitet, welche es in der Erstellung und Umsetzung unbedingt zu beachten gilt. Und auch im Rahmen der ersten Staatenprüfung 2013 wurden seitens des UN-Komitees Empfehlungen formuliert, die in Österreich stärker zu berücksichtigen sind.

„Das Thema Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsmaterie. Es ist zentral in allen Bereichen der Politik. Die Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention muss von allen Ressorts mitgetragen und finanziert werden. Es ist eine Gesamtaufgabe aller Ministerien. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir dafür sorgen, dass dies qualitätsvoll, bedarfsgerecht und rasch geschieht“, sagt Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen.

Der heute eingebrachte Entschließungsantrag fordert daher die Berücksichtigung der Empfehlungen des UN-Komitees zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention sowie der Empfehlungen der Evaluierung des NAP 2012-2021 bei der Erstellung und Umsetzung des neuen NAP 2021-2030. Die transparente Darstellung des Ist-Zustandes sowie der Zielwerte der ressortbezogenen Maßnahmen sind durch Bestimmung von Indikatoren umzusetzen. In allen Schritten des Prozesses ist die Teilhabe und Mitsprache von Menschen mit Behinderungen unbedingt zu gewährleisten.

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