Skip to content

Vereinbarung zwischen Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse erzielt

Vereinbarung zwischen Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse erzielt published on

Text: Behindertenanwaltschaft
U2xU4 Pilgramgasse: Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
Die Behindertenanwaltschaft und die Wiener Linien GmbH & Co KG konnten in einer Verbandsschlichtung betreffend die Barrierefreiheit der U4-Station Pilgramgasse während der momentanen Umbauphase eine vorläufige Einigung erzielen.

Die Wiener Linien werden ab dem 15.04.2021 innerhalb der Wiener Kernzone 100 einen kostenlosen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zur Verfügung stellen. Die Behinderung ist dabei nicht gesondert nachzuweisen, muss aber gegebenenfalls gegenüber dem Fahrtendienst glaubhaft gemacht werden.

Die Anmeldung der Fahrt per E-Mail unter wlv.dispo@wlb.at oder telefonisch unter 01/815 60 70 sollte am Vortag erfolgen. Bei Bestellung am selben Tag muss mit einer Wartezeit von mehr als 30 Minuten gerechnet werden. Die aktuell herrschende FFP2-Maskenpflicht mitsamt ihren Ausnahmen gilt auch in diesem Fahrzeug.

Voraussetzung ist, dass für die zu verrichtende Besorgung die Benützung der U4-Station Pilgramgasse in Fahrtrichtung Heiligenstadt erforderlich ist (Bereich Brückengasse/Hundsturm – Rüdigergase/Eggerthgasse – Gumpendorfer Straße – Wiedner Hauptstraße).

Dieser Fahrtendienst wird durch die Wiener Linien angemessen und in mehreren Sprachen beworben und soll vorerst für drei Monate, also bis 15.07.2021, probeweise eingerichtet werden. Nach 2,5 Monaten wird die Lösung in Rücksprache mit der Behindertenanwaltschaft evaluiert. Wenn der Testbetrieb erfolgreich ist, soll die Einigung bis zum Ende der momentanen Umbauarbeiten an der U4-Station Pilgramgasse fortgesetzt werden.

Artikel zum Thema:
U2xU4 Pilgramgasse: Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
Ab 15. April steht mobilitätseingeschränkten Personen sowie deren im Behindertenpass eingetragenen Begleitpersonen bis auf weiteres ein kostenloser Fahrtendienst zur Verfügung.

Primary Sidebar