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Covid-19: Neue Regelungen ab dem 16. April 2022

Covid-19: Neue Regelungen ab dem 16. April 2022 published on

Text: Sozialministerium
Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli.

FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,
Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten

Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen.

3-G-Regel:
3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.

Grüner Pass:
Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten über eine weitere Impfung (3. Impfung) wurde auf 365 Tage verlängert.

Mehr dazu auf der Webseite vom Sozialministerium

Übersicht: Aktuelle bundesweit bzw. regional geltende Maßnahmen
Eine Übersicht über alle derzeit bundesweit geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Website corona-ampel.gv.at

Die jeweiligen Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern finden Sie im Bereich „Regionale (zusätzliche) Maßnahmen“:

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