Text: ÖBR
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bestellt eine Anwältin/einen Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwältin/Behindertenanwalt). Die Bestellung erfolgt auf die Dauer von vier Jahren voraussichtlich im Februar 2023 (frühestens mit 20. Feburar 2023). Die Bewerbungsfrist für die Position der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts endet am 16. Dezember 2022, das Hearing wird im Jänner 2023 stattfinden.
Aufgaben und Tätigkeiten
Beratung und Unterstützung von Personen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen; Abhaltung von Sprechstunden und Sprechtagen im gesamten Bundesgebiet; Durchführung von Untersuchungen und Studien zum Thema der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen; Veröffentlichung von Berichten und Empfehlungen zu allen Fragen, welche die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung berühren; Berechtigung zur Einbringung von Verbandsklagen gemäß §13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes; jährlicher Tätigkeitsbericht an den Sozialminister/die Sozialministerin; regelmäßiger mündlicher Bericht an den Bundesbehindertenbeirat; Wahrnehmung der Aufgaben eines Mitglieds des Bundesbehindertenbeirats; Zusammenarbeit und Vernetzung mit den wesentlichen Akteuren im Bereich der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen; Öffentlichkeitsarbeit insbesondere im Hinblick auf die Sensibilisierung für den Diskriminierungsschutz und die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen
Erfordernisse
Verpflichtende Erfordernisse:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- volle Handlungsfähigkeit
- abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Ausbildung
Vorliegen von Ausbildungen zum Erwerb bzw. zur Erweiterung von Managementkompetenzen werden begrüßt.
Die im Folgenden angeführten Anforderungsdimensionen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt:
Anforderungsdimensionen
Kenntnisse/Erfahrungen
- umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Belange von Menschen mit Behinderungen, des Gleichbehandlungsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts;
- Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Hinblick auf die Aufgabengebiete der Behindertenanwältin/ des Behindertenanwalts;
- Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung;
- Erfahrungen mit Öffentlichkeitsarbeit;
- überdurchschnittliches Engagement.
Managementkompetenzen
- Führungs- und Managementerfahrung
- Organisationstalent
- strategisches Denken
- Zielorientiertheit
- Entscheidungsfähigkeit
- Sozial-kommunikative Kompetenzen
- besondere Eignung zur Menschenführung
- Kommunikations-, Verhandlungs- sowie Teamfähigkeit
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen. Ein Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise sowie allfällige Referenzen sind der Bewerbung anzuschließen.
Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bei gleicher sonstiger Eignung ist einer Bewerberin/einem Bewerber mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben.
Nach Einlangen der Bewerbungen und vor der Bestellung hat der Österreichische Behindertenrat ein Hearing mit den in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen/Bewerber durchzuführen und ist nach Durchführung des Hearings der Bundesbehindertenbeirat anzuhören.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Steht die Behindertenanwältin/der Behindertenanwalt im aktiven Bundesdienst, steht ihr/ihm unter Fortzahlung ihrer/seiner Dienstbezüge die zur Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben notwendige freie Zeit zu; die Inanspruchnahme ist der/dem Dienstvorgesetzten mitzuteilen. Sie/Er hat Anspruch auf den Ersatz der Reisegebühren nach den für sie/ihn geltenden Vorschriften.
In allen anderen Fällen gebührt ihr/ihm neben dem Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten unter sinngemäßer Anwendung der für Schöffen und Geschworene geltenden Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975, BGBl. Nr. 136, für ihre/seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70% des Ausgangsbetrages gemäß § 2 des Bundesgesetzes über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und die von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz-BBezG), BGBl. I Nr. 64/1997.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb der Bewerbungsfrist unmittelbar beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion IV), 1010 Wien, Stubenring 1, einzubringen.
Details erfahren Sie auf der Website der Jobbörse der Republik Österreich.
Die Ausschreibung der Position der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts erfolgt aufgrund des unerwarteten Ablebens des langjährigen Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer, der diese Funktion seit 2017 ausgeübt hat.