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2022: Pflegegelderhöhung 1,8%, Ausgleichstaxe, Geringfügigkeitsgrenze etc.

2022: Pflegegelderhöhung 1,8%, Ausgleichstaxe, Geringfügigkeitsgrenze etc. published on

Text: BMIN
Relevante Informationen für Menschen mit Behinderungen – die neuen Zahlen für 2022. Das Pflegegeld wurde 2021 um 1,5% erhöht – 2022 um 1,8%

Pflegegeld
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2022 beträgt laut einer Verordnung der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 1,018. Das heißt, das Pflegegeld wird um 1,8 % erhöht und beträgt 
in Stufe 1 statt 162,50 € mit 165,40 €,
in Stufe 2 statt 299,60 € mit 305,00 €,
in Stufe 3 statt 466,80 € mit 475,20 €,
in Stufe 4 statt 700,10 € mit 712,70 €,
in Stufe 5 statt 951,00 € mit 968,10 €,
in Stufe 6 statt 1 327,90 € mit 1.351,80 €,
in Stufe 7 statt 1 745,10 € mit 1.776,50 €.

Pensionserhöhungen
Der Richtwert für das Jahr 2022 lautet 1,018. Im Jahr 2022 wird jedoch eine abweichende Pensionsanpassung vorgenommen.
Die durchschnittliche Erhöhung der Verbraucherpreise, die der Errechnung des Anpassungsfaktors zugrunde liegt, betrug 1,8 Prozent. Für Bezieher kleiner Pensionen bedeutet dies, dass ihre Pensionserhöhung deutlich höher ausfällt als gesetzlich vorgeschrieben.
Kleine Pensionen bis 1.000,- € werden um 3,0% erhöht,
Mehr Informationen auf der Homepage des Sozialministeriums

Richtsatz für Ausgleichszulagen
Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
• Alleinstehende: 1.030,49 €,
• Ehepaare, eingetragene Partnerschaften: 1.625,71 €.
Pensionsbonus bei Vorliegen von mindestens 30 Beitragsjahren der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit

Ausgleichstaxe
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt laut Verordnung für das Kalenderjahr 2022 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber 
• mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 276 Euro,
• mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 388 Euro und
• mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 411 Euro.

Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze wurde für 2022 von 475,86 € auf 485,85 € pro Monat erhöht.

Artikel zum Thema:
Was bringt 2022? Ein kleiner Überblick (BIZEPS online vom 04.01.2022)

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