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Mega-Ministerium für Gesundheit, Soziales, Arbeit, Frauen und Konsumentenschutz – Auszüge aus dem Regierungsprogramm

Mega-Ministerium für Gesundheit, Soziales, Arbeit, Frauen und Konsumentenschutz – Auszüge aus dem Regierungsprogramm published on

Zusammengestellt von Pepo Meia und Niels Cimpa
Die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schuf ein neues „Mega-Ressort“. Es wurde das Gesundheits- und Frauenministerium mit dem Arbeits-, Konsumentenschutz und Sozialministerium zusammengelegt.

Über 10 Milliarden Euro sollen für alle Ressorts zur Verfügung stehen. Die ehemalige stellvertretende Generaldirektorin des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger Mag. Beate Hartinger (FPÖ) übernimmt nun dieses Mega-Ministerium.
Anm.: Behindertenpolitik ist Querschnittsmaterie, die alle Ministerien betrifft.

Die komplette Liste der Ministerinnen und Minister findet man auf der Seite des Bundeskanzleramtes.

Regierungsprogramm
Die Seiten 119 bis 121 des Regierungsprogramms (PDF) betreffen vor allem Menschen mit Behinderungen

Nachhaltige Qualitätssteigerung bei Pflege und Betreuung
(Regierungsprogramm Seite 119-120)
Pflege und Betreuung ist für alle Menschen in Österreich in bestmöglicher Qualität nachhaltig sicherzustellen. Mit einem klaren Bekenntnis zur Steuerfinanzierung aus einer Hand muss garantiert werden, dass das Geld bei den Menschen ankommt und nicht in den Strukturen versickert. Dabei ist ein Modell bis Ende der Legislaturperiode zu entwickeln.

• Finanzierung von Gesundheit, Vorsorge und Pflege bedarf einer gesamtheitlichen Betrachtung
• One-Stop-Shop für Förderungen und Unterstützung für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen einrichten
• Vermehrte Unterstützung pflegender Angehöriger durch den Ausbau der Angebote für Erholung, Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit, psychologische Unterstützung, Information und Sozialrechtsberatung und Unterweisung in pflegerische Tätigkeiten
• Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter besser unterstützen
• Bessere Koordination auf regionaler Ebene zwischen Pflegebedürftigen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, um ein Pflege- und Assistenzmanagement aufzubauen
• Mehr Innovation und Kreativität in der Pflege und Betreuung: Kooperation von Kindergärten mit Pflegeheimen, Chancen der Digitalisierung nutzen (Beispiel: Generationen-Zentrum)
• Eigenes Sonderfach für Palliativpflege in der Facharztausbildung zügig umsetzen
• Ausarbeitung eines Konzepts zur langfristigen Finanzierung der Pflege unter Einbindung der betroffenen Institutionen und Gebietskörperschaften
• Stärkung der Pflege zu Hause durch Angehörige
• Reform der 24-Stunden-Betreuung, um den Bereich Pflegeheime zu entlasten
• Integration neuer Wohn- und Betreuungssysteme für Pflegebedürftige im sozialen Wohnbau
• Stärkung von Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei der ersten Antragsstellung
• Einheitliche finanzielle Rahmenbedingungen für Pflege und Betreuung in den verschiedenen Abstufungsformen
• Absicherung und Erhaltung des Geldleistungsprinzips in Verbindung mit der Gewährung von Sachleistungen
• Harmonisierung und Transparenz der Kostenbeiträge bei Inanspruchnahme von Sachleistungen, vor allem auch im Bereich der persönlichen Assistenz
• Weiterentwicklung der Art.-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern in der Pflegevorsorge mit dem Ziel, tatsächlich flächendeckende und bedarfsorientierte Pflegedienste anzubieten, wobei insbesondere auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und deren Angehöriger einzugehen sein wird
• Verstärkte Bemühungen zur Festigung der Gesundheit und der Prävention für Pflegebedürftige, um eine Stabilisierung bzw. eine Verbesserung ihrer Situation zu erreichen
• Verstärkte Unterstützung durch den Ausbau und die finanzielle Unterstützung rechtlicher Beratungs- und Vertretungsangebote
• Dialog mit den Bundesländern für eine Angleichung im Bereich der Pflegeleistungen
• Weiterer Ausbau der Kapazitäten für Hospiz- und Palliativpflege und Überführung in eine nachhaltige und effektive Finanzierung ab dem Jahr 2022
• Koordination der Pflegeberufe mit Sozial- und Betreuungsberufen (Beispiel: BHS)
• Klärung der Gegenfinanzierung von entgangenen Einnahmen durch die Abschaffung des Pflegeregresses
• Evaluierung des Heimopferrentengesetzes
• Erhöhung des Pflegegeldes ab Pflegestufe 4

Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Behinderung (Regierungsprogramm Seite 120-121)
Menschen mit Behinderung muss die barrierefreie Teilhabe in unserer Gesellschaft und Wirtschaft und insgesamt am öffentlichen Leben garantiert werden. Die individuelle Autonomie von Menschen mit Behinderung muss daher in allen Bereichen organisatorisch, finanziell, personell und ideell unterstützt werden.

• Evaluierung und Weiterführung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung für den Zeitraum von 2021 bis 2030
• Einrichtung eines Behindertenrates als offizielles Beratungsgremium der Bundesregierung
• Transparenz der Kriterien und Leistungen im Bereich der persönlichen Assistenz und Angebote in Richtung „Best Practice“ ausbauen
• Abbau von Bürokratie; Unterstützungen für Menschen mit Behinderung nach dem „One-Stop-Shop-Prinzip“
• Organisation einer parlamentarischen Enquete zum Thema der eugenischen Indikation und Seite 120 Regierungsprogramm 2017 – 2022 zur Verhinderung von Spätabtreibungen
• Verstärkte Koordination und Forcierung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt
• Förderung der Übertrittsmöglichkeiten von Personen aus Beschäftigungstherapieeinrichtungen in den Arbeitsmarkt
• Die österreichische Rechtsordnung an die Bestimmungen der UN-Konvention und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) weiter anpassen
• Die vorgesehenen Förderungsinstrumentarien zur Beseitigung von Barrieren aufrechterhalten
• Weiterführung und Weiterentwicklung der Beschäftigungsinitiative zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt mit Schwerpunkt auf Jugendliche an der Schnittstelle Schule-Beruf, bei Berufsfindung, Ein- und Umschulung sowie Arbeitsplatzerhaltung
• Der qualifizierte Kündigungsschutz für begünstigte Arbeitnehmer nach dem Behinderteneinstellungsgesetz hat sich als Instrument der Arbeitsplatzerhaltung per se bewährt und muss daher unangetastet bleiben. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Förderungen für Arbeitgeber auch im Rahmen der einzelnen Verfahren konnten zahlreiche Konfliktsituationen bereinigt werden und die Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung sichergestellt werden
• Erhöhung des Taschengeldes in Einrichtungen zur Beschäftigungstherapie und geschützten Werkstätten, um mehr Autonomie zu ermöglichen
• Transparenz der Kriterien und Leistungen im Bereich der persönlichen Assistenz und Angebote in Richtung „Best practice“ ausbauen – Schul-Assistenz ausbauen, „Best Practice“-Modelle als Leitbild zur Bildungsinklusion anerkennen
• Bessere psychologische und finanzielle Unterstützung von Schwangeren mit einer medizinischen Indikation einer Behinderung des Kindes
• Durchführung von Informationskampagnen zur Sensibilisierung von Arbeitgebern für das Thema Einstellung von Menschen mit Behinderung verbunden mit der Darstellung von Unterstützungs- und Prämienmöglichkeiten für Unternehmen
• Deutliche Positionierung des AMS, dem bei der Unterstützung der beruflichen Integration arbeitsloser Menschen mit Behinderung eine große Bedeutung zukommt, das dieser Rolle jedoch leider in vielen Fällen nicht gerecht wird. Erforderlich wird es sein, Menschen mit Behinderung als eigene Zielgruppe anzuerkennen und einhergehend mit entsprechenden Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Mitarbeiter des AMS intensiv darauf hinzuwirken, dass Menschen mit Behinderung verstärkt in den Arbeitsprozess integriert werden können.
• Verstärkte Maßnahmen zur Unfallprävention
• Umfassende Informationskampagnen über die Inhalte der UN- Konvention und die Rechte der Menschen mit Behinderung
• Verstärkte Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Anliegen von Menschen mit Behinderung
• Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch Beratung und Information
• Herausgabe von behindertenspezifischen Informationsbroschüren
• Schaffung einer altersgerechten Wohnsituation für Menschen mit Behinderung
• Kindgerechte Reha-Einrichtungen forcieren

Anm.: Die Formulierungen des Regierungsprogramms lassen viel Spielraum für Interpretationen.

Presseaussendungen und Artikel zum Thema:
Maßnahmen für Menschen mit Behinderung im neuen RegierungsprogrammBehindertenanwalt Hansjörg Hofer nimmt eine erste Bewertung vor

Der Österreichische Behindertenrat zum Regierungsprogramm
Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen stellt ihre Expertise zur Verfügung

Rückschritt, Ausgrenzung, leere Worte
Selbstbestimmt Leben Österreich – SLIÖ zum neuen Regierungsprogramm

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