Skip to content

Offener Brief : Bescheidausstellung Causa „Förderung eines Akku für E-Support“

Offener Brief : Bescheidausstellung Causa „Förderung eines Akku für E-Support“ published on

Offener Brief

 An die Vorsitzende der Gemeinderätlichen Behindertenkommission Frau Gabriele Mörk

Betrifft:  Bescheidausstellung – MA 40-FBSR- 16006/11 – Bescheidausstellung der MA 40 wird ausgesetzt gemäß § 38 AVG in der Causa „Förderung eines Akku für E-Support“

Sehr geehrte Vorsitzende der Gemeinderätlichen Behindertenkommission Frau Gabriele Mörk,

sehr geehrte Damen und Herren der Gemeinderätlichen Behindertenkommission, sehr geehrte Damen und Herren, denen die Belange behinderter Menschen ein Anliegen ist!

Seit 1978  bin ich Rollstuhlfahrer (Doppeloberschenkelamputation).

Im  Februar 2002 wurde mir vom Bundessozialamt Wien ein E-Support, – Heilbehelf – (elektronische Antriebshilfe für Rollstühle) bewilligt, da ich zwei Hinterwandherzinfarkte erlitten hatte und meine Gelenke, durch jahrzehntelange Überbelastung kaputt geworden sind. Ferner ist die Wirbelsäule stark beeinträchtigt.

2008 hatte ich eine Bauchaorta-OP, mit deren Auswirkungen bis zum heutigen Tage zu leben habe.

Die Zweit-Versorgung der Heilbehelfe wurde im Jahre 2003 unter Sozialminister Mag. Herbert Haupt mit der BSB – Reform vom Bund zu den jeweiligen Bundesländern delegiert.

Für Wien ist der FSW (Fonds Soziales Wien, Privatrechtsträger der Stadt Wien) zuständig.

Noch im Jahre 2010 wurde vom FSW die Kosten für einen neuen Akku für das E-Support übernommen.

Im Sept. 2010 wurde im Wiener Landtag das Wiener Chancengleichheitsgesetz (CGW) beschlossen.

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/s0100000.htm

Am 23. Mai 2011 stellte ich einen Antrag beim FSW bezüglich eines neuen AKKUS für mein E-Support, wohl wissend, dass die Bewilligung länger dauern kann. Jedoch dass dies so lange dauert und hinausgezögert wird, hätte ich mir nicht gedacht, obwohl mir bei der Antragsstellung schon mitgeteilt wurde, dass der FSW die Kosten wegen dem CGW vermutlich nicht mehr übernehmen werde.

2011 lehnt der FSW sämtliche diesbezügliche Anträge in Bezugnahme auf das CGW ab. Dies betrifft Rollstuhlreparaturen, Akkus für E-Support, etc. aber auch Zuschüsse für Wohnungsadaptierungen, damit behinderte Menschen nicht in ein Pflegeheim umsiedeln müssen.

Der FSW ist der Meinung, dass die WGKK bzw. das BSA – oder andere Kostenträger diese Zahlungen übernehmen müssten.

http://behinderung.fsw.at/hilfsmittel/zuschuss_med_hilfsmittel.html

Am 20.09.2011 wurde in der Causa Akku eine Klage gegen die WGKK beim ASG eingereicht, die erste Verhandlung fand bereits am 28.11.2011 statt.

Der neue Bescheid der MA 40 ist wohl kaum an Behindertenfeindlichkeit zu überbieten.

Aus meinen vorigen Briefen geht die diskriminierende Vorgangsweise der handelnden Stellen (FSW und MA 40) hervor. Unter dem Deckmantel des neuen Wiener Chancengleichheitsgesetzes (CGW) werden Kürzungen wie auch Kompetenzstreitigkeiten im Gesundheits- und Sozialbereich auf den Rücken der Betroffenen ausgetragen, wie dieser Fall ausreichend dokumentiert.

Die neueste Verzögerungstaktik: Der Bescheid der MA 40 – Akku – E-Support (Die MA 40 wartet das Verfahren beim ASG ab – die Bescheidausstellung wird gemäß § 38 AVG ausgesetzt.) Spätestens seit dem 27. Oktober 2011 ist der MA 40 bekannt, dass sie einen Bescheid zu erstellen hat, da ich an diesem Tag mit der stellvertretenden Abt. Leiterin und Sachbearbeiterin Frau Magª. Monika Rother telefoniert habe und sie eine Bescheidausstellung zusagte.

Anzumerken ist noch, dass der Antrag schon im 23.05.2011 beim FSW eingereicht wurde – nicht erst am 19.11.2011, wie im Bescheid der MA 40 vom 7.12.2011 angeführt. Möglicherweise ist diese Ungenauigkeit Absicht und ein Einspruchsgrund. Dies wird gerade rechtlich geprüft.

Diese Verzögerungstaktik seitens der Magistratsabteilung ist unzumutbar, da dieses Hilfsmittel -AKKU- dringend benötigt wird.

Die IV unter dem damaligen Vorsitzenden Mag. Michael Krispl hat vehement schriftlich ihre Bedenken geäußert speziell auch gegen §15 der Hilfsmittelverordnung.
Der saloppe Umgang mit juristischen Tricks, die auch der UN-Behindertenkonvention widersprechen, um Einsparungen im Behindertenbereich zu rechtfertigen ist skandalös und bedarf der Aufklärung. Sie ist einem Sozialstaat wie Österreich, der weltweit einer der reichsten ist, aber auch einer sozialdemokratisch dominierten Stadtregierung unwürdig.

Der FSW hätte gar keine Ablehnung aussprechen dürfen, da nicht nur meiner Meinung ein Rechtsanspruch nach §15 Abs. 2 (Hilfsmittelverordnung) im CGW besteht. Der FSW beruft sich jedoch auf CGW §15 Abs.4, (kein Rechtsanspruch) und deshalb sind die Juristen des FSW, wie man versichert hat der Meinung, dass keine Bescheidausstellung notwendig gewesen ist. Weiters will man die Kosten, die bis jetzt das Land Wien getragen hat, auf den Sozialversicherungsträger (WGKK) „auslagern“. Wenn ich nicht tätig geworden wäre, wäre vermutlich bis jetzt nichts gemacht worden.

Sämtliche Anträge auch an das BSA, aber auch an die WGKK wurden in Absprache mit der Bereichsleiterin des FSW von mir umgehend getätigt. Und jetzt zögert man eine Bescheidausstellung weiter hinaus.

Vorschlag: Warum wird der Akku einstweilen nicht bezahlt? Die rechtlichen Streitigkeiten sollten unter den Kostenträgern ausgetragen werden.

Teile der Behindertenbewegung haben schon mehrfach, wenn auch bisher erfolglos gefordert, dass eine Stelle dafür zuständig sein sollte, die Kosten mit einem Prozentschlüssel unter den Kostenträgern aufzuteilen. Oder, dass im Nachhinein ausgemacht wird, wer wie viel bezahlen soll, ohne den Betroffenen „Mehrfachanträge“ stellen zu lassen. In diesem speziellen Fall verlangt man sogar, (CGW §5 Z.5) dass die Zuständigkeit vom Antragssteller selbst ausjudiziert wird.

Abgesehen von der diskriminierenden Vorgehensweise der MA 40 und der zuständigen Personen, vergisst man, dass es sich um Menschen mit Behinderungen handelt, die es ohnedies viel schwerer im Leben haben als andere und deshalb ist es um so mehr verwerflich, so behindertenfeindlich vorzugehen, um in dieser Weise Kosteneinsparungen eines Sozialträgers der Stadt Wien zu rechtfertigen.

Ich ersuche im Namen aller Betroffenen die Gemeinderätliche Behindertenkommission sich mit dieser Problematik im CGW auseinanderzusetzen und im Gemeinderat eine behindertenfreundliche Lösung, die auch der UN-Behindertenkonvention entspricht, mit der zuständigen Stadträtin Magª Sonja Wehsely zu finden und eine diesbezügliche Änderung im Wiener Landtag zu beschließen, damit die Betroffenen diesen mühevollen „Canossagang“ nicht beschreiten müssen.

Trotz Allem: Friedliche Weihnachten und ein besseres 2012 trotz „Schuldenbremse“

Pepo Meia

Initiative BMIN

Behinderte Menschen in Not

Primary Sidebar