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Das Schweigen der Lämmer – Gedanken zum Parkausweis nach §29b

Das Schweigen der Lämmer – Gedanken zum Parkausweis nach §29b published on
Bild eines Parkausweises
Wir erinnern uns: Im Dezemberheft 2014 (RA Nr. 203, Seite 13 ff.) wurde über einen Beschluss eines Arbeitskreises unter Leitung von Mag. Wolfgang Glaser berichtet. Zusammen mit Vertretern des ÖZIV kam diese Gruppe überein, dass zur Verbesserung der Parkplatzsituation die Schaffung zweier Kategorien von begünstigten Behinderten ein praktikabler Lösungsansatz wäre, wobei Rollstuhlfahrer und jene mobilitätseingeschränkten Behinderten, die wegen ihrer Mobilitätshilfen den extra breiten Parkplatz zum Aus- und Einsteigen benötigen durch eine Vignette auf dem Parkausweis zur Nutzung dieser Plätze berechtigt sein würden, während die anderen Behindertengruppen (chronisch kranke Geher etc.) mit einer andersfärbigen Vignette auf ihrem Parkausweis zur Nutzung aller anderen mit dem Ausweis verknüpften Begünstigungen berechtigt bleiben sollten. Damit wäre zu sichern, dass die nur in begrenzter und nicht beliebig vermehrbarer Zahl vorhandenen extra breiten Behindertenparkplätze jenen Nutzern vorbehalten bleiben, die bei Besetzung dieser Plätze durch Geher ganz wesentlich in ihrer Fähigkeit zum selbstbestimmten Dasein beschränkt werden. Ein im wesentlichen den Ergebnissen des Arbeitskreises entsprechendes Positionspapier zu dieser Thematik wurde Ende Februar 2015 auch auf BMIN veröffentlicht und an ÖZIV, ÖAR und VQÖ übermittelt.

Aus Daten des Sozialministeriumservice geht hervor, dass mit Stand 18. August 2015 seit Inkrafttreten der §29b-Novellierung insgesamt 43.263 Parkausweise neu ausgestellt wurden (Quelle Sozialministerium.) Bis zum 26. August 2015 stieg diese Zahl auf 43.629 Ausweise, also ein Plus von 366 Stück in nur 8 Tagen! Der komplette Artikel: „Rollstuhl Aktiv – Nr. 206 – Sept. 2015, Seite 29+30“, – Das Informationsblatt des Verbandes der Querschnittgelähmten Österreichs

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