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SP-Zentrale Döbling: Offensichtliche Umbaumängel werden ignoriert

SP-Zentrale Döbling: Offensichtliche Umbaumängel werden ignoriert published on

Ein barrierefreies Zusammenleben erfordert „barrierefreies Denken“
Text: Pepo Meia, Niels Cimpa
Wie in den BMIN-Nachrichten berichtet, wurde im Sommer 2013 die SPÖ-Parteizentrale in Döbling umgebaut. Auch wurden lobenswerterweise ein Schrägaufzug und ein „Behinderten-WC“ installiert. Immer wieder wurde auf Umbaumängel hingewiesen – bis jetzt leider erfolglos.

Im März 2014 wurde die SP-Parteizentrale offiziell eröffnet. Erst einige Wochen danach konnten wir den Schrägaufzug testen (Millimeterarbeit, da die Glastüre beim Eingang schlecht vermessen wurde und eine ungehinderte, gerade Zufahrt mit dem Rollstuhl nicht möglich ist).

SPDoebTrepp1 SPDoebTrepp2

Auch das „Behinderten WC“ hatte Mängel (u.a. fehlt ein Haltegriff). Sofort haben wir die Anwesenden darauf aufmerksam gemacht.

SPDoebBWC1

Der letzte diesbezügliche BMIN Artikel vom 29. November 2014: Parteizentrale SPÖ Döbling: Mängel noch immer nicht behoben

Vor der letzten Gemeinderatswahl im Sommer 2015 wurde mir (Pepo Meia) nochmals, u.a. von Barbara Novak versichert, dass zumindest die gröbsten Mängel beim „Behinderten-WC“ beseitigt werden.

Im Jänner 2016 wurde mir dann intern geraten, mit den aktiven Spitzenpolitikern von Döbling ein gemeinsames Interview zu führen, da ja alle Einwände und Ratschläge ignoriert wurden.

Ein gemeinsamer Interviewtermin mit Franz Ekkamp und Barbara Novak kam nicht zustande. Ekkamp erklärte mir jedoch, dass die SP-Zentrale zwar behindertenfreundlich, jedoch nicht behindertengerecht sei. Der Eingangsbereich (die Glastüre beim Schrägaufzug) sei schon einmal umgebaut worden, besser sei dies nicht möglich – es wäre auch eine Kostenfrage. Gesetzlich sei man auch nicht verpflichtet, die Mängel beheben zu lassen. Auf meine Einwände, dass ohnedies der planende Ziviltechniker verantwortlich sei und auch für die Mängel „geradestehen“ müsse – so dass dieser auch auf seine Kosten die neuerlichen Ausbesserungen finanzieren müsse, wurde mir mitgeteilt, dass der Architekt bereits in Pension sei… Mir wurde nochmals zugesichert, dass zumindest die gröbsten Mängel beim „Behinderten-WC“ baldigst behoben werden.

Anm.BMIN-Red.: Die Haftung erlischt nicht, wenn der Planer in Pension ist – und bezahlen müsste ohnehin seine Berufshaftpflichtversicherung.

Ständige Mitarbeiter, aber auch die SP-Funktionäre sollten einen Treppenlift (Schrägaufzug) bedienen können. Eine diesbezügliche Einschulung könnte der Aufzugswart bzw. Aufzugswartin durchführen. (Bei einem unangekündigten Besuch, konnte niemand den Treppenlift bedienen).

Die Verlegung des Eingangs Adressänderung) von der Billrothstrasse 34 in die Gatterburggasse ist auch intern sehr umstritten, da besagte Glastüre ein Hindernis darstellt und Lieferungen nur mehr um die Ecke möglich sind. Für „Rollis“ und Rollatorennutzer bedeutet dies, dass eine Null-Absenkung nicht mehr möglich ist und die Steigung der Gatterburggasse durch ein Riffelblech ausgeglichen werden musste.

SP_Do2   SP_Do3   SP_Do1

Die Herstellung eines ebenerdigen Zugangs (Null-Absenkung) wäre nur durch eine Rampenlösung oder eine kostenintensive Anhebung des Gehsteigs möglich.

Wir haben es ursprünglich sehr begrüßt, dass die Döblinger SP-Zentrale umgebaut wird. Der Umbau war sicherlich sehr kostenintensiv. Ein Vorzeigeobjekt für Menschen mit Behinderung wird die Döblinger SP-Zentrale wohl nicht mehr werden.

Anm.BMIN-Red.: 2016 ist die Übergangsfrist des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) zu Ende. Dies bedeutet, dass Diskriminierung von behinderten Personen endgültig per Gesetz verboten ist.
In Gebäuden oder Betrieben, ist jeder Betreiber und Eigentümer zur Betriebssicherheit und Objektsicherheit verpflichtet, mit 1.1.2016 schließt diese Verpflichtung zur Gebrauchstauglichkeit nach geltendem Recht, auch behinderte Menschen ein.

Für die Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit gilt jedoch nicht der Konsensschutz (genehmigte Zustand zum Zeitpunkt der Bewilligung), maßgeblich ist hierfür der Stand der Technik. Fahrlässige Mängel sind fehlende Vorkehrungen gegen Lebensgefahren und Sturz, z.B. fehlende Handläufe oder fehlende Griffe, Mängel bei barrierefreien Notruf- und Alarm-Einrichtungen oder Mängel für behinderte Personen auf Fluchtwegen. Gravierende Mängel sind fehlende Vorkehrungen zur Vermeidung von Verletzungen, Absicherungen von Gefahrenstellen oder fehlende Sicherheitsausstattungen.

Missstände in Einrichtungen oder in Betrieben, die keine Sicherheit für die Nutzer einschließlich behinderten Personen bieten, müssen von Fachkundigen gemeldet werden (Hinweisverpflichtung) und können im Gefahrenfall behördlich gesperrt werden.

 

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