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Stadt Wien zahlt für zu steile Rollstuhl-Rampe

Stadt Wien zahlt für zu steile Rollstuhl-Rampe published on

Weil die Zugangsrampe zum „City-Skyliner“ zu steil gewesen ist, hat ein Rollstuhlfahrer gegen die Stadt Wien prozessiert. In einer außergerichtlichen Einigung hat sich die Stadt zu einer Zahlung von 1.000 Euro verpflichtet.

Beim „Eistraum“ am Rathausplatz war 2015 der 81 Meter hohe „City-Skyliner“ aufgebaut worden. Mit einer fahrenden und rundum verglasten Plattform können bis zu 60 Personen gleichzeitig auf 70 Metern Höhe einen Blick über ganz Wien werfen.

Doch der Zugang war nicht barrierefrei, weil eine Rampe zum Aussichtsturm zu steil war. Rollstuhlfahrer hatten somit anfangs keinen Zugang. Infolge hatte die Skyliner GmbH einen Antrag bei der Stadt auf Abänderung des Betriebsbescheides gestellt. Die MA 36 gab dem Antrag statt. Der Betreiber stellte Begleitpersonal zur Verfügung, das den Rollstuhlfahrern half.

„Entspricht nicht inklusiver Gesellschaft“
Ein Betroffener empfand das als Diskriminierung und reichte Klage ein. „Es gab großen medialen Druck und plötzlich wurde der Bescheid abgeändert und Personen im Rollstuhl durften die viel zu steile Rampe benutzen – ohne irgendwelche baulichen Nachbesserungen“, erklärt Andrea Ludwig vom Klagsverband, die den Kläger bei seinem Verfahren unterstützt hat.
„Das entspricht nicht der Idee einer inklusiven Gesellschaft, die es Personen mit Behinderungen ermöglicht, selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, so Ludwig.

Quelle: orf.at

Links zum Thema:
Kurier vom 19.01.2015 – 81 Meter hoher „City-Skyliner“ entsteht

BMIN-Info vom 26.02.2015 – Österreichische Lösung: Die MA 36 erteilt eine Bewilligung für den „City Skyliner“
Es steht außer Frage, dass Fehler gemacht wurden und man hätte seitens der MA 25 die Betriebsbewilligung für den City Skyliner überhaupt verweigern müssen, um die Diskriminierung einer Behindertengruppe zu vermeiden. Es wurde jedoch lediglich wegen der zu steilen Rampe (14%) die Benutzung des Aussichtsturmes für Rollstuhlfahrer untersagt.

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