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Volksanwaltschaft: Prüfbericht 2016 an den Wiener Landtag

Volksanwaltschaft: Prüfbericht 2016 an den Wiener Landtag published on

Text: Volksanwaltschaft
Mit der Präsentation des Wien-Berichts 2016 legte die Volksanwaltschaft im Rahmen einer Pressekonferenz am 2. Juni die Ergebnisse der Prüftätigkeiten der Volksanwaltschaft für den Berichtszeitraum 2016 vor.

Insgesamt wandten sich 1.217 Wienerinnen und Wiener, die sich von der Landes- oder Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten, 2016 mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. „Wir haben nach wie vor ein hohes Beschwerdeaufkommen in Wien“, so Volksanwalt Günther Kräuter. Die Zahl der Beschwerden stieg im Vergleich zum Jahr davor um fünf Prozent. In 226 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von 17 Prozent aller erledigten Verfahren entspricht. In den allermeisten Fällen werde den Forderungen der Volksanwaltschaft rasch nachgekommen, betonte Kräuter. Die meisten Beschwerden bezogen sich auf die Bereiche Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt.

In Bezug auf die Gangbetten in Wiener Spitälern hat die Volksanwaltschaft bereits im Jänner ein Prüfverfahren eingeleitet. Die Stadt habe nun versprochen, genau zu erheben, wann und wo diese im Einsatz sind. „Uns ist zugesagt worden, dass ein exaktes Monitoring ab Mitte des Jahres eingesetzt wird“, sagte Kräuter. Er forderte ein „eindeutiges politisches Bekenntnis“ der Stadtregierung gegen Gangbetten. „Gangbetten sind aus menschenrechtlicher Sicht eine völlig unzumutbare Situation“, so Kräuter.

Die Volksanwaltschaft kritisiert unter anderem auch das Vorgehen der Stadt rund um die Neugestaltung des Heumarkt-Areals. Die Flächenwidmung hätte unabhängig von dem individuellen Bauprojekt erfolgen müssen und nicht als „Wunschwidmung“ für den Investor, sagte Volksanwältin Gertrude Brinek am Freitag bei der Präsentation des Wien-Berichts für das vergangene Jahr. Generell sind die Beschwerdefälle gestiegen.

Die Änderung der Flächenwidmung sei zwar erst am gestrigen Donnerstag beschlossen worden, davor aber schon jahrelang „auf Basis der Pläne eines Investors“ verhandelt worden. „Das heißt, der zweite Schritt wurde vor dem ersten gemacht“, kritisierte Brinek. „Das ist ein Missstand, der sich hoffentlich nicht mehr wiederholt“, so die Volksanwältin. Auch im Fall der geplanten „Danube Flats“ an der Reichsbrücke – ebenfalls ein Hochhausprojekt – sei es zu einer „willkürlichen Begünstigung eines Investors“ gekommen, meinte Brinek. „Daran kann auch ein städtebaulicher Vertrag nichts mehr ändern.“ Auf diese Weise riskiere die Stadt, öffentliches Interesse zu verletzen. „Hier wurde politisch falsch gehandelt“, sagte Brinek.

Die Volksanwälte wiesen auch auf die nach wie vor angespannte Personalsituation in der Justizanstalt Josefstaft hin und kritisierten die langen Einschlusszeiten im Polizeianhaltezentrum Hernals. Die Leitung schließe alle Schubhäftlinge im offenen Vollzug bereits um 17.30 Uhr in ihre Zellen ein. Volksanwalt Peter Fichtenbauer dazu: „Das ist vom menschenrechtlichen Anspruch her nicht akzeptabel.“ Er kritisierte zudem die gravierenden Verzögerungen bei Staatsbürgerschaftsverfahren. Obwohl Betroffene einen Rechtsanspruch darauf hätten, dass ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten bearbeitet wird, gebe es nach wie vor Wartefristen von bis zu drei Jahren.

Eine ganze Seite im Wien-Bericht der VA widmet sich dem abgelehnten zweiten Aufzug am Stephansplatz

Zweiter Aufzug zur U-Bahn am Stephansplatz fehlt
Nur ein Aufzug für meistfrequentierte U- Bahn
Der Stephansplatz ist mit täglich rund 230.000 Fahrgästen die aktuell meistfrequentierte U-Bahn-Station der Stadt Wien. Dennoch ist diese Station derzeit nur mit einem – noch dazu eher klein dimensionierten – Aufzug barrierefrei erreichbar. Dadurch sind schon jetzt viele auf diesen Aufzug angewiesene Menschen mitunter mit unangenehm langen Wartezeiten konfrontiert. Obwohl der Stephansplatz um insgesamt 13 Mio. Euro umfassend saniert werden soll, ist die Errichtung eines zweiten Aufzuges – entgegen einer noch im März 2016 gemachten Ankündigung – nicht (mehr) vorgesehen.

Zweiter Aufzug wird abgelehnt
Die VA kann diese Änderung in der Planung nicht nachvollziehen. Die UN-BRK normiert eindeutig und unmissverständlich, dass Menschen mit Behinderung der Zugang zu öffentlichen Transportmitteln zu sichern ist. Dafür haben die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen (wie z.B. den Einbau von Aufzügen mit ausreichender Kapazität) zu ergreifen.
Im Prüfungsverfahren wurde jedoch die Notwendigkeit der Errichtung des von der VA geforderten Aufzugs sowohl von den Wiener Linien als auch von der MD der Stadt Wien in Abrede gestellt. Die Wiener Linien räumten zwar ausdrücklich ein, dass es bei dem vorhandenen Aufzug zu Wartezeiten kommen kann. Diesen Umstand führten die Wiener Linien aber nicht auf eine zu geringe Beförderungskapazität dieses Aufzuges, sondern auf seine Nutzung durch Personen, die den Aufzug eigentlich nicht benötigen, zurück. Zudem wurde auf die Kosten der Errichtung eines zweiten Aufzuges, die mit rund 2,5 Mio. Euro angegeben wurden, verwiesen.

Menschen mit Behinderung brauchen Zugang
Für Menschen mit Behinderung und Eltern mit Kinderwägen ist es unzumutbar, mitten im Stadtzentrum an einem der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte in Wien bei jeder Wetterlage mitunter längere Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen, um zu einer U-Bahn-Station zu gelangen. Es gibt auch keine verbindliche Vorschrift, Personen, die den Aufzug lediglich aus Bequemlichkeit verwenden, die Benützung zu verwehren. Hinzu kommt noch, dass viele Touristen, die mit schwerem Gepäck anreisen, auf den Aufzug angewiesen sind.
Die VA verkennt nicht, dass mit der Errichtung eines zweiten Aufzugs hohe Kosten – laut Wiener Linien 2,5 Mio. Euro – verbunden sind. Diesbezüglich verweist die VA aber auf einen 2017 erschienen Bericht des Rechnungshofes („U-Bahn in Wien – Ausbaupakete“). Danach fielen für die Eröffnungsfeierlichkeiten der Verlängerung der Linie U2 (Stationen „Stadion“ im Mai 2008, „Aspernstraße“ im Oktober 2010 und „Seestadt“ im Oktober 2013) Aufwendungen in der Höhe von 5,34 Mio. Euro an.

Den vollständigen Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag gibt es auf der Homepage der Volksanwaltschaft zum Download.

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