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Information Versendung Gratisautobahnvignette 2018

Information Versendung Gratisautobahnvignette 2018 published on

Text: Sozialministeriumservice
Personen, die nach den Aufzeichnungen des Sozialministeriumservice Anspruch auf eine Gratis-Autobahnvignette haben, werden Anfang Oktober 2017 automatisch darüber informiert und erhalten ein Antragsformular.
Für 2018 gibt es erstmals die Möglichkeit die herkömmliche Klebevignette oder alternativ dazu einen Gutschein für die Digitale Vignette zu beantragen.

Voraussetzungen:
• Behindertenpass des Sozialministeriumservice mit der Eintragung: 
Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung
• Das Auto ist auf den Passinhaber zugelassen und hat ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.

Antragstellung:
Der Antrag ist doppelseitig, auf der Vorderseite sind das Datum und die Unterschrift zu ergänzen. Wenn Sie die Klebevignette (zum Befestigen an der Windschutzscheibe) erhalten möchten, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Falls Sie den Gutscheincode für die Digitale Vignette erhalten möchten, kreuzen Sie dies an.

Auf der Rückseite des Vignettenantrages befindet sich ein Deckblatt mit QR- und Strichcode, dieses Deckblatt dient zur automatischen Erfassung der rücklangenden Anträge. Daher ist der Antrag unterschrieben und im Original mit dem Deckblatt an die Zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien zu übermitteln.

Ausschließlich die in der Zentralen Poststelle einlangenden Originalanträge mit Deckblatt können direkt verarbeitet werden. 
Alle nicht als Originalantrag bzw. in einer anderen Landesstelle einlangenden Anträge bedürfen der Übermittlung zur zentralen Poststelle oder einer händischen Nachbearbeitung. Zwangsläufig muss dadurch mit Verzögerungen in der Versendung der Vignette gerechnet werden.
Wir sind bemüht, zustehende Klebevignetten bzw. Gutscheine für die Digitalen Vignetten so rasch als möglich per Post, rechtzeitig vor dem 31. Jänner 2018 zu versenden.
Die Vignette 2017 ist bis einschließlich 31. Jänner 2018 gültig.

Auskünfte:
Im Aktionszeitrum – 1. Oktober 2017 bis 10. Jänner 2018 – sind Auskünfte zu Vignettenanträgen im Einzelfall nicht möglich – Anfragen verzögern die Bearbeitung.
Sollte Ihre beantragte Vignette bis 12. Jänner 2018 nicht eingelangt sein, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Landesstelle. Wir ersuchen um Ihr Verständnis.

Informationen zur Digitalen Vignette finden Sie auf der Homepage der ASFINAG

Wenn die Vignette bereits gekauft wurde und die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Rückerstattung der Kosten bei der ASFINAG beantragt werden.
 Eine entsprechende Bestätigung wird durch die Landesstellen des Sozialministeriumservice ausgestellt.

Anm.: Seit 2016 gibt es den Vignettenantrag mit einem QR-Code. Die Redaktion steht der Digitalisierung auch im Behindertenbereich skeptisch gegenüber. Vor allem die „Neidgesellschaft“ gönnt Menschen mit Behinderung nicht einmal einen „Behindertenparkplatz“ auch wenn diese eine sichtbare Behinderung haben (Stigmatisierung).

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