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Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen: Bestandsaufnahme und Perspektiven

Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen: Bestandsaufnahme und Perspektiven published on

Text: Volksanwaltschaft
Volksanwaltschaft, Behindertenanwalt, Monitoringausschuss und Zivilgesellschaft fordern Regierung und Parlament auf, die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen und ihre Inklusion in die Gesellschaft voranzutreiben. Sie zeigen die größten Hürden auf und stellen ihre weitreichende Expertise zur Verfügung.

Zahlreiche Defizite und Missstände
Gleiche Chancen und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen werden als Menschenrecht zwar allgemein anerkannt, die gesellschaftspolitische Realität offenbart jedoch noch zahlreiche Defizite und Missstände. Volksanwalt Günther Kräuter richtete daher bereits im Oktober des Vorjahres gemeinsam mit Behindertenanwalt Hansjörg Hofer, der Vorsitzenden des Montoringausschusses Christina Wurzinger und Martin Ladstätter von Selbstbestimmt Leben Österreich fünf zentrale Forderungen für Menschen mit Behinderungen an die neue Regierung.

Schulterschluss für eine nachhaltige Verbesserung
Am 30. Jänner eröffnete die Volksanwaltschaft einen Dialog mit den Behindertensprecherinnen und -sprechern aller Parlamentsfraktionen, um Status quo und Perspektiven gemeinsam zu besprechen. Volksanwalt Günther Kräuter: „Wir wollen einen Schulterschluss für eine nachhaltige Verbesserung der Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen – über Institutionen und Parteigrenzen hinweg. Nur gemeinsam können die nötigen Reformen gelingen.“ Die Volksanwaltschaft betrachte sich in diesem Prozess als Plattform für Institutionen, NGOs und Selbstvertreter.

Regierungsprogramm bedeutet einen Rückschritt
Behindertenanwalt, Monitoringausschuss, Martin Ladstätter (Selbstbestimmt Leben Österreich), Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats und Volksanwaltschaft haben zudem das neue Regierungsprogramm evaluiert. Gemeinsames Fazit: „Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das Programm der neuen Regierung in vielen Bereichen leider einen Rückschritt, etwa betreffend Inklusion an Schulen und Integration im Arbeitsbereich.“

 Arbeit:
„Arbeit ist in unserer Gesellschaft ein essentieller Bestandteil der vollen Teilhabe“, so Behindertenanwalt Hofer, „wenn man Menschen mit Behinderungen davon ausschließt, macht man Inklusion unmöglich.“

Bildung:
Das neue Regierungsprogramm beinhaltet den Ausbau der Sonderschulen. Das ist problematisch, weil dieser Ansatz der in der UN-Behindertenkonvention geforderten Inklusion widerspricht. „Die Debatte orientiert sich an längst überwunden geglaubten altmodischen Konzepten und stellt definitiv einen Rückschritt zu Lasten von Schülerinnen und Schülern dar“, kritisiert die Vorsitzende des Monitoringausschusses Christina Wurzinger. Schule muss gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendliche bieten.

Dem Ausbau der Sonderschulen kann der Präsident des Österreichischen Behindertenrates Herbert Pichler nichts abgewinnen. „Ich habe selbst eine Sonderschule besucht und musste dann im zweiten Bildungsweg alles mühsam nachholen. Ohne Sonderschulen wären viel weniger Menschen in Beschäftigungstherapie“, berichtet Pichler aus seiner eigener Erfahrung.

Persönliche Assistenz
Eine Forderung, die Martin Ladstätter von SLI-Österreich unterstreicht: „Das Bundessozialamt in die Bundesländer zu verschieben, ist keine gute Idee. Die Persönliche Assistenz ist das beste Beispiel. Wir haben hier neun verschiedene Regelungen„. Ladstätter wünscht sich bei der Persönlichen Assistenz eine bundesweit einheitliche Regelung und betont, dass es sich dabe nicht um ein Nischenproblem handle, sondern, dass sie ein essentieller Bestandteil bei der Umsetzung von Art. 19 BRK ist. „Es ist erfreulich, dass im Regierungsprogramm mehrfach die Notwendigkeit der Persönlichen Assistenz angesprochen wird. Westlich ist aber nicht nur eine Vereinheitlichung, sondern vor allem die bedarfsgerechte Ausgestaltung, damit alle behinderten Menschen, die Persönliche Assistenz benötigen, diese auch erhalten.“

Dringender Handlungsbedarf besteht insbesondere im Hinblick auf:
• Gemeinsame Erarbeitung eines neuen Nationalen Aktionsplan Behinderung 2020-2030
• Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt
• Vermeidung „Dauerhafter Arbeitsunfähigkeit“
• Lohn statt Taschengeld in Werkstätten
• Verbesserung der Bedingungen im Maßnahmenvollzug
• Bildung: Inklusion statt Ausbau von Sonderschulen
• Bedarfsgerechte Ausgestaltung der Persönlichen Assistenz
• De-Institutionalisierung: Abbau von Großheimen

Behindertenanwalt, Monitoringausschuss, Selbstvertreter wie Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, und Martin Ladstätter (Selbstbestimmt Leben Österreich) sowie die Volksanwaltschaft stehen mit ihrer weitreichenden praktischen und theoretischen Expertise für eine Evaluierung, weitere Diskussionen und Kooperationen gerne zur Verfügung.

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