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Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und Volksanwältin Gertrude Brinek fordern umfassende Barrierefreiheit

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und Volksanwältin Gertrude Brinek fordern umfassende Barrierefreiheit published on

Text: Behindertenanwaltschaft
Wien (OTS) – Barrierefreiheit ist für die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben eine unbedingte Voraussetzung. Das seit 1. Jänner 2006 geltende Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz bildet die Grundlage für das Recht von Menschen mit Behinderung auf barrierefreien Zugang zu den Leistungen der Bundesverwaltung sowie öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen. Potentiell von Barrieren betroffen sind in Österreich etwa 1,3 Mio. Menschen, das sind etwa 15% der österreichischen Wohnbevölkerung.

Dass es zur Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen in Österreich noch ein weiter Weg ist, zeigt das Beschwerdeaufkommen bei Volksanwaltschaft und Behindertenanwaltschaft. Viele dieser Beschwerden betreffen unter anderem die Barrierefreiheit im eigenen Wohnbereich von Menschen mit Behinderung. Nicht immer haben diese die Möglichkeit, ihre Wohnumgebung barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere EigentümerInnen von Wohnungen, die dazu oft auf die Zustimmung ihrer EigentümerInnengemeinschaft angewiesen sind. Eine rechtliche Handhabe bei einer Verweigerung dieser Zustimmung gibt es derzeit nicht. „Menschen wegen ihrer Behinderung den Zugang zur eigenen Wohnung zu verunmöglichen, widerspricht nicht nur der UN-Behindertenkonvention, sondern ist auch völlig unökonomisch. Eine Rampe im Eingangsbereich kostet ungefähr so viel wie ein Monat im Pflegeheim“, so Behindertenanwalt Hansjörg Hofer.

Zahlreiche weitere Beschwerdefälle betreffen außerdem die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden, Kirchen, Museen, Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln.

Aus Sicht der Volksanwältin und des Behindertenanwalts ist der gegenwärtige Umsetzungsstand der Barrierefreiheit in Österreich unzufriedenstellend. Dazu kommt, dass nicht alle Maßnahmen, die diese gewährleisten sollten auch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Fehlende Barrierefreiheit wird häufig durch mangelnde Finanzierbarkeit und Regelungen des Denkmalschutzes gerechtfertigt. „Argumentiert wird meist mit fehlenden wirtschaftlichen Mitteln. Gute Lösungen scheitern aber auch an Ignoranz, an Gedanken- und Phantasielosigkeit und gutem Willen“, so Volksanwältin Gertrude Brinek. Auch der Denkmalschutz dürfe nicht als Ausrede fungieren. Meistens könnten mit guten Konzepten barrierefreie Lösungen gefunden werden.

Ein wirkungsvoller Diskriminierungsschutz, der auch einen Beseitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch enthält, eine Anpassung des Wohnungseigetumsgesetzes, die die eigenständige Errichtung eines barrierfreien Zugang zu Eigentumswohnungen ermöglicht,  bundesweit einheitliche, verbindliche Regelwerke für barrierefreies Bauen sowie die Aufnahme von Barrierefreiheit als Pflichtfach in die Ausbildung von ArchitektInnen und anderer Professionen, die mit Bauen befasst sind, sind laut Behindertenanwalt Hofer wichtige Schlüsselaspekte, um das Ziel einer umfassenden Barrierefreiheit zur erreichen.

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