Skip to content

Mindestsicherung statt Notstandshilfe: Menschen mit einer Behinderung sind extrem betroffen

Mindestsicherung statt Notstandshilfe: Menschen mit einer Behinderung sind extrem betroffen published on

Text: orf.at (auszugsweise)
Eine interne Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) für das Sozialministerium sorgt für scharfe Reaktionen. Nach den Zahlen der Untersuchung würde durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe künftig ein Drittel der Arbeitslosen keine Leistung mehr bekommen.

Rund 121.000 Arbeitslose könnten dann im neuen System keine Leistungen mehr erhalten. Die „Kronen Zeitung“ hatte am Wochenende von der Studie berichtet, die das WIFO erstellte, um die Auswirkungen der Reform durchzurechnen. Den Angaben zufolge wären Arbeitslose mit einer langen Versicherungsdauer besonders betroffen.

37.000 der Betroffenen sind Menschen mit einer Behinderung
Nach APA-Informationen wären 37.000 der Betroffenen Menschen mit einer Behinderung. 48 Prozent der Arbeitslosen mit einer Behinderung würden damit keine Leistung mehr erhalten, da sie überproportional lange für die Arbeitssuche brauchen. Aus der Versicherungsleistung herausfallen würden zudem auch 6.000 Jugendliche und 61.000 Personen, die nur einen Pflichtschulabschluss haben. Die Statistiken des Arbeitsmarktservices (AMS) zeigen, dass fast 80 Prozent der Notstandshilfebezieher österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind und mehr als ein Drittel 50 Jahre und älter ist.

WIFO: Noch kein Endergebnis der Studie
Das WIFO wies aber darauf hin, dass die kolportierten Zahlen noch kein Endergebnis der vom Sozialministerium in Auftrag gegebenen Studie seien. „Tatsächlich ist es so, dass die Studie noch in Arbeit ist und daher gar keine Endergebnisse vorliegen können“, sagte ein Sprecher. Damit bestätigte er zugleich die Existenz der Studie. Darüber hinaus würden in der Studie mehrere Szenarien analysiert, um die Wirkungsweisen unterschiedlicher Varianten zu prüfen. „Die Abschaffung der Notstandshilfe war übrigens keine durchgängige Vorgabe des Auftraggebers für die Szenarien“, so das WIFO.

SPÖ-Parteichefin Rendi-Wagner ist empört
Am Sonntag reagierte die SPÖ empört auf die kolportierten Zahlen. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner forderte die Offenlegung der WIFO-Studie und verlangte von der Regierung, von ihren Plänen Abstand zu nehmen. „Die Zahlen des WIFO legen nun erstmals offen, dass die von der Regierung geplante Abschaffung der Notstandshilfe 121.000 Arbeitslose, darunter 77 Prozent Österreicher betrifft. Das sind Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben“, so Rendi-Wagner in einer Stellungnahme. „So geht man mit den Schwächsten in unserem Land nicht um.“

Landeshauptmann Kaiser wegen Länderkosten besorgt
Auch Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) meldete sich zu Wort. Das Papier zeige „eine massive Verschlechterung der sozial Schwächsten in unserer Gesellschaft auf“. Zudem komme es zu einer Kostenumwälzung, da die Mindestsicherung zu 50 Prozent von Gemeinden und zu 50 Prozent den Ländern übernommen werde, so Kaiser in einer Aussendung. Einer Berechnung der Kärntner Landesregierung zufolge, wären in Kärnten alleine 9.000 Menschen betroffen.
Die geplante Reform sieht vor, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei langer Versicherungszeit verlängert wird und die Nettoersatzrate zu Beginn höher sein soll. Wenn man länger arbeitslos ist, fällt man nicht wie bisher in die Notstandshilfe, sondern kann die Mindestsicherung beantragen. Damit würde, so die Kritik, der Staat künftig auf das Vermögen von Arbeitslosen zugreifen. Man darf nur noch ein Vermögen bis zu 4.200 Euro behalten.

FPÖ versucht zu beruhigen – Strache: Kein Zugriff auf Vermögen
Die FPÖ versuchte bereits, diese Befürchtungen zu zerstreuen. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) versicherte letzte Woche, dass die Notstandshilfe auch nach der geplanten Reform eine Versicherungsleistung bleiben werde und es keinen Zugriff auf Vermögen geben werde. Auch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) teilte in einer Aussendung mit, „dass die Notstandshilfe als Versicherungsleistung bleiben wird“.
Der Vizekanzler bestätigte aber, dass man künftig fünf Jahre im Land leben werde müssen, um Anspruch auf die Mindestsicherung zu haben. „Bei Ausländern mit geringen Deutschkenntnissen, bei Verweigerung von AMS-Kursen wird es bei der Mindestsicherung neu eine Verlagerung von Geld- auf Sachleistungen geben. Bei der geplanten Mindestsicherung neu sollen zudem die Alleinerzieherinnen und die Pflegebedürftigen profitieren“, so Strache. Die Regierung will die Reform im nächsten Jahr angehen. Das Vorhaben soll im Rahmen einer Gesamtlösung zur Senkung der Arbeitslosigkeit umgesetzt werden.

Primary Sidebar