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Schanigarten: Vandalensicher aber nicht barrierefrei

Schanigarten: Vandalensicher aber nicht barrierefrei published on

Text: Pepo Meia, Isabella Krapf
Ein barrierefreies Zusammenleben erfordert barrierefreies Denken
Immer mehr Menschen mit Behinderung sind auf Österreichs Radwegen unterwegs, sei es mit E-Rollstühlen, Handbikes, aber auch Rollatoren. Die sogenannten „Radler-Raststätten“ sollten auch für diese Bevölkerungsgruppe ausgerichtet sein. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind offensichtlich nicht ausreichend.

 

Europas größter Radweg führt den Donaukanal entlang über Klosterneuburg die Donau hinauf bis nach Passau. Auf dem Radweg führen viele Raststätten einen sogenannten Schanigarten, wo man auch gemütlich essen kann.
In Nussdorf, bei der Donaupromenade, gibt es zwei traditionelle Gastwirte: „Käptn Otto“ und den „Donaufritzi“, der auch Radreparaturen durchführt. Seit Anfang des Jahres hat der „Donaufritzi“ einen neuen Pächter, der auch sein Speisesortiment erweitert hat.

Ausgrenzung durch „vandalensichere“ Tische
Es ist uns selbst lange nicht aufgefallen, dass man als Rollstuhlnutzer bei den „vandalensicheren“ Tischen nicht sitzen und somit auch nicht essen kann. Die Sitzbänke sind mit den Tischen verbunden und die Kopfenden der Tische werden durch Mistkübel oder Sonnenschirme blockiert. 

Der neue Gastwirt vom „Donaufritzi“ war erfinderisch und hat einen Sonnenschirm abmontiert. Trotzdem kann man den Tisch als Rollstuhlnutzer nicht unterfahren (siehe Fotos). Wenn sich mehrere „Rollis“ dort treffen wollen, können sie nicht wie jeder andere am Tisch sitzen. Dies ist eine klassische bauliche Diskriminierung.

 

Beim „Käptn Otto“ ist zumindest ein Platz pro Tisch für einen Rollstuhlnutzer geeignet.

 

Lösungsvorschlag: Zwei quadratische Tische (unterfahrbar und mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet) am Boden fixieren und bei Bedarf Sessel dazustellen (geeignet für sechs Personen).

Sind Menschen mit Behinderung „schlechte Kunden“?
Das oft gehörte Argument, dass diese Bevölkerungsgruppe zu klein und der materielle Aufwand zu groß wäre, können wir so nicht gelten lassen. Finanzielle Mittel für Menschen mit Behinderung wurden im letzten Jahrzehnt radikal gekürzt. Förderungen für Barrierefreiheit wurden immer weniger – dies betrifft auch die Gastronomie. Auch medial werden Menschen mit Behinderung oft zu Bittstellern und Sozialschmarotzern degradiert (siehe diverse Spendenaktionen).

Wer hat den „schwarzen Peter“?
Es wäre unfair den “schwarzen Peter“ ausschließlich den Gastronomen zuzuschieben – vor allem, da die Situation nicht nur mit den Schanigärten schon viele Jahre so besteht. Wir wollen mit diesem Beispiel aufzeigen, dass bisherige mediale Sensibilisierungsmaßnahmen Ausgrenzung nicht verhindert haben. Außerdem hören wir auch von Aktivist_innen und sehen es selbst immer wieder, dass bisherige Verbesserungen für mobilitätseingeschränkte Personen wieder rückgängig gemacht werden. Dies kann nur gesetzlich unterbunden werden.

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