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Pressegespräch von Behindertenanwalt und Monitoring-Ausschuss

Pressegespräch von Behindertenanwalt und Monitoring-Ausschuss published on

Text: Behindertertenanwaltschaft / Monotoringausschuss
Thema des Pressegesprächs am 10. Oktober 2019 in den Räumlichkeiten des Café Landtmann waren behinderungspolitische Forderungen an die zukünftige Bundesregierung.

Obwohl seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Beschlussfassung des Behindertengleichstellungsgesetzes mehr als 10 Jahre vergangen sind, lässt die Herstellung flächendeckender und umfassender Barrierefreiheit in Österreich nach wie vor auf sich warten, halten Christine Steger (Vorsitzende des Monitoringausschusses) und Hansjörg Hofer (Behindertenanwalt) fest und ergänzen: Mitunter sind sogar Rückschritte zu verzeichnen. Es könne nicht sein, dass es „von der Postleitzahl abhängig ist“, ob es beispielsweise die Bereitstellung persönlicher Assistenz im Privatbereich gibt oder nicht, sagte Hofer.

Leistungen unterschiedlich geregelt

Auch etliche andere Leistungen seien in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt – „Von zum Teil sehr gut bis fast nix“, so Hofer, der diesbezüglich Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung verlangte. Dessen müsse sich die kommende Regierung annehmen.

Auch beim Nationalen Aktionsplan für Behinderung für die Periode 2021 bis 2030 müsse diesem Aspekt entsprechend viel Raum gegeben werden. Denn der Vorgängerplan von 2012 bis 2020 sei ein „reiner Bundesplan“ gewesen, so Hofer. Im neuen Plan müssten neben der Einbindung der Betroffenen auch Indikatoren und Geldmittel definiert werden, um die gesetzten Ziele zu messen bzw. auch zu erreichen.

Wenig Fortschritte
Der Aktionsplan sei das Mittel, um die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die Österreich 2008 ratifiziert hat, „auf den Boden zu bekommen“, sagte die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Christine Steger: „Und wenn die Länder und Kommunen nicht mitwirken, ist ausgeschlossen, dass die Konvention umgesetzt wird.“ Etwa im Bereich der Barrierefreiheit –, gebe es aus Sicht des Monitoringausschusses kaum Verbesserungen.

Um die Ziele der UN-Konvention weiter voranzubringen, ist ein nachfolgender NAP für die Jahre 2021 bis 2030 notwendig. Dieser muss sich an den Zielen der UN-Konvention orientieren und darf keinesfalls eine Auflistung bereits vorhandener Leistungen sein.

Presseaussendung – komplett (PDF)

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