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Neue Richtlinie zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz

Neue Richtlinie zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz published on

Text: Sozialministerium
Wien (OTS) – Mit der Überarbeitung der Richtlinie für die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz wird eine weitere Maßnahme des Inklusionspaketes umgesetzt, um noch mehr Menschen mit Behinderungen im Arbeitsalltag zu unterstützen und berufliche Teilhabe sicherzustellen.

„Bei der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz handelt es sich um ein wesentliches Unterstützungsinstrument für Menschen mit Behinderungen um nachhaltig am Berufsleben teilnehmen zu können. Umso mehr freut es mich, dass wir gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen die Richtlinien adaptiert haben,“ zeigt sich Bundesministerin Brigitte Zarfl erfreut.

Neben der übersichtlicheren Gestaltung, ist im Rahmen der neuen Richtlinien die Gewährung der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz nun grundsätzlich bereits ab Pflegegeldstufe 3 möglich. Zusätzlich besteht, um Menschen mit Behinderungen den Erwerb eines Arbeitsplatzes bzw. Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern, ab sofort auch bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung die Möglichkeit eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen. Um in weiterer Folge Nachteile im Rahmen der pensionsrechtlichen Ansprüche zu vermeiden, werden für die Dauer von bis zu einem Jahr die Beiträge der Selbstversicherung für die persönlichen Assistentinnen und Assistenten gemäß § 19a ASVG (Kranken- und Pensionsversicherung) vom Bund übernommen.

Mit der Überarbeitung der Richtlinien wird eine weitere personenzentrierte Maßnahme des Inklusionspakets umgesetzt. „Die Richtlinie tritt mit 15. Oktober in Kraft. In Kombination mit den 2019 bereits umgesetzten Unterstützungen, wie der Inklusionsförderung oder dem Inklusionsbonus für Lehrlinge, setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer verbesserten beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,“ ist Zarfl überzeugt.

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